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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Kreditkarten und falsche angaben  (Gelesen 4662 mal)

lucky82

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Kreditkarten und falsche angaben
« am: 28. März 2011, 00:00:11 »

Guten Abend!

Ich wollte mal fragen, ob es passieren kann, das die Restschuld entsagt werden kann, wenn man bei der Kreditvergabe schriftliche unrichtige Angaben über Kreditkartenschulden gemacht hat? Kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben?

Und wie ist das bei Kreditkartenschulden die nicht zurückbezahlt werden können?
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Fallera

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #1 am: 28. März 2011, 07:57:58 »

Guten Morgen,

falsche Angaben bei Krediten können sehr wohl zur Versagung der RSB führen, wenn der Gläubiger hier die Versagung beantragt und die Falschangaben auch nachweisen kann. Kann er das beweisen, so würde hier auch ein Eingehungsbetrug in Frage kommen.

§ 290 Inso
Versagung der Restschuldbefreiung.
(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn
2.der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,


Eingehungsbetrug strafbar nach § 263 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Wenn es "nur" darum geht, Kreditkartenschulden nicht zurückzahlen zu können und man diese Kreditkarten ursprünglich mit wahrheitsgemäßen Angaben erhalten hat, so braucht man sich keine Sorgen zu machen, denn auch diese Schulden würden von einer evtl. RSB erfasst werden.
« Letzte Änderung: 28. März 2011, 08:01:36 von Fallera »
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tomwr

Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #2 am: 28. März 2011, 13:14:48 »

Ich wollte mal fragen, ob es passieren kann, das die Restschuld entsagt werden kann, wenn man bei der Kreditvergabe schriftliche unrichtige Angaben über Kreditkartenschulden gemacht hat? Kann das sogar rechtliche Konsequenzen haben?

Rein theoretisch ist das möglich, praktisch kümmern sich die Banken und Kreditkartengesellschaften in den meisten Fällen nicht sonderlich um Insolvenzverfahren. Wenn das Kind erstmal in den Brunnen gefallen ist, läßt man es da liegen und den Rest erledigt die Kreditausfallversicherung. Die zahlt man als Kunde ja schließlich auch mit. Wenn es nicht wirklich offensichtlich ist, kann das ohne Probleme unbemerkt durchgehen.
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Fallera

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #3 am: 28. März 2011, 14:10:20 »

@Tom

stimme Dir grundsätzlich zu, jedoch sollte man es hier trotzdem nicht verharmlosen.

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misstraut2011

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #4 am: 28. März 2011, 20:44:42 »

Hallo,

so locker würde ich dies nicht sehen: Ich weiss sehr wohl, dass immer mehr Banken sich die Mühe machen, Strafanzeige wegen Insolvenzbetrug/Insolvenzverschleppung zu stellen.

Auch geht der Trend dahin, der Restschuldbefreiung zu widersprechen, wenn die Bank nachweisen kann, dass bei Anfrage des Kredites keine korrekten Angaben gemacht wurden.

Ich stimme absolut und 100 % Fallera zu. Verharmlosen sollte man dies auf keinen Fall.

LG
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tomwr

Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #5 am: 29. März 2011, 12:06:22 »

@Tom

stimme Dir grundsätzlich zu, jedoch sollte man es hier trotzdem nicht verharmlosen.

Ja ich wollte das auch nicht verharmlosen und natürlich kann es auch dumm laufen wenn die falschen Angaben für die Kreditentscheidung ursächlich waren. Also als Handlungsmaxime vor einer Insolvenz sicher nicht zu empfehlen.

Auf der anderen Seite sage ich mir manchmal auch, die Banken sind eigentlich selbst Schuld. Was da manchmal für Kredite und Kreditlimits aufgrund von ein paar Angaben ohne Belege und zum Teil automatisiert bewilligt oder erhöht werden, ist ja nicht mehr normal. Imho in der Praxis oft an der Grenze grober Fahrlässigkeit. Und oftmals nur auf einen guten Score in der Schufa der schon lange keine Berechtigung mehr hat.

Eigentlich liegt häufig da die Ursache allen Übels. Wenn die Leute nicht so einfach auf Pump leben könnten würden viele Schulden gar nicht erst entstehen. War bei mir ja auch nicht anders. Erst wenn es sich dann im Laufe der Jahre auftürmt, die Einnahmen weniger werden, die Geschäfte schlechter laufen, man arbeitslos oder krank wird, dann platzt die Bombe.

Naja das war jetzt mal wieder ein philsophischer Einwurf aber manchmal auch nicht verkehrt.  :cheesy:
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tomwr

Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #6 am: 29. März 2011, 12:21:17 »

Ich weiss sehr wohl, dass immer mehr Banken sich die Mühe machen, Strafanzeige wegen Insolvenzbetrug/Insolvenzverschleppung zu stellen.

Naja Insolvenzverschleppung ist wohl kaum zutreffend bei den meisten Insolvenzen. Eine Antragspflicht besteht nicht für natürliche Personen und betrifft daher die Verbraucherinsolvenzen per se nicht, aber auch einen Großteil der Regelinsolvenzen nicht. Dass die Banken sich da irgendwie drum kümmern konnte ich nicht feststellen.

Meine Hausbank hat zwar da ziemlich schnell dicht gemacht und die abgetretenen Sicherheiten verwertet, sich aber sonst für den Fortgang nicht interessiert. Alle anderen Banken und insbesondere die Kreditkartengesellschaften haben trotz Nichtzahlung die Kredite erstmal ein paar Monate laufen lassen, einige noch fast ein Jahr bis zur Insolvenzeröffnung.
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lucky82

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #7 am: 29. März 2011, 22:12:37 »

Danke für die Antworten. Ich habe mal nach Urteilen gegoogelt, aber nur Urkundenfälschungen in Bezug auf Kreditanträge gefunden. Also ist eine Versagung der RSB ziemlich niedrig.
« Letzte Änderung: 31. März 2011, 22:26:51 von lucky82 »
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Fallera

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #8 am: 29. März 2011, 22:45:46 »

Sollte ein gläubiger inen versagensantrag stellen und die falschangaben beweisen, so ist die wahrscheinlichkeit der versagung ziemlich hoch! Um nicht zu sagen, exorbitant hoch!
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lucky82

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #9 am: 29. März 2011, 23:08:06 »

Gilt die Versagung dann für alle Gläubiger oder nur für den einen?
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Fallera

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #10 am: 30. März 2011, 07:50:53 »

Die Versagung würde sich auf ALLE Gläubiger beziehen.
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misstraut2011

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Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #11 am: 31. März 2011, 21:36:08 »

Hallo

und wirklich alle ? Das erstaunt mich ... welchen § der InsO habe ich da nicht richtig gelesen bzw. nicht verstanden ?

LG
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tomwr

Re: Kreditkarten und falsche angaben
« Antwort #12 am: 31. März 2011, 22:40:30 »

Die RSB wirkt (wenn sie erteilt wird) gegenüber allen Gläubigern bis auf die "ausgenommenen Forderungen".
Forderungen aus vbuH sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen (wie auch Geldstrafen und Bußgelder).
Hier wirkt die RSB nicht gegenüber dem Gläubiger, den es betrifft (individuell).

Wenn allerdings eine Versagung beantragt und vom Gericht festgestellt wird, wird gar keine RSB erteilt und in dem Fall werden alle Gläubiger von der Entscheidung betroffen, nicht nur der der den Antrag gestellt hat. Die RSB wird insgesamt versagt (wegen fehlender Redlichkeit des Schuldners, hat er dann sozusagen nicht "verdient").

§§290,296,301,302 InsO

http://gesetze.juris.de/inso/index.html
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