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Autor Thema: Meine Frau vedient 650 Euro der Treuhänder hat ein  (Gelesen 1921 mal)

Serpil

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Meine Frau vedient 650 Euro der Treuhänder hat ein
« am: 17. März 2013, 17:23:49 »

Heeey Leute,
Ich brauche Hilfe...
Ich habe mein seit 2010 Privatinsolvenzverfahren.Ich habe vor zwei Tage mein Treuhänder ein Brief bekommen.Meine Frau arbeitet seit 3 Woche neue Stelle als Brutto 948 Euro mit Steuerklasse 5

Diese Brief ist:

"Sehr geehrte Herr ......,
 Da Ihre Ehefrau ab März 2013 über eigenes Einkommen in entsprechender Höhe verfügt,sind Sie ihr nicht mehr zum Unterhalt verplichtet.Bei der Berehnung des pfänbaren Einkommens ist nur die Unterhaltsverplichtung gegenüber Ihrem Sohn zu berücksichtigen."

Der Treuhänder hat auch meine Arbeitsstelle hat ein Brief geschrieben.Das Brief ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf den bisher geführten Schriftwechsel wird Bezug genommen.

Bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Herrn ...... sind ab März 2013 nur noch Unterhaltsverpflichtungen für eine Person (Kind ,geboren am 15.03.2009)zu berücksichtigen.Die Ehefrau des Herrn .... ist nicht mehr zu berücksichtigen.Sie verfügt über eigenes Einkommen in entsprechender Höhe.

Ich bitte um Beachtung.Für Rückfragen stehe icch Ihnen zu Verfügung.Den pfändbaren Beitrag überweisen Sie bitte wie bisher jeweils auf das Ihnen bekannte Konto."

Was sollen wir machen?Wieviel Geld kann der Treuhänder abziehen?
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Der_Alte

  • Gast
Re: Meine Frau vedient 650 Euro der Treuhänder hat ein
« Antwort #1 am: 17. März 2013, 17:44:52 »

Der Treuhänder hat hier gar nichts zu bestimmen. Die Entscheidung, ob Ihre Frau weiterhin unterhaltsberechtigt ist, obliegt allein dem Gericht. Dort kann der Treuhänder einen Antrag stellen, das Gericht wird Sie dann dazu anören. Vor einer gerichtlichen Entscheidung hat der Arbeitgeber bei Ihnen die bisher zu berücksichtigenden unterhaltsberechtigten Personen weiter zu berücksichtigen.

Entschieden ist das höchstrichterlich durch BGH, Urteil vom 3. 11. 2011 - IX ZR 45/11.
Unter Berücksichtigung dieser Entscheidung rate ich, den Arbeitgeber sofort schriftlich darauf aufmerksam zu machen, dass die Entscheidung des Treuhänders nichtig ist und der Arbeitgeber bei einer Nichtberücksichtigung der Ehefrau sich schadenersatzplichtig macht.

Den Treuhänder würde ich allerdings nicht anschrieben, sondern abwarten, ob er sich nach der nächsten Gehaltsabrechnung rührt. Sollte er dann eine Aufforderung an Sie schicken, den angeblich ihm zustehenden Betrag auszukehren, können Sie immer noch mit dem obigen Urteil kommen. Und haben schon wieder etwas Zeit gewonnen.

Ob es sinnvoll ist, dass Ihre Frau in Steureklasse 5 bleibt berechnen Sie bitte mal mit dem Abgabenrechner (https://www.bmf-steuerrechner.de/fb2013/?clean=true). Es könnte sein, dass Sie eine deutiche Steuernachzahlung zu erwarten haben, wenn die Gesamtveranlagung nicht in der richtigen Relation ist.
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