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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Muss ich Pfändung nachzahlen?!  (Gelesen 6179 mal)

gggrrr

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Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« am: 15. Juni 2010, 21:06:04 »

Hallo, hallo,

ich bin ganz neu hier, also zur Einführung.

Mein Insolvenzverfahren ist seit dem 20.04.2009 eröffnet. Ich bin immer noch nicht in der Wohlverhaltensperiode, da mein Insolvenzverwalter mich vor 3 Monate aufgeforder hat 205€ nachzuzahlen (für insgesammt 6 zurückliegende Monate), die von meinem Arbeitgeber nicht gepfändet und weitergeleitet worden sind. Ich bezahle sie in Raten ab, was natürllich den Beschluß verhindert.

Ich habe mit einem Insolvenzberatet gechatet, der einige von diesen nicht gemachten Pfändungen nicht befürwortet und mit mit §850 dies begündet. Ich natürlich, schriebe dem Insolvenzverwalter- ich denke ich muss nicht nachzahlen, weil so und so...Pustekuchen, heute habe ich Post bekommen und deswegen stelle ich hier folgende Fragen zur Diskussion:

1) Da mein Weihnachtsgeld als "Jahressonderzahlung" in der Lohnabrechnung aufgelistet wird, muss ich es abgeben. Das ist einer der Monate wo ich nachzahlen muss. Mein Arbeitgeber hat es nicht gepfändet- es geht um 435€ brutto. Denkt ihr eine Erklärung meines Arbeitgebers würde hier helfen, was ist wenn bezeugt wird, dass es sich um Weihnachtsgeld handelt???

2) Meine Überstunden von einem vollen zusätzlichen Arbeitstag, wurden als "Aushilfe intern, Datum, Stunden, Stundenlohn" aufgelistet. Genau das gleiche- falsche Bezeichnung, laut Insolvenzverwalter, muss gepfändet werden. Hilft auch hier keine Erklärung?!

3) Seit Oktober hat mein Arbeitgeber eine Hogarente für mich angelegt/abgeschlossen, die mit 12,50€ im Monat finanziert wird, laut dem Insolvenzberater ähnlich wie Riesterrente, vom Staat gefördert, nicht pfändbar. Der Insolvenzverwalter sagt aber, da der Vertrag nach Insolvenanmeldung abgeschossen wurde, muss sie gepfändet werden.!???

Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht, ob ich mich mit dem Verwalter anlegen muss. Anderseits will er mit heutigen Datum insgesammt 335€ Nachzahlung von mir- ich habe die Kohle nicht, also muss ich weiter auf dem Beschluß und Wohlverhaltensperiode warten. Ein Teufelskreis.....
Ich brauche Ratschläge bitte!
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 21:08:09 von gggrrr »
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Fallera

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #1 am: 15. Juni 2010, 23:23:21 »

1. Weihnachtsgeld ist bis zur hälfte des betrages des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis 500 EUR unpfändbar.
Weihnachtsgeld zählt auch als Sonderzahlung lt. Gesetz. Wie hoch ist dein normaler Bruttolohn?

2. Bei Überstunden sind auch nur 50 % unpfändbar! Der Rest ist pfändbar.

3. Halte ich für Blödsinn! In der Ansparphase sind Eigentumsrechte aus der Riester rente unpfändbar! §850ZPO

Ich denke bei punkt 1 und 2 hat der th recht! bei 3 nicht!
« Letzte Änderung: 15. Juni 2010, 23:28:15 von Fallera »
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gggrrr

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #2 am: 16. Juni 2010, 09:35:41 »

Danke

1. Der Nettolohn bei mir ist ca. 1020€, bei 0 unterhaltpflichtige Personen. Deswegen würden sich die 435€ brutto Jahresssonderzahlung bemerkbar machen. Dem Insolvenzverwalter geht es dabei, um die Bezeichnung in der Lohnabrechnung und begründet die Pfändung nicht mit der Höhe, sondern damit dass Sonderzahlungen für gute Leistungen pfändbar sind. Wie gesagt mein Arbeitgeber hat es damals nicht gepfändet und weitergeführt- nutzt hier ein Schreiben vom Lohnbüro des Arbeitgebers??

3. Obwohl die Insolvenz schon seit einem Jahr und 2 Monate eröffnet ist, habe ich noch keinen Beschluß von Gericht, dass ich micht in der Ansparphase befinde. Ich denke es liegt daran, dass ich diese Nachzahlungen von den Pfändungen nicht beglichen habe. Wie schon geschrieben der Insolvenzverwalter sagt mein Arbeitgeber pfändet manchmal falsch und ich soll 335 € insgesamt nachzahlen. Die Hogarente wurde im Oktober von meinem Arbeitgeber eingerichtet...???

Habe ich eine Chance, oder soll ich zahlen!
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Fallera

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #3 am: 16. Juni 2010, 11:53:11 »

Generell würde ich sagen, dass wenn Dein Arbeitgeber es versäumt hat die Beträge korrekt abzuführen, dieser dafür haftbar ist und nicht Du!
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gggrrr

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #4 am: 16. Juni 2010, 12:05:03 »

 :dntknw: ob es klug ist (ich warte noch auf die letzte Verlängerung meines Vertrager auf unbefristet) meinem Arbeitgeber zu sagen- zahl Mal, außerdem hat mich der Insolvenzverwalter angeschrieben :Oh_no: Man kann sich mit Anwälte schwer anlegen, wenn man selber keinen rechtlichen Beistand hat, ne?!
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gggrrr

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #5 am: 16. Juni 2010, 12:07:04 »

 :neutral: vielleich hat noch jemand einen Tipp für mich
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Fallera

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #6 am: 16. Juni 2010, 12:16:08 »

Dem TH ist es egal wer die Beträge falsch abführt! Er wird sich immer an Dich wenden!
Meiner Meinung hat der TH recht bis auf die Sache mit der Hoga Rente.

Dennoch würde ich den AG informieren! Sonst wird das künftig auch falsch berechnet und der TH wird wieder zu Dir kommen!!
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paps

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #7 am: 16. Juni 2010, 18:15:58 »

Vielleicht hilft das:
Quelle:
http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/fileadmin/user_upload/Rubriken/Praxisthema/2008/Weihnachtsgeld_Sonderzahlung.pdf

Der TVöD verwendet nur noch den Begriff Jahressonderzahlung.3 Damit scheint die
gesetzliche ZPO-Begrifflichkeit, die auf „Weihnachtsvergütung“ (§ 850a Nr. 4 ZPO) bzw.
zusätzlich zum Arbeitseinkommen gewährte Bezüge „für die Dauer eines Urlaubs“ (§ 850a
Nr. 2 ZPO) abstellt, nicht mehr erfüllt zu sein.
Aus dem Durchführungsrundschreiben des Bundesministeriums des Innern zur Jahressonderzahlung
ab 2007 vom 11. April 2007 (AZ D II 2 - 220 210-2/20) ergibt sich jedoch, dass das
Urlaubsgeld und die „Zuwendung“, wie die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst
traditionell das Weihnachtsgeld nannten, in der Jahressonderzahlung zusammen fließen.
Wörtlich heißt es in den Vorbemerkungen dieses Durchführungsrundschreibens: „Im
Rahmen des neuen Tarifrechts wurden die Zuwendung und das Urlaubsgeld zu einer
nach Entgeltgruppen gestaffelten Jahressonderzahlung zusammengefasst (§ 20
TVöD).“4
Obwohl nicht mehr ausdrücklich als solche ausgewiesen, ist die (hälftige) Sonderzahlung im
November 2007 somit weiterhin als "Weihnachtsgeld" im Sinne des § 850a ZPO zu
behandeln. Nach Stöber, Forderungspfändung, 14. Aufl. Rz. 999a kann im übrigen auch ein
13. Monatsgehalt, das zwischen dem 15.11. und dem 15.01. ausbezahlt wird,
„Weihnachtsgeld“ nach § 850a ZPO darstellen. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG 55,
Seite 44) stellt klar, dass alle Zusatzzahlungen, die gemeinsam mit den Bezügen für November
bis Januar zur Auszahlung gelangen, vom sozialen Schutzzweck her als Weihnachtsvergütung
in Betracht kommen. Ausgenommen sind lediglich Gratifikationen mit Provisionscharakter,
soweit diese allein nach den individuellen Leistungen des...
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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gggrrr

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #8 am: 17. Juni 2010, 10:59:53 »

Oh, danke. Das klingt schon Mal gut. Ich nehme an ich kann das meinem Insolvenzberater zitieren- der wird ja denken- Klugscheiße, ah:-).
Und was denken Sie über die Hogarente (Seit Oktober hat mein Arbeitgeber eine Hogarente für mich angelegt/abgeschlossen, die mit 12,50€ im Monat finanziert wird, laut dem Insolvenzberater ähnlich wie Riesterrente, vom Staat gefördert, nicht pfändbar. Der Insolvenzverwalter sagt aber, da der Vertrag nach Insolvenanmeldung abgeschossen wurde, muss sie gepfändet werden, obwohl ich noch nicht in der Wohlverhaltensphase bin, wegen der Nachzahlungen)
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Fallera

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Re: Muss ich Pfändung nachzahlen?!
« Antwort #9 am: 17. Juni 2010, 11:07:44 »

Aber nicht vergessen! Weihnachtsgeld ist teilweise pfändbar!!!
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