Hallo zusammen,
ich zahle ja, dank gerichtlichem Schuldenbereinigungsverfahren, fleißig meine Raten. Allerdings habe ich jetzt mal eine Frage und vielleicht kann mir die jemand hier beantworten bevor ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setze.
Einer meiner Gläubiger ist eine Bank. Bei der haben mein Ex und ich damals ein KFZ finanziert welches er mir nach der Trennung überlassen hat. Mein Ex steht sowohl in der Zulassungsbescheinigung I als auch in der II drin. Ich bin Nutzer (zahle Versicherung, TÜV, Steuer etc.)Irgendwann kam mein Ex damals auf die Idee - wir schulden um. Gesagt - getan. Der Autokredit und ein weiterer wurden über die gleiche Bank abgelöst/umgeschuldet (Belege liegen mir vor) Als die Trennung kam und somit auch das finanzielle Disaster hat die Schuldnerberatung bei der Bank bzw. bei deren Rechtsanwalt nachgefragt, ob eine Umschreibung des Autos auf mich möglich wäre.
Der Rechtsanwalt lies die Schuldnerberatung wissen, seine Mandantin (die Bank) lehne dies ab. Vielmehr soll versucht werden, das Fahrzeug zu verwerten und den Erlös der Bank zukommen zu lassen. Ein evtl. Verkauf sei vorher mit der Bank abzuklären!
Für mich völlig unverständlich, da der eigentliche Autokredit bereits abgelöst war mit der Umschuldung. Außerdem wäre das KFZ sicherungsübereignet, was ich nicht nachvollziehen kann, da ich in dem "Umschuldungskredit" keinen Hinweis darauf finde (kann auch sein, dass ich zu blöd find, diese Klausel zu finden). Unter "Sicherheiten" steht dort nur: Jeder DN tritt hiermit denpfändbaren Teil seiner Ansprüche auf Arbeitseinkommen und Sozialleistungen bis zur Höhe des Nettodarlehensbetrages zuzüglich 10% an die Bank ab.Nirgendwo finde ich ein Wort über KFZ bzw. KFZ-Papiere.
Tja und jetzt kommt mein eigentliches Problem und meine Fragen. Ich möchte, mit bereits gegebenem Einverständnis meines Ex, das KFZ verkaufen da es für mich allein eindeutig zu groß und zu teuer im Unterhalt ist (ist ein Diesel-Kombi, nicht nachgerüstet und außerdem ab nächstem Jahr mir gelber Plakette im Stadtgebiet nicht mehr einfahrtberechtigt). Von dem Erlös würde ich mir einen kleinen günstigen gebrauchten Flitzer (max. 2000,00 Euro lieber aber noch günstiger) holen, damit ich für den Fall der Fälle arbeitstechnisch mobil bin (wegen Schichtdienst).
Frage 1:
Kann die Bank bzw. deren RA die Herausgabe verweigern?
Frage 2:
Kann die Bank bzw. deren RA verlangen, dass ich den Verkaufserlös der Bank zukommen lasse?
Was ich noch erwähnen will. Es handelt sich hierbei um ein KFZ das max. noch einen Wiederverkaufswert von 3.500 Euro hat! Dem gegenüber steht meine/unsere Schuld in Höhe von ursprünglich 35.000,00 Euro (darin enthalten Summe zur Ablösung des Kfz).
Wie gesagt, für mich ist das Ganze irgendwie unlogisch - bin ja auch Laie und kein Banker. Eine Nachfrage bei dem RA der Bank habe ich noch nicht gemacht, da ich ehrlich gesagt überhaupt nicht weiß, wie ich das formulieren soll. Meine Schuldnerberatung - für die ist mein Fall abgeschlossen. Tja und bevor ich jetzt einen Anwalt einschalte dachte ich, ich frag hier einmal nach. Vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben.
Sollte dem nicht so sein - danke für's Lesen.
Grüße
soisses