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Autor Thema: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP  (Gelesen 4953 mal)

insotermi

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Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« am: 06. August 2012, 12:39:01 »

Hallo liebes Team,
ich bin seit 19.03.2007 in PI, Restschuldbefreiung ist angekündigt daher in WVP.

Ich war von 11/2006 bis 02/2010 bei der Firma Kötter beschäftigt, nun wurde mir durch Klage übers Arbeitsgericht Essen auch zugesprochen,s das ich eine Lohnnachzahlung von 8300€ erhalte.
Gleichzeitig regt das Gericht einen Vergleich von 6500€ an.
Dem ich zustimmen würde.

Nun stellt sich mir die Frage, da diese Zahlungen aus der Zeit(Vertragsabschluß)von der Insolvenz stammen,
was evtl. gepfändet werden kann.
Letztenendes so scheint es mir, das richtiger Weise, die Monate komplett zurückberechnet werden müssten, um dann den richtigen bzw.Differenzbetrag an den TH abzuführen.

Ich finde im Netz keinen Hinweis auf ähnliche Themen, so dass ich hier dringend Rat benötige.
Prozesskostenhilfe wurden mir auch zugesprochen, die 2045€ betragen.
Ich befürchte das mein TH die kompletten 6500€ ansetzt und dementsprechend das Gehalt pfändet.
Obwohl Prozesskostenhilfe von diesen 6500€ abgezogen werden müssten, denn ohne diese hätte ich die Klage nie durchsetzen können.

Ich freue mich auf informative Hinweise

Liebe Grüße Insotermi

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Insokalle

Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #1 am: 08. August 2012, 17:24:07 »

Grundsätzlich gibt es Entscheidungen, die Lohnnachzahlungen bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens auf die zugehörigen Monate verteilen. Das scheint mir aber ein Problem zu werden, wenn ein Vergleich mit einem Pauschalbetrag abgeschlossen wird. Warum fragen Sie nicht Ihren Prozessvertreter?
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Feuerwald

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Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #2 am: 08. August 2012, 17:32:20 »

Ich meine mich zu erinnern, dass es in der Literatur eine Jahresfrist gibt, in der Nachzahlungen noch auf jeweiligen Monate umgelegt werden können. Hier geht es aber um den Zeitraum 11/2006 bis 02/2010. Liegt sehr lange zurück. Ansonsten sehe ich das Problem wie Insokalle.



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Horus121

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Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #3 am: 08. August 2012, 22:00:09 »

nun ja... meine Anwältin ist keine Insolvenzfachanwältin. Sie meint sie kennt sich auf dem Gebiet nicht aus.
Guter Rat ist teuer... ich erwäge sogar mich vorab zu erkundigen.
Die Frage ist nur, wie fasst es mein TH auf.

Jedoch vielen Dank für Eure Information.
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Horus121

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Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #4 am: 08. August 2012, 23:54:41 »

übrigens ist Horus121 nur ein vertretender Account für insotermi.

lg
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Insokalle

Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #5 am: 09. August 2012, 10:05:37 »

Eigentlich ist das eher eine pfändungsrechtliche Frage, damit sollte sich die Anwältin auseinandersetzen. Vielleicht gibt es Gestaltungsspielraum bei der Abfassung des Vergleichs.

Eine Jahresfrist kenne ich hier nicht. Bei der Berechnung der Lohnsteuer ist die Rück-Verteilung eingeschränkt möglich. Da gibt es Sonderregelungen, wenn Lohn für vergangene Jahre nachgezahlt wird.
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Horus121

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Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #6 am: 09. August 2012, 22:09:12 »

ah... okay.
Würden Sie mir infolgedessen raten, mir Hilfe von einem  Insolvenzfachanwalt zuholen?
Denn meine Anwältin für Arbeitsrecht, wird schätze ich mal dem TH einfach parieren.
Ich denke ich werde zunächst warten, bis ich Post vom TH bekomme, alternativ könnte ich ja auch das Amtgericht fragen.
Bedenken sind trotzdem da, das mein TH das ´´falsch´´ versteht.

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Insokalle

Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #7 am: 10. August 2012, 12:03:39 »

Bevor Sie im Galopp die Pferde wechseln, fragen Sie sie einfach, dafür haben Sie die beauftragt. Wenn man einen Vergleich schließt, muss man auch die Folgen bedenken.
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Horus121

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Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #8 am: 17. September 2012, 14:43:08 »

so update1...Vielen Dank nochmal, für die zahlreichen Kommentare!
Also....
bei einem Betrag von 6500€ Brutto kommt gänzlich die Pfändung zustande(aus dem sich daraus ergebenden Nettobetrag).
Da mir Prozeßkosten(2045€) bewilligt worden sind, ich diese brav mtl. (45€)zurückzahle, geht es jetzt darum, das ich nach Möglichkeit mit meinem TH reden werde.Diese von dem gefändeten Betrag abzuziehen.
Denn für Netto 2900€ abzügl. Pfändung bleiben ca.1400€, von denen ich die Przeßkosten auch noch zuzahlen habe.
 :angry:
Meines erachtens, ein absolutes Ding der Unmöglichkeit.
Denn so wie es nun scheint, habe ich dabei ein Minusgeschäft gemacht...
Da bringt mir auch das steuerliche absetzen in dem Moment nichts ,
wenn jemand hilfreiche Tipps für mich hat, die meine Argumentation weiter stärkt, bitte....kann jeden Rat weiterhin gebrauchen!
Die Sache bleibt weiter interessant.... :gruebel:
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tomwr

Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #9 am: 17. September 2012, 21:24:09 »

Hallo liebes Team,
ich bin seit 19.03.2007 in PI, Restschuldbefreiung ist angekündigt daher in WVP.

Hmmm mal folgende Idee, kann man den Vergleich nicht unter der Bedingung schließen, dass die Zahlung erst am sagen wir mal 01.07.2013 erfolgt ? Ich meine die Abtretungserklärung läuft ja nur bis 19.03.2013, dann wird wahrscheinlich kurze Zeit später die RSB erteilt und das Verfahren beendet sein.

Andere Strategie wäre ggf. die Hardliner Methode und keinen Vergleich schließen, urteilen lassen und dann ggf. in die Berufung zu gehen bzw. die Gegenseite. Auch das verschafft Zeit. Was immer dabei rauskommt, dem TH muss man das Geld ja nicht unbedingt in den Schoß schmeißen.
 :wink:
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Insokalle

Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #10 am: 18. September 2012, 09:34:24 »

Ein derart weites Hinausschieben halte ich für bedenklich.
Ob Auszahlung in monatlichen Raten eine Möglichkeit ist, weiß ich nicht, ist eine spontane Idee.
Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850i ZPO wäre möglich.
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tomwr

Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #11 am: 18. September 2012, 12:58:11 »

Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850i ZPO wäre möglich.

Möglich ja, aber wahrscheinlich wenig erfolgversprechend.
Bei Anträgen nach §850i geht es darum, für einen angemessenen Zeitraum dem Schuldner so viel zu belassen, wie er für den eigenen Unterhalt benötigt. Wenn er noch ein zweites Einkommen hat (z.B. ALG I) wird da vermutlich nicht viel rauskommen bzw. die Richter feststellen, dass der notwendige Unterhalt gedeckt ist.

Die Idee mit einer Ratenzahlung ist aber vielleicht auch nicht so schlecht. So kann man wenigstens 30% behalten (lediger Schuldner). Auf der anderen Seite wäre da die Sache mit den Kosten des Verfahrens, bei dem Vergleich ist das etwa ein Drittel, so dass dem Schuldner unterm Strich nichts bleibt.

Ich würde mal die gemachten Vorschläge mit dem Anwalt besprechen.
Der von mir gemachte Vorschlag mit der Auszahlung nach der WVP mag sicherlich grenzwertig sein weil man das auch als verschleiertes (nicht abgeführtes) Arbeitseinkommen deuten kann. Wenn ein Gläubiger das mitbekommt, könnte er eventuell mit einem Antrag auf Versagung der RSB durchkommen.

Die Eskalation des Prozesses in eine weitere Instanz halte ich aber aus dieser Sicht für unproblematisch weil völlig legitim. Sicherlich erzeugt das auch Kosten aber ggf. wenig von der Abfindung ist immer noch besser als nichts.
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Horus121

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Re: Lohnnachzahlung für mehrere Jahre EqualPay CGZP
« Antwort #12 am: 23. September 2012, 13:01:10 »

Guten Tag zusammen,

vielen Dank für die eingestellten Tipps.
Ich denke ich werde, nach der Auszahlung auf meinen TH zugehen ihm die Lage genau schildern.Und auf Einsicht seinerseits hoffen.
Letztenendes kann ich mich immer noch nachträglich, an das Amtgericht wenden.
Wie sagt man so schön, immer positiv denken:-)
Außerdem ist das ganze bald vorbei.Lässt man verschiedenste Speicherfristen außer acht. :juchu:
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