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Autor Thema: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)  (Gelesen 2296 mal)

Brayan

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Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
« am: 31. März 2008, 23:47:55 »

Hallo an alle,

meine Regelinsolvenz ist bereits eröffnet. Bin Angestellter und bekomme regelmässig Gehalt.  Ich habe noch nebenbei Gewerbe wo ich einbisschen verdienen könnte ( ca. 500,- Euro/mtl.) Meine Fragen:
weiss jemand wieviel ich davon behalten könnte? Gibs dazu eine Tabelle oder Regeln? Wie läuft das eigentlich mit der Selbstständigkeit und Insolvenz? Worauf muss ich da achten?

Danke im Voraus und Gruss.

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dobberstein

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Re: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
« Antwort #1 am: 01. April 2008, 08:49:19 »

Siehe hier zunächst "links" Inhalte Pfändungstabelle.
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pd
 

clear brain

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Re: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
« Antwort #2 am: 04. April 2008, 22:57:09 »

 :gruebel:
Grundsätzlich werden die Einnahmen aus Selbständigkeit fast komplett an den Insolvenzverwalter abzutreten sein, allerdings sind natürlich die Pfändungsfreigrenzen einzuhalten. Des Weiteren gibt es jetzt eine Möglichkeit, 80% der Einnahmen (vor der Steuer) selbst zu behalten, statt diese abgeben zu müssen.

Ich weiß nicht genau, aber vielleicht kann die Site www. . .  weiterhelfen, auch wenn hier nur eine nebenberufliche Selbständigkeit gegeben ist.


externen Link zur kommerziellen Webseite entfernt, bitte Forenregeln beachten!
Danke + Gruß
José - aka jafern
« Letzte Änderung: 05. April 2008, 08:21:41 von jafern »
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Es gibt für jedes Problem eine Lösung ... auch wenn die Sachlage aussichtslos erscheint!!!
 

paps

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Re: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
« Antwort #3 am: 05. April 2008, 00:29:27 »

..nun nach  dem der BGH aktuell beschlossen hat, dass Betriebsausgaben erst  mal nicht abgezogen werden können, hat sich die Frage doch erledigt.
Die Einnahmen sind im Verfahren voll pfändbar.
Danach unterliegen diese nicht der Abtretungserklärung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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