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Autor Thema: Lohnpfändung obwohl nichts pfändbar  (Gelesen 1712 mal)

bammondo

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Lohnpfändung obwohl nichts pfändbar
« am: 14. Juni 2009, 12:13:41 »

Hallo zusammen,

vom Gehalt meines Ehemannes wurde diesen Monat erstmalig eine Pfändungsrate zurückgehalten ( INS Eröffnung April 2009). Allerdings hat der Arbeitgeber nicht die beiden Kinder berücksichtigt, daher konnte laut seienr Aussage auch Geld gepfändet werden. Hätte er die Kinder berücksichtigt, dann wäre nichts gepfändet worden. Nun meine Frage, an wen ist denn ds Geld gegangen? Wir haben beide eine Lohnabtretung mit einem damaligen Kredit bei einer Bank unterschrieben. Die haben ja meines Wissens 2 Jahre lang den Vorrang. Kann das Geld evtl. zurückgeholt werden, da es ja unrechtmäßig war? Der Arbeitgeber weiß ja von den beiden Kindern. Wenn ich das Geld, was jetzt gepfändet wurde, diesen Monat nicht erhalte, kann ich wieder meine Rechnungen nicht bezahlen. Was kann ich machen ? Danke für Eure Antworten im Voraus.
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paps

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Re: Lohnpfändung obwohl nichts pfändbar
« Antwort #1 am: 14. Juni 2009, 16:33:40 »

Das Geld muß der Arbeitgeber nachzahlen, wenn er von den 2 unterhaltsberechtigten Kindern wußte und falsch berechnet hat.
Wie der Arbeitgeber dann an sein Geld kommt, ist dessen Problem.

Sind es die leiblichen KInder ihres Mannes? 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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bammondo

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Re: Lohnpfändung obwohl nichts pfändbar
« Antwort #2 am: 14. Juni 2009, 23:03:12 »

Hallo,

ja es sind die leiblichen Kinder und wir leben auch alle zusammen.
Ist es denn irgendwo gesetzlich verankert, dass der AG das nachzahlen muß, der wird sich bestimmt wieder quer stellen. :gruebel:

Vielen Dank für Eure / Deine Antwort. :biggrin:

bammondo
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rookie

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Re: Lohnpfändung obwohl nichts pfändbar
« Antwort #3 am: 15. Juni 2009, 13:01:30 »

Ich stimme da paps zu...Dein AG ist dafür verantwortlich was er an Gläubiger oder TH abführt.....

Er... macht sich durch Fehler sogar Schadenersatzpflichtig gegenüber Dir..das Geld muss er erstatten...aber das wird er wohl nur machen wenn du ihn verklagst..was nicht so prickeld ist.

Da nützt Ihm auch das Querstellen nichts...am besten Du gehst mal zum Anwalt damit. Die können schöne Briefe aufsetzen...manchmal reicht das schon.....den Fuffi würd ich investieren.
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