"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: dringende Frage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1  (Gelesen 2565 mal)

Sandra1980

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
dringende Frage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
« am: 30. November 2006, 17:57:40 »

Es ist so dringend weil wir morgen zum verwalter gehen!!!! Also wir haben heute erfahren das der Arbeitgeber das glei abzieht was über Pfändungsgrenze geht 152,05 so nun sollen wir für November nachzahlen. Nun verstehe ich nicht schatzi bekommt auf die Hand 1609,25 und er hat ein Kind ,die grenze ist doch bei einen Kind 1609,99 ,Kann mir jemand erklären ob das okay ist???????????????????????????????????????????

Lg sandra
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
dringende Frage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
« Antwort #1 am: 30. November 2006, 22:39:39 »

Die Grenze bei einer unterhaltsberechtigten Person liegt bei 1.359,99 /Bei zwei 1.569,99

Der Betrag, den Sie nannten ergibt ein Brutto von ca.1.669,-

Bei der Berechnung dürfen Sie aber nicht vom überwiesenen Brutto ausgehen. Berechnet wird vom gesetzlichen Netto.
Welche Abzüge aus dem Netto ergeben denn die fehlenden 60,-?

Sie schulden den abzufürenden betrag immer ab dem Monat der Eröffnung und dann 72 mal.
Sollten Sie den fehlenden Betrag nicht auf einmal zahlen können, ist der Th bestimmt mit einer ratierlichen Zahlung einverstanden.

Leider ist mir entfallen, ob Sie verheiratet waren. Dann hätte er prinzipiell erst mal 2 Unterhaltsberechtigte.[addsig]
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sandra1980

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
dringende Frage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
« Antwort #2 am: 30. November 2006, 22:53:37 »

ich dachte die gehen von dem aus was man überwiesen bekommt. Nein aber wir wollen 2007 heiraten und hoffen wir bekommen das geld von Steuererklärun :) , haben zwar 2 kinder aber eins ist nicht sein richtiges

Vielen Dank noch,
Lg sandra
Gespeichert
 

Sandra1980

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
dringende Frage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
« Antwort #3 am: 30. November 2006, 22:55:03 »

mein freund muß bzw. wird monatlich ca. 120 euro essengeld abgezogen von bundeswehr und er kann sich auch nicht raustragen lassen,kann man sowas berücksichtigen????
Gespeichert
 

Sandra1980

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 35
dringende Frage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
« Antwort #4 am: 30. November 2006, 22:57:53 »

Habe was vergessen also 1896,97 ist sein brutto.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
dringende Frage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2006, 11:45:24 »

Hallo,

wenn er ein Netto von 1609,25 € hat sind bei einer unterhaltsberechtigte Person 122,05 € pfändbar.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz