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Autor Thema: Mist gebaut? Nachtragsverteilung?  (Gelesen 1868 mal)

BieneMaja

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Mist gebaut? Nachtragsverteilung?
« am: 13. März 2014, 08:33:58 »

Guten Morgen zur mir.
PI seit 2009, Aufhebung Verfahren in 2012 ( mein TH hat sich richtig viel Zeit gelassen)
Nachtragsverteilung für die Steuererklärungen 2009-2012 wurde nicht angeordnet. Diese wurden durch den TH selber auch nicht erstellt. In seinen Bericht hat er geschrieben das mit keiner großartigen  Erstattung zu rechnen ist. Daher wurde vom Gericht wahrscheinlich auch nichts angeordnet.

Nach Aufhebung des Verfahrens hat der Finanzamt mich 2012 aufgefordert die Steuererklärungen von 2009- 2012 zu erstellen. Ergebnis Guthaben insgesamt (für alle Lohnsteuerabrechnungen) : ca. 500 Euro.
Das Geld habe ich niemals gesehen ein Anruf beim Finanzamt ergab damals das das Geld vom Finanzant zurück gehalten wird aufgrund Steuerschulden. ( Schriftlich habe ich dies so nie bekommen)

Jetzt sagte mir eine Bekannte ich hätte dem TH das Steuerguthaben melden müssen was ich damals nicht getan habe. Weil keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde und ich als das Guthaben bekannt wurde bereits in der Wohlverhaltensperiode war.
Hätte ich damals das Guthaben an den TH melden müssen da dieses auf Steuererstattungen aus dem eröffneten Verfahren zurück zu führen ist???

Droht mir jetzt eine Versagung der RSB??? Wenn z.b. Das Finanzamt welches ja Gläubiger ist deshalb einen Versagensantrag stellt? Oder können die mir nichts.

Hab jetzt gerade echt Angst etwas falsch zu machen ...

Wer kann mir helfen????

Gespeichert
 

Maurice Garin

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Re: Mist gebaut? Nachtragsverteilung?
« Antwort #1 am: 13. März 2014, 09:38:33 »

Hätte ich damals das Guthaben an den TH melden müssen da dieses auf Steuererstattungen aus dem eröffneten Verfahren zurück zu führen ist???

Nein

Zitat
Droht mir jetzt eine Versagung der RSB???

Nein

Zitat
Hab jetzt gerade echt Angst etwas falsch zu machen ...

völlig ohne Grund
Gespeichert
 
 

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