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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brief vom Amtsgericht!  (Gelesen 2893 mal)

Tanja

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Brief vom Amtsgericht!
« am: 13. April 2008, 21:44:43 »

Hallo!
Habe gestern einen Brief vom Amtsgericht bekommen.
Es handelt sich so gesehen um 3 Schreiben.

1.Kostenaufstellung der Treuhänderin! 821,10€..ist das für die gesamte Zeit,oder nur für das Insoverfahren?

2.Beschluss in dem Verbraucherinsoverfahren...wird schriftliches Verfahren
-für die Erhebung von einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
-bzgl. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
-zur Stellungnahme zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung

angeordnet und frist bis zum 17.02.2009 gesetzt.

Heißt das,das die Inso erst am 17.02.2009 beendet ist?

3.Und eine Brief an das Job-Center....Um wegen der Restschuldbefreiung eine Stellungnahme zu geben...wenn ich ds richtig verstanden habe...

Ist das alles so richtig...

VLG
Tanja
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ThoFa

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Re: Brief vom Amtsgericht!
« Antwort #1 am: 14. April 2008, 12:37:14 »

Hallo,

1. Sind die Kosten des I-Verfahren.

2. 17.02.2009 halte ich für außergewöhnlich lang, da würde ichbei Gericht mal nachfragen. Sollte dem tatsächlich so sein, dann dauert Ihr Verfahren tatsächlich noch etwas.

3. Nein, also das gibt es nicht. Da muss man den Zusammenhang kennen.

MfG

ThoFa
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Tanja

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Re: Brief vom Amtsgericht!
« Antwort #2 am: 15. April 2008, 21:29:37 »

Hallo!
Danke erstmal für die Antwort!

Über den Termin habe ich mich auch gewundert.Ich dachte immer,wenn das im Internet steht,das es nur noch ein paar Wochen dann dauert.
Aber werde da morgen mal anrufen! Kann ja nicht schaden!

Normalerweise gibt es keinen Brief ans Job-Center????..Das ist ja komisch...
Ich habe ne Abschrift bekommen, vom Amtsgericht ans Job-Center!
Ich bin eigendlich der Meinung,ds das JOb-Center gar kein Gläubiger ist..also sogar ganz sicher!...Ich dachte das wäre allgemein so üblich...
Oder ist das nur eine Benachrichtigung,das es bald vorbei ist?

VLG
Tanja
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ThoFa

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Re: Brief vom Amtsgericht!
« Antwort #3 am: 15. April 2008, 23:22:10 »

Hallo,

den Brief kann es schon geben, ist aber halt nichts "normales". Ohne den Wortlaut zu kennen,kann man das nicht bewerten.

MfG

ThoFa
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Tanja

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Re: Brief vom Amtsgericht!
« Antwort #4 am: 15. April 2008, 23:43:35 »

Hallo!
Ich werde mal einen Teil davon hier rein schreiben!

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Insolvenzverfahren ist gemäß §311Abs.2 InsO schriftlich durchgeführt worden bzw. durchführen.Nach Anhörung der Beteiligten soll das Verfahren nunmehr zu gegebener zeit aufgehoben werden.
der Schlußbericht der TH nebst Verteilunsverzeichnis sind zu einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgericht niedergelegt worden.
Evtl. Einwendungen gegen ds Schlussverzeichnis sind bis zum 17.02.2009 zu erheben.
eine Schlussrechnung wurde mangels Einnahmen nicht erstellt.
Es findet das schriftliche Verfahren statt.
Die Vergütung und Auslagen der TH sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
die Schuldnerin hat im Rahmen des Verfahrens einen Antrag auf Erteilung von Restschuldbefreiung gestellt. Hierrüber ist noch vor der Aufhebung des Verfahrens zu entscheiden.
Eine Restschuldbefreiung kommt grundsätzlich in Betracht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen und die gesetzlichen Oblieenheiten in der Wohlverhaltensperiode erfüllt werden.
Vor einer Entscheidung erhalten die Insolvenzgläubiger Gelegeheit zur Stellungsnahme. Das Gericht hat darüber zu befinden, ob zum jetzigen Zeitpunkt Gründe vorliegen, die eine Restschuldbefreiung von vornherein ausschließen, wenn ein Gläubiger dies beantragt.Versagungsgründe sind nach §290InsO, wenn...(da werden dann die Gründe aufgeführt)

Wenn ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt, muß er allerdings den ersagungsgrund glaubhaft machen, §290 Abs.2 InsO.

Unabhängig von eventuellen Versagungsgründen zum jetzigen Zeitpunkt müssen von der Schuldnerin weiter während der anschließenden WVP bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllt werden.insoveit steht den Gläubigern auch später während dieser Zeit im Falle eines Verstoßes jeweils ein Antragsrecht auf VErsagung zu, über das aber noch nicht entschieden zu werden braucht.

Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Restschuldbefreiungsantrag unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen bis zum 17.02.2009


Das wars..und was heißt das nun?

VLG
Tanja
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ThoFa

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Re: Brief vom Amtsgericht!
« Antwort #5 am: 15. April 2008, 23:46:49 »

Hallo,

das liest sich wie ein Schreiben an einen Insolvenzgläubiger, dies wäre insofern "normal". Offensichtlich scheint die Arbeitsagentur doch Gläubiger zu sein ?!

MfG

ThoFa
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Tanja

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Re: Brief vom Amtsgericht!
« Antwort #6 am: 15. April 2008, 23:50:31 »

Komisch...hatte beim Job-Center zwar ein Darlehen laufen,aber bin eigendlich der Meinung,das das nicht mit rein genommen wurde...und das ich da abbezahlt hatte...

Naja,ich werde morgen nochmal beim Amtsgericht anrufen,und wegen dem Schlusstermin nachfragen.

Kann es denn sein,das das solange dauern kann?

VLG
Tanja
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