"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: RI und fremdfinanzierter PKW  (Gelesen 1673 mal)

michelsbuero

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1
RI und fremdfinanzierter PKW
« am: 02. Januar 2009, 19:24:16 »

Hallo und guten Abend,

ich habe schon einige Beiträge zum Thema PKW gelesen. Aber ich habe ein spezielles Problem.
Mußte im November 2008 den RI-Antag stellen. Im Jahr vorher war ich gezwungen mir einen PKW anzuschaffen. Da ich keine Finanzierung bekam, hat eine Freundin den Kreditvertrag unterschrieben. Die Raten laufen über mich und ich bin auch Halter des PKW.
Was wird jetzt im Verfahren mit dem Auto, ich möchte meine Freundin nicht reinreiten und wir haben leider keine Lösung. Zudem benötige ich den PKW beruflich, um jetzt nach der Elternzeit wieder eine Arbeit aufnehmen zu können.

LG Annette
Gespeichert
 

Insokalle

Re: RI und fremdfinanzierter PKW
« Antwort #1 am: 05. Januar 2009, 17:15:19 »

Hallo,

so speziell ist das Problem eigentlich nicht. In vielen Fällen übernehmen Verwandte oder Freunde die Finanzierung eines Fahrzeugs für jemanden, der aufgrund von Schufaeinträgen keine eigene Finanzierung mehr hinbekommt.

Ich gehe davon aus, dass nur Ihre Freundin in dem Kreditvertrag steht und Sie dort nicht genannt sind. Damit würde Ihre Freundin auch allein für das Darlehen haften müssen. Der Wagen selbst gehört über die Sicherungsübereignung in der Regel der finanzierenden Bank. Mit Zahlung der letzten Rate würde Ihre Freundin Eigentümerin des Wagens.
Ihre Freundin stellt Ihnen also den Pkw sozusagen leih-, bzw. mietweise (Miethöhe entspricht Darlehensrate) zur Verfügung und hat Sie darüber hinaus verpflichtet, die laufenden Kosten zu tragen. Da Sie im Grunde das Darlehen zahlen, wird Ihre Freundin verpflichtet sein, Ihnen das Eigentum an dem Fahrzeug zu übertragen. Dies geschieht sicherlich erst in der RSB, dürfte also unschädlich sein. Da Sie aber mit Ihrem unpfändbaren Lohn mehr oder weniger frei umgehen können, sehe ich in der Konstellation kein Problem.

MfG

Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz