"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: neuer Arbeitgeber  (Gelesen 2113 mal)

Kessy

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 4
neuer Arbeitgeber
« am: 31. März 2012, 16:23:20 »

Hallo ihr lieben, nach langem beobachten nun auch eine Frage von mir. Bin seit Mitte Februar 2012 in der Inso und hab nun eine Zusage für einen neuen Job. Unter 50 Bewerbern habe ich ihn bekommen. Da ich wusste das die Konkurenz groß ist und ich auch mit Geldern zu tun hab , hab ich die Inso nicht erwähnt. Jetzt hab ich mit meiner Treuhänderin telefoniert, sie sagte das im laufenden Verfahren (ca. 3/4 Jahr) keine Info an Arbeitgeber gemacht wird, aber danach ist sie dazu verpflichtet. Jetzt hab ich ihr angeboten die Abrechnungen vom Steuerberater zu checken, damit garnichts verkehrt läuft. Hat sich aber dazu nicht geäussert. nun hab ich in 2 Wochen Termin bei Ihr. Sed Ihr eine möglichkeit auch nach Ablauf des Verfahrens die Beträge selbst zu überweisen ohne das Arbeitgeber etwas erfährt? welche Erfahrung habt Ihr in eventuell Führungspositionen? Vielen Dank für Eure Antworten, die Angst trübt schon etwas die Freude über den neuen Job !
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: neuer Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 03. April 2012, 10:11:07 »

Nach ablauf der Probezeit darf ein laufendes Inso-verfahren nicht als Kündigungsgrund herhalten, dass ist arbeitsgerichtlich geklärt.
im Bewerbungsgespräch müssen diesbezügliche Nachfragen natürlich wahrheitsgemäß beantwortet worden sein, sonst kann der Arbeitsvertrag wegen Täuschung aufgehoben werden..
Sollten solcherlei Fragen nicht gestellt worden sein, ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber keinen besonderen Wert auf Bonitätskriterien seiner Angestellten legt.

Einen Rechtsanspruch auf direkte Abführung der pfändbaren Anteile, unter Übergehung des Arbeitgebers, besteht natürlich nicht.
Im Gegenteil gerät der TH u.U. persönlich in die Haftung, wenn auf diese Weise falsch abgeführt würde.

Wenn Sie durch Ihr Auftreten und Ihr Fachwissen bei der Bewerbung zu überzeugen gewusst haben, sollten Sie sich wegen Ihres Verfahrens nicht allzu große Sorgen machen..
Erfahrungsgemäß ist es meist besser, offensiv mit der Situation umzugehen..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz