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Autor Thema: Nachrangige Insolvenzforderungen  (Gelesen 3276 mal)

Witch

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Nachrangige Insolvenzforderungen
« am: 17. März 2010, 18:20:42 »

Hallo,
 
ich habe von der Santanderbank einen Bescheid bekommen das mein Darlehen beglichen ist.
Jetzt haben die Gläubiger bis Ende April Zeit ihre nachrangigen Insolventforderungen, sprich Zinsen, anzumelden.
Kann die Bank das dann noch?

Danke im Voraus, für die Hilfe

Witch
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rookie

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Re: Nachrangige Insolvenzforderungen
« Antwort #1 am: 17. März 2010, 18:44:05 »

ja, die Bank kann das

aber :

Nachrangige Insolvenzforderungen werden erst befriedigt, wenn alle anderen Insolvenzforderungen bereits befriedigt sind.....d.h.die Schulden bezahlt sind ( was ja bei der Santander der Fall ist ). Nach § 174 Abs. 3 InsO sind nachrangige Insolvenzforderungen nur anzumelden, wenn das Insolvenzgericht  hierzu besonders auffordert.

Ist Letzteres auch geschehen ? 
« Letzte Änderung: 17. März 2010, 18:46:09 von rookie »
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Witch

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Re: Nachrangige Insolvenzforderungen
« Antwort #2 am: 18. März 2010, 13:17:14 »

Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe einen Beschluss vom Gericht das die anderen Forderungen beglichen sind und nun noch die Gläubiger ihre nachrangigen Insolvenzforderungen bis Ende April einreichen sollen. Gibt es da einen Zinssatz, oder kann nun jede Bank ihren eigenen festlegen?

Witch
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rookie

  • Gast
Re: Nachrangige Insolvenzforderungen
« Antwort #3 am: 18. März 2010, 13:30:33 »

Kann sein, dass die Ihren eigenen oder den Bundesbanksatz nehmen....da bin ich jetzt überfragt.
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