Liebe Bravery,
ich habe selbst Anfang diesen Jahres Regelinsolvenz beantragt und hatte ähnliche Fragen.
Du weisst, dass Du einen Antrag beim Amtsgericht stellen kannst auf einen Beratungshilfeschein?
Damit kannst Du zu einem Insolvenzanwalt gehen, welcher Dir genau bei diesen Dingen hilft.
WICHTIG: Hole Dir (falls nicht schon vorhanden) auch den Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung !!
Weiter unten habe ich Dir in Deine Fragen geantwortet.
lieben Gruss
smallville
1) Vermögensübersicht: Was zählt zu dem Vermögen (Kassenbestand/Bargeld)? Ich habe nur mein Hartz 4 Geld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Mein Alg II Geld geht auf ein Girokonto und Kindergeld u. Unterhaltsvorschuss geht auf ein anderes Girokonto ein.
Im Blatt "Vermögensübersicht" habe ich überall NEIN angekreuzt. Außer bei"laufendem Einkommen" - dort habe ich meinen Verdienst eingetragen - wäre dann bei Dir ALG II.
Muß ich jetzt dort reinschreiben, wieviel Geld ich auf den Konten habe ? Ich sehe das nicht als Vermögen, sondern Lebensunterhalt für meine Kinder und mich. Muß ich befürchten, dass ich Kontopfändungen bekomme, wenn ich die Regelinsolvenz beantragt habe ?
Es kann passieren, dass nach Eröffnung Dein Konto von der Bank gesperrt wird, das kannst Du vermeiden, wenn Du vorsorglich vom Insolvenzverwalter/Treuhänder einen Freigabeantrag holst und an Deine Bank gibst. Bei ALG II ist das überhaupt kein Problem und geht recht schnellIch habe Angst, dass ich meine Kinder nicht vernünftig versorgen kann, nachdem ich den Antrag gestellt habe, deshalb habe ich auch alles so lange hinausgezögert.
2) Es sind keine betrieblichen Vermögensgegenstände mehr vorhanden. Ich habe aber einen PC zu Hause. Muss ich befürchten, dass der PC in die Insolvenzmasse mit einfließt ? Ich brauche den Computer, dadurch könnte ich später wieder Arbeit bekommen. Meine Kinder und Computer sind mein Lebensinhalt.
Betriebliche Vermögensgegenstände sofern keine vorhanden wird auch alles mit Nein angekreuzt. Dein privater PC interessiert hier nicht - es sei denn es ist die super High-End PC Anlage - dann könnte sie später zur Masse gezogen werden. Normaler durchschnitts PC - kein Problem. An dem tippe ich auch gerade Ich habe in dem Antrag jetzt bei dem Ergänzungsblatt (Büroeinrichtung/EDV-Anlagen) Nein angekreuzt, weil es mein privat PC ist. Ich habe ja auch sonst nichts mehr, es ist alles weg. Es waren damals mehrere PC`s vorhanden und Flachbildschirme und Faxgeräte und alles was zu einem vernünftigen Büro dazugehört. Aber durch verschiedene Umstände, ist einfach nichts mehr da. Mein Ex hat einiges verkauft und selber behalten.
3) Spielt es eine Rolle, was mit den Büroeinrichtungen und Geräten geschehen ist ? Oder zählt einfach nur was jetzt vorhanden ist?
Hat bei mir niemanden interessiert. Nur die Gegenwart hat gezählt.4) Ich kann es mir absolut nicht leisten, auch nur einen Cent für die Schuldnerberatung auszugeben. Meine Kinder wollen auch gerne ein paar Weihnachtsgeschenke haben. Ich war einmal bei einer Schuldnerberatung, die hat mir auch sehr geholfen. Allerdings wenn ich dort jetzt nochmal hingehe, muß ich etwas bezahlen. Ich kann mir keinen Anwalt leisten. Ich kann es mir auch nicht leisten, alle 50 Gläubiger anzuschreiben und nachzufragen, wieviel ich denen in Wirklichkeit schulde. Was kann ich denn bloß tun ? Ich möchte gerne den Antrag so schnell wie möglich abgeben, aber ich kann nicht den genauen Schuldenbetrag dort eintragen.
Siehe oben. Du kannst einen Beratungshilfe schein beantragen Hat bei mir keine 3 Wochen gedauert. Sofern du alle Gläubiger mit ca. Summen erfasst ist das in Ordnung. Wichtig sind die Adressen der Gläubiger, denn sie werden vom IV/TH ohnehin angeschrieben und werden aufgefordert binnen einer bestimmten Frist ihre Forderungen anzumelden. Von daher reicht ein Ca. Betrag der Dir vorliegt. Sollte Dir ein Gläubiger durchrutschen, kannst Du ihn auch noch nachmelden. Du darfst nur vorsätzlich keinen verschweigen.Ich habe eine Excel Tabelle mit den gesamten Gläubigern und deren Forderungen erstellt, die ich dem Antrag mit beifügen werde. Kann ich einfach den Betrag dort eintragen, den ich errechnet habe ? Ich muß ja schließlich unterschreiben, dass alles der Wahrheit entspricht. Ich bin da ziemlich verunsichert.
Das mit der Tabelle ist ok, vergiss die Adressen nicht !!! Ziehe die Summe und schreibe noch kurz als Schlusssatz darunter, dass es sich überall um ca. bzw. die Dir bekannten Summen handelt. Ich habe noch ein Anschreiben gemacht in dem ich versicherte die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Muss man aber nicht, das wollte ich so :-)
Gibt es Steurerklärungen für die letzten Geschäftsjahre? Die werden nämlich auf jeden Fall noch angefordert werden vom IV/TH
Nur dass Du schon mal Suchen kannst :-)