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Autor Thema: Erwerbsminderungsrente und INSO  (Gelesen 5601 mal)

fiesi

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Erwerbsminderungsrente und INSO
« am: 25. Mai 2010, 11:35:14 »

Hallo,

die DRV hat nach ca. 2,5 Jahren (mit Klage) die Erwerbsminderungsrente meiner Ehefrau Rückwirkend anerkannt!

Jetzt meine Fragen:
Wird der Rentenbetrag auf meinen Lohn aufgeschlagen, um den Pfänbaren Betrag zu ermitteln, oder verliere ich eine Unterhaltsverpflichtung?

Was passiert mit der Nachzahlung, da die DRV die Rente rückwirkend  genehmigt hat?


Gruß,
Fiesi
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Feuerwald

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Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #1 am: 25. Mai 2010, 12:54:36 »

Wird der Rentenbetrag auf meinen Lohn aufgeschlagen, um den Pfänbaren Betrag zu ermitteln,

-> nein, es ist ja die Rente Ihrer Frau.  Weder Rente noch Einkommen Ihrer Frau ist Ihrem Lohn zuzuschlagen.

oder verliere ich eine Unterhaltsverpflichtung?

-> das kann passieren, § 850c Abs. 4 ZPO, je nach dem, ob der TH einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellt und je nach dem, wie dieses dann entscheidet.

Was passiert mit der Nachzahlung, da die DRV die Rente rückwirkend  genehmigt hat?

-> das ist Vermögen Ihrer Frau. Ich gehe mal davon aus, dass Ihre Frau nicht im Insolvenzverfahren ist?
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fiesi

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Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #2 am: 25. Mai 2010, 12:56:32 »

Danke,

meine Frau ist auch Insolvent! 

Gruß,
Fiesi
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Feuerwald

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Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #3 am: 25. Mai 2010, 13:08:11 »

wie hoch ist denn die Rente?
Hat Ihre Frau sonstiges Einkommen?
Die Nachzahlung ist allg. rückwirkend auf die Monate umzurechnen, in denen die Rente hätte gezahlt werden müssen.

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fiesi

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Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #4 am: 25. Mai 2010, 14:20:38 »

So, ca. 800€ monatlich,
sonst ist kein Einkommen vorhanden!
Verstehe ich das jetz richtig, meine Frau darf die Nachzahlung behalten, weil sie unter den 990€ monatlich liegt?
« Letzte Änderung: 25. Mai 2010, 14:39:43 von fiesi »
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paps

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Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #5 am: 25. Mai 2010, 20:53:08 »

Wenn die einzelnen Nachzahlungen für die Monate mit der damals gezahlten Rente zusammen den Pfändungsfreibetrag nicht übersteigen, ja.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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fiesi

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Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #6 am: 18. Juni 2010, 16:20:34 »

Hallo, Rentenbescheid meiner Frau ist da!
Sie bekommt wie schon geschrieben 810€ Erwerbsminderungsrente und eine saftige Nachzahlung (seit Oktober 2008)!
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, das man das ganze behalten darf obwohl ich folgendes im Netz gefunden habe:             : AG Mönchengladbach, 32 ik 143/03
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/mgladbach/ag_moenchengladbach/j2007/32_IK_143_03beschluss20070731.html

Gruß Feize
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Insokalle

Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #7 am: 18. Juni 2010, 19:20:05 »

Die Entscheidung betrifft § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Das sind Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit gezahlt werden.

Wenn Ihre Frau eine solche Rente bezieht, dann ist sie nur bedingt pfändbar. § 850b ZPO gilt voll umfänglich auch in Insolvenzverfahren. Ihr gefundenes Urteil ist durch eine anders lautende BGH-Entscheidung vom letzten Jahr überholt.

Allerdings stellt sich bei Renten immer die Frage, ob nicht die Pfändbarkeit nach dem SGB zu beurteilen ist.

Aber was soll´s, wenn die Höhe schon nicht reicht
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fiesi

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Re: Erwerbsminderungsrente und INSO
« Antwort #8 am: 18. Juni 2010, 19:34:48 »

Sie meinen, das der Betrag auf die Monate ausgeteilt wird, und alles was über 990€ ist wird anteilsmäßig gepfändet?
Dann dürften wir ja wirklich alles behalten?
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