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Autor Thema: lt.Tabelle  (Gelesen 3244 mal)

Gina210

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lt.Tabelle
« am: 03. Februar 2007, 12:53:40 »

Hey,

ich bins mal wieder. Mir läßt diese Tabelle bzw. was man verdienen darf nicht los. Wenn ich einen XY Betrag behalten darf und ich diesen mal 12 ( Jahreseinkommen) rechne, diesen aber nicht erziele, dann darf ich doch , eine Steuerrückzahlung u.ä. in dieser Behalt einrechnen? oder nicht? Man will ja nicht die Sause machen, sondern es dient ja um gewisse Rechnungen wieder zu bezahlen. Wem dient es bitte, wenn ich diese nicht zahlen kann?
Lt. Ihrer Info von letzter Wo. darf man das doch in der Wohlverhaltensphase eh behalten? oder habe ich das falsch verstanden? Fragen über Fragen ... schrecklich aber man kennt sich halt net aus und will/möchte nur alles richtig machen :-)
Ich bedanke mich schon in Voraus für eine AW.[addsig]
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paps

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lt.Tabelle
« Antwort #1 am: 03. Februar 2007, 20:41:19 »

sicherlich mag der Betrag, bis zu dem keine pfändbaren Bezüge abzutreten sind, bei Ihren Einkünften exorbitant erscheinen.

Der Gesetzgeber hat aber alle Einkommensschichten bereits berücksichtigt, deshalb auch die Staffelung in 10-er Schritten.

Wenn Sie monatlich mehr Netto haben wollen, bleibt nur die Eintragung  von Freibeträgen. [addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Gina210

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lt.Tabelle
« Antwort #2 am: 04. Februar 2007, 11:09:02 »

Hey an den Moderator,

vielen Dank für die AW. Hm? mir hatte doch \"Paps\" geschrieben, dass man in der Wohlverhaltensphase es behalten dürfte? stimmt das jetzt so oder deswegen nicht? Bin halt Arbeitslos und .. wenn nichts demnächst passiert, dann leider auch in Harz IV :-(
Wegen den Eitragungen, der Freibeträge, das hab ich auch schon gemacht.
Nochmals vielen Dank für AW

schönen Sonntag von Gina[addsig]
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paps

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lt.Tabelle
« Antwort #3 am: 04. Februar 2007, 14:13:02 »

Zitat:


Hey an den Moderator,



vielen Dank für die AW. Hm? mir hatte doch \"Paps\" geschrieben, dass man in der Wohlverhaltensphase es behalten dürfte?





:denken:

Sicherlich dürfen Sie Steuererstattungen nach Aufhebung des Verfahrens behalten.
Wenn Sie aber keine Steueren zahlen, wegen ALG, dann erhalten Sie doch auch keine Erstattung. Oder?
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Gina210

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lt.Tabelle
« Antwort #4 am: 06. Februar 2007, 19:47:51 »

Ein herzliches Hallöchen,

ich bin zur Zeit Arbeitslos, koreckt. Aber hatte lettes Jahr knappe 3 Monate eine Stelle und da würde ich einen Teil von meinen Steuern zurück bekommen. Und mit dieser Rückzahlung/Betrag rechne ich um wiederum kommende Rechnungen zubezahlen :-)
Wie schaut es da aus?
Hoffe wieder auf einer AW, dafür vorab ein gr. Dankeschön und einen schönen Abend von Gina[addsig]
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paps

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lt.Tabelle
« Antwort #5 am: 06. Februar 2007, 22:07:29 »

Hab jetzt auf die Schnelle Ihren Verfahrensstand nicht gefunden.

Sie hatten noch keinen Beschluß nach §200InsO ?

Dann fällt die Steuererstattung zur Masse.
Sie können die 06 Erklärung ja erst mal bis Ende Mai noch hinauszögern, auch wenns schwer fällt.[addsig]
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Gina210

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lt.Tabelle
« Antwort #6 am: 07. Februar 2007, 12:19:54 »

Hallo,

hm? muss ich auch erst auf diesen Gerichtsschreiben/Beschluß vom Aug.`06 schauen. Was muß den da genau im \"Amtsdeutsch\" stehen?
Rein zur Info mal eine Anfrage, wie würde im Falle, eines Falles die Mietkaution gehandhabt?
:-) vielen Dank von Gina und einen schönen Tag noch[addsig]
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paps

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lt.Tabelle
« Antwort #7 am: 07. Februar 2007, 14:55:37 »

wird das Verfahren nach §200InsO aufgehoben...

Mietkaution würde zur Masse gehen, da sie aber eine neue Bleibe brauchen, sehen die meistenTH davon ab.[addsig]
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EndlichFrei

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lt.Tabelle
« Antwort #8 am: 07. Februar 2007, 19:38:37 »

Joh, solange mein Verfahren noch nicht beendet ist, werde auch ich mich hüten die Steuererklärung für 2006 zu machen :pfeifen:[addsig]
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paps

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lt.Tabelle
« Antwort #9 am: 07. Februar 2007, 22:40:01 »

Da geh ich mal von dem anderen Beitrag aus.
Sie stehen  Sie in Lohn und Brot.

Da ist nichts mit ich werde mal...
Wähend des laufenden Verfahrens ist es Aufgabe des IV/TH die Erklärung zu erstellen. Ohne Steuerberater also der 31.05.2007.

Rührt keiner dran, und es macht ein Steuerberater, dann halt der 31.12.2007.[addsig]
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