"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet  (Gelesen 2587 mal)

Lena1204

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« am: 01. März 2014, 12:45:25 »

Ich habe gestern Post bekommen und Weiss nichts mit an zu fangen hier steht
In dem insolvenzverfahren über das Vermögen der Person X entfällt eine schlussverteilung, da keine ausreichende insolvenz Masse erwirtschaftet werden konnte. Die Verwertung der Insolvenz Masse ist beendet $190 InsO

Kann mir jemand helfen
Gespeichert
 

tomwr

Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #1 am: 01. März 2014, 23:18:13 »

Bitte mal den Wortlaut der Formulierung (ohne persönliche Daten und ohne Aktenzeichen) hier eingeben. §190 InsO kann nicht sein, das bezieht sich auf "Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger".
Gespeichert
 

Lena1204

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2
Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #2 am: 02. März 2014, 08:36:51 »

$196 InsO
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #3 am: 02. März 2014, 13:03:50 »

Kein Geld in der Insolvenzmasse, das zu verteilen ist. Damit kann das Insolvenzverfahren in die nächste Phase gehen, also Entscheidung über Ankündigung der RSB und Verfahrensabschluss.
Gespeichert
 

tomwr

Re: Beschluss vom Amtsgericht Weiss nicht was es bedeutet
« Antwort #4 am: 04. März 2014, 22:50:39 »

Sofern RSB beantragt wurde. Ein Schlusstermin sollte auf jeden Fall erfolgen, auch wenn keine Schlussverteilung erfolgt. Zumindest muss eine Frist zur Anhörung der Beteiligten zur Restschuldbefreiung eingeräumt werden, §289 InsO.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz