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Autor Thema: Mietsicherheit als verpfändetes Sparbuch  (Gelesen 2275 mal)

Engel66

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Mietsicherheit als verpfändetes Sparbuch
« am: 10. Mai 2009, 20:01:31 »

Hallo!
Ich bin seit Dezember 2008 im eröffneten Verfahren. Bisher läuft alles prima! Unkomplizierter TH, keine finanziellen Sorgen mehr. Nun könnten wir demnächst eine tolle, bezahlbare Wohnung mieten. Der Vermieter möchte, dass wir die Mietsicherheit von 1500€ auf ein Sparbuch einzahlen und dann an ihn verpfänden. Aber, im eröffneten Verfahren darf ich doch kein Vermögen haben, oder?  Mein Partner ist auch im eröffneten Verfahren, er kann das also auch nicht übernehmen. Wer weiß Rat? Schon mal herzlichen Dank im vorraus von Engel66
Gespeichert
 

paps

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Re: Mietsicherheit als verpfändetes Sparbuch
« Antwort #1 am: 11. Mai 2009, 17:29:18 »

Wenn Sie das Geld aufbringen könnten, sollte das Sparbuch auf einen anderen Namen angelegt werden.
Möglich sind z.B. die Eltern.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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