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Autor Thema: Steuererkärung  (Gelesen 1603 mal)

DreamTheater

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Steuererkärung
« am: 09. April 2009, 23:00:33 »

Guten Tag. War heute beim Anwalt, der unseren Fall bearbeitet. Das Insolvenzverfahren wurde am 26.03.09 eröffnet. Musste heute Kontoauszüge, Lastschriften, Arbeitsvertrag, Auto etc offen legen. Dabei kam auch die Lohnsteuererklärung zur Sprache. Für 2007 und 2008 habe ich diese noch nicht erstellt. Wenn ich das jetzt mache, soll ich diese zur Anwaltspraxis schicken, die das dann ans Finanzamt weiterleiten. Der Erlös soll nach Auskunft des Anwalts komplett in die Insolvenzmasse gehen. Dazu die Frage: Meine Erstattung besteht nahezu komplett aus der Kilometerpauschale. Die wurde jetzt ja wieder geändert und ich erhalte auch die Pauschale für die ersten 20 km. Ich habe für die Fahrtkosten einen Freibetrag auf der Steuerkarte (für 40 km einfache Fahrt). Die noch zu erwartende Summe für die ersten 20 km hätte ich bei jetzt wieder geltendem Recht erhalten, hätte dadurch mehr Netto-Verdienst, dadurch eine höhere Pfändungsrate, aber den überwiegenden Teil des Geldes hätte ich behalten. Jetzt soll der komplette Erlös in die Insolvenzmasse. Ist das ok so? Oder kann ich da Einspruch erheben?
Gruß
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DreamTheater

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Re: Steuererkärung
« Antwort #1 am: 12. April 2009, 08:46:27 »

Ich möchte die Frage ein bisschen vereinfachen. Können die Gelder von 2007 & 2008 in die Insolvenzmasse gehen, obwohl sie bei nicht geänderter Gesetzeslage bzgl der Fahrtkostenpauschale monatlich anteilsmäßig auf mein Konto gegangen wären?
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paps

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Re: Steuererkärung
« Antwort #2 am: 13. April 2009, 17:37:32 »

Ja, sofern die Erstattung Sie betrifft.

Bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten wäre eventuell aufzuteilen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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