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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuerrückerstattung kurz vor Insolvenzantrag erhalten  (Gelesen 2254 mal)

johanna42

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Steuerrückerstattung kurz vor Insolvenzantrag erhalten
« am: 16. September 2009, 19:30:21 »

Guten Abend an alle,

wie sieht es mit Steuerrückerstattung aus, die man ausgezahlt bekommen hat, bevor der Insolvenzantrag gestellt wurde. (hier konkret, Bescheid 24.08.09, Auszahlung 27.08.09. Insolvenzantrag 01.09.09, Heute bereits Besuch von Treuhänderin. Will die Sache prüfen) Meinte wir sollten Härtefallantrag bei Insolvenzgericht stellen, da wir von diesen Erstattungen eigentlich immer unser Heizöl kaufen. Sind also eigentlich noch in der Eröffnungsphase, oder? Beschluß zur Eröffnung vom. 11.09.09. Prüfungsstichtag ist der 11.11.09.
Sie war sich aber auch nicht ganz sicher. Wie sieht es jetzt damit aus?
Weiß jemand genaueres oder hätte es blöder nicht laufen können?

Vielleicht noch wichtige Information, wir haben gemeinsam Insolvenz beantragt und haben 6 minderjährige Kinder.

Vielen Dank für alle Antworten.
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lucca_m

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Re: Steuerrückerstattung kurz vor Insolvenzantrag erhalten
« Antwort #1 am: 16. September 2009, 20:45:33 »

Nehmen Sie Ihr Geld und kaufen Sie Ihr Heizöl.

Wann wurde die Insolvenz eröffnet? Antragsdatum ist nicht gleich Eröffnungsdatum!!

Ja, es hätte nciht blöder kommen können. Sie wussten doch von der Steuererstattung, oder? Den Antrag 3 Monate später abzugeben hätte auch noch gereicht.

Und noch eins: Eine Insolvenz ist immer personenbezogen. Sie können also keine gemeinsame Insolvenz beantragt haben sonder jeder für sich. An wen ist die Erstattung namentlich gegangen?
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ThoFa

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Re: Steuerrückerstattung kurz vor Insolvenzantrag erhalten
« Antwort #2 am: 17. September 2009, 01:32:22 »

Hallo,

wenn Sie denn das Geld noch haben, nenne ich so etwas Pech und zwar für Sie. Denn es ist nunmehr massezugehörig.
Ob ein Antrag bei Gericht Erfolg hat, kann man nicht sagen, versuchen könnte man es aber.

MfG

ThoFa
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johanna42

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Re: Steuerrückerstattung kurz vor Insolvenzantrag erhalten
« Antwort #3 am: 17. September 2009, 06:19:52 »

Guten Morgen,

@Lucca
Aus Gewohnheit ist das Konto wie immer leergeräumt, Eröffnungsbeschluß mit Zuweisung der Treuhänderin am 11.09.09.
Und ja, aber eben blauäugig gewesen und nicht drüber nachgedacht.
Das gilt auch nur für mich, mein Mann hat noch keinen Beschluß erhalten, ebensowenig einen Treuhänder zugewiesen bekommen.
Die Steuererklärung ist für ihn und für mich.

Stimmt ich habe den Insolvenzantrag gestellt, und mein Mann gleichzeitig mit mir, deswegen gemeinsam  :wink:

Kann ich es jetzt ohne Bedenken ausgeben, das Geld meine ich? Muß ich es nicht später zurückzahlen? Will ja nicht gleich wieder mit Schulden anfangen.
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lucca_m

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Re: Steuerrückerstattung kurz vor Insolvenzantrag erhalten
« Antwort #4 am: 17. September 2009, 13:01:28 »

Sorry, die Eröffnung habe ich übersehen.
In dem Fall siehe ThoFa ...
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johanna42

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Re: Steuerrückerstattung kurz vor Insolvenzantrag erhalten
« Antwort #5 am: 17. September 2009, 13:31:55 »

Das heißt also im Klartext, wenn ich es noch unter der Matratze habe, muß ich es zurückgeben, hätte ich es ausgegeben wäre es ok? Will mich ja auch nicht strafbar machen, oder irgendwie was verschleppen.  Hab meiner Treuhänderin den Bescheid mitgegeben, mein Mann hat noch keinen Treuhänder und wir haben beide auch noch kein Schreiben vom Gericht. Ich habe nur eine Kopie von meiner Treuhänderin bekommen, mehr nicht. Sonst hätte ich Sie auch nicht reingelassen.

Das Geld ist auf das Konto meines Mannes gegangen. Was soll ich denn jetzt machen. Es ist definitiv nicht mehr auf seinem Konto sondern im Socken. Muß ich es definitiv zurückgeben?

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