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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Finanzamt vs. Ich Finanzamt beantragt Versagung der Restschuldbefreiung  (Gelesen 3499 mal)

DieHoffnungstirbtzuletzt

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Hallo,

ich brächte mal ganz dringend eure Hilfe. Im Dezember 2009 wurde mein Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz, Einzelunternehmen) eröffnet. Buh Glück gehabt der Insolvenzverwalter ist ein netter Kerl. Es läuft alles ganz gut schicke jeden Monat brav meine Lohnabrechnung...
Nun aber zum eigentlichen Problem der Schlusstermin wurde angeraumt und das Finanzamt beantragt die Versagung der Restschuldbefreiung.
Aus dem folgendem Grund: Das Finanzamt ist der Meinung das ich sie kurz vor der Insolvenz bevorzugt habe gegen andere Gläubiger.(welche dann vosätzlich benachteiligt wurden) Sie meinen ich habe eine Rate über 750,00 Euro im Oktober 2009 an sie gezahlt. Dies kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen wenn man wissentlich 3 Monate vor Insolvenzantrag einen Gläubiger bedinnt im wissen man kann die anderen nicht zahlen. Dadurch entstehen Regressansprüche die gegen den IV geltend gemacht werden können, sprich dieser könnte das Geld vom Finanzamt zurück verlangen damit alle Gläubiger 3 Monate vor Insolvenzantrag gleich gestellt sind. Deshalb will der IV ja auch die Kontoauzüge der letzen 3 Monate sehen.

Nun zu meiner Ansicht der Dinge und warum ich immer Schreibe das Finanzamt ist der Meinung ich habe eine Rate gezahlt den eigentlich war es ganz anders: In 2008 habe ich gutes Geld verdient. Ab 2009 ging es stettig bergab dann nach Erstellung der Einkommenssteuerklärung 2008 forderte das Fianzamt Einkommenssteuer in Höhe von 7000 Euro von mir (Nachzahlung) welche ich nicht zahlen konnte. Im September 2009 pfändete das Finazamt mein Konto, desweitern verlangten sie eine höhere Vorrauszahlung der Einkommenssteuer von 2009 (obwohl ich dort wesentlich schlechter verdiente) so das ich auf einmal 10000 Euro Schulden hatte. Ich wurde vorstellig beim Finazamt und legte meien BWA und eine Bescheinigung meines Steuerberaters vor das die Vorrauszahlung der Einkommenssteuerer für 2009 wesentlich geringer sei, dann Stuften diese mich auf 8000 Euro runter. Anschließend bat ich beim Termin, um eine Ratenzahlung welche ich auch schriftlich einreichte. Unglaublich aber wahr ich konnte das Finanzamt von mir überzeugen und sie gaben mein Konto wieder frei. (Selbst mein Steuerberater war fassungslos da dies überhaupt nicht üblich ist) Eine Ratenzahlung wollten sie mir noch nicht zusagen sondern teilten mit ich solle erst einmal in den kommenden Monaten meine Umsatzsteuer (Achtung hier geht es jetzt nicht mehr um die Einkommenssteuer!) überweisen und dann würde man weiter sehen mit einer Ratenzahlung. Ich zahlte meine Umsatzsteuer aber leider nur anteilig und nicht pünktlich so das ich letzen Endes ein Schreiben von dem Fianzamt erhilt das eine Ratenzahlung eine pünktliche Zahlung der Umstatzsteuer vorraussetzt und deshalb nun jetzt wieder die Pfändung auf mein Konto aktiviert werden würde. Nun aber zu dem eigenzlichen Problem: Eine Ratenzahlungsvereinbarung bestand nie, die Umsatzstuer bin ich verpflichtet abzuführen weil es nun man nicht mein Geld ist. Ich habe beim sämtlichen Überweisungen die ich die letzen 3 Moante getätigt habe Ust und meine Steuernr. als Überweisungsverwendung angegeben bloss für diese 750 Euro Steuernr angegeben das Finazamt ist jetzt der Meinung das dieses Geld für die Einkommenssteuer gewesen sei und dies eine Ratenzahlung gewesen sei, wohl gemerkt von meinem Steuerberater wurde dieser Betrag in der BWA als Umstatzsteuer gebucht und auch mein Insolvenzverwalter hat kein Geld zurück geholt (also muss er wohl auch der Meinung gewesen sein das es UST war). Desweitern habe ich damals um eien Ratenzahlung über 1500,00 Euro für die Einkommenssteuer gebeten. Also wurde hier auch ein ganz anderer Betrag sprich 750,00 Euro überwiesen.

Ich soll mich bei Gericht nun rechtfertigen..... weil mir eine Ratenzahlung unterstellt wird welche gar keine wahr, hätte ich die Umstatzsteuer nicht abgeführt hätte ich mich sogar strafbar gemacht, nun zu meiner Frage was meint ihr wer ist hier in der Beweispflich ob es letzen Endes eine Ratenzahlung war. Ich oder das Finazamt????? Die haben dem Gericht meien Bitte um Ratenzahlung vorgelegt und nun gerate ich in Erklärungsnot....

Meinen IV kann ich nicht erreichen der ist im Urlaub......
Es kann doch nicht sein das der Kampf umsonst war.. Ich kann nicht mehr
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DieHoffnungstirbtzuletzt

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Srory noch mal zu erklärung bei sämtlichen Überweisungen habe ich die als Verwendungszweck UST+ Steuernummer angegeben bloss bei diesen 750 euro nur die Steuernummer.... Hilfe
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makro

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wurden denn nach der Zahlung an das FA auch noch andere Forderungen von anderen Gläubigern bezahlt? Haben die Langeweile? Bei mir hat sich der IV ca. 5000,- EUR vom FA zurückgeholt welche ich in dem 3-Manatszeitraum gezahlt hatte, von Seiten des FA ist nix passiert. Ich hatte aber auch noch andere Zahlungen geleistet somit wäre dieser Vorwurf bei mir ungerechtfertigt gewesen! Bezüglich Umsatzsteuer macht man sich nicht strafbar, sonst müsste ich ja wegen der nicht gezahlten Ust. schon im Gefängnis sitzen.....

Hast Du bez. Umsatzsteuer und Einkommenssteuer nicht versch. Steuernummern?
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DieHoffnungstirbtzuletzt

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Hallo, vielen Dank für deine Antwort

Ich weiss es auch nicht also ich habe immer alles über eine Steuernummer überwiesen, für uST gibt es wohl noch eine aber die habe ich immer nur auf Rechnungen angegeben, also ich weiss jetzt echt nicht mehr weiter....
An andere Gläubiher habe ich nur Kleinbeträge gezahlt aber nicht an alle dafür waren es zu viele....

Kann das ehrlich gesagt auch nicht verstehen.. was soll ich den jetzt nur machen und wer ist in Beweispflicht für was das Geld war??? Die können doch nicht einfach behaupten das es Einkommenssteuer ist...??? oder???
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DieHoffnungstirbtzuletzt

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Hattest du schon deinen Schlusstermin??? Und es ist niemand in Einspruch gegangen????
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Feuerwald

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Welcher Versagungsgrund wird denn nach § 290 InsO vorgetragen?

1. der Schuldner wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig verurteilt worden ist

...  § 283c STGB - Gläubigerbegünstigung ... (1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt

-> trifft das zu? 


2. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden

-> trifft das zu?


4. der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat

-> trifft das zu?

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr


Also wegen Gläubigerbegünstigung würde ich mir keinen Kopf machen.
Wie Feuerwald richtig geschrieben hat, trifft das nur für Zahlungen zu, die ein Gläubiger nicht, nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat.

Wenn die Steuer festgesetzt wurde, hat der Gläubiger die Zahlung zu beanspruchen.
Wenn die Steuer auch bereits fällig war, hat der Gläubiger sie zu diesem Zeitpunkt zu beanspruchen.
Das mit der Art ist meistens Geldzahlung, kann aber auch eine Warenrücklieferung sein, wenn ein Gläubiger Eigentumsvorbehalt geltend macht.

So aber jetzt mal konkret.
Vor welchem Gericht wird aktuell welcher Streit ausgetragen ? Finanzgericht ?
Was genau wirft das Finanzamt vor (Anklagepunkte bzw. Klageanträge) ?

Ansonsten kann man da wenig Hilfestellung geben.
Gibts keinen Anwalt der den Prozess führt ?

Ansonsten: Schriftlich per Einschreiben an das Finanzamt eine Aufforderung, wie die eingegangene Zahlung zu verrechnen ist. Die sind verpflichtet die Zahlungen so zu verrechnen, wie der Zahlungspflichtige das vorgibt. Im Übrigen ist es scheißegel ob eine Ratenzahlungsvereinbarung für die Einkommensteuer vereinbart ist. Einzig und allein spielt eine Rolle, ob die Einkommensteuer fällig war. Das ist sie in der Regel mit Festsetzung (Bescheid).

Also nicht ins Bockshorn jagen lassen.


Ich hatte übrigens auch so ein Problem mit Verlagerung von Umsatzsteuer aus 2 verschiedenen Jahren (2008 zu viel und 2007 zu wenig). Wurde vor einer Betriebsprüfung von mir korrigiert. Ich habe damals eine Verrechnungsanweisung gegeben, wie das entstandene Guthaben 2008 zu verrechnen Das Finanzamt hat dann eigenmächtig mit aktueller Umsatzsteuer aufgerechnet und wollte von mir im letzten Jahr die angefallenen Umsatzsteuer aus den nachgemeldeten Umsätzen aus 2007 ernsthaft nachfordern. Hätte mir egal sein können, weil schon die Insolvenz beantragt war nur dummerweise handelte es sich da in diesem Sinne um eine strafbefreiende Selbstanzeige, deren Strafbefreiung nur mit fristgerechter Zahlung der rückständigen Steuern eintritt.

So nun gab es also einen Streit, wie die Zahlungen zu verrechnen sind. Ich hatte dann darauf hin geschrieben, dass ich damals nur über die positive Differenz (aus weiterer Steuererstattung) verfügt habe und logischerweise das Umsatzsteuerguthaben aus 2008 mit dem Umsatzsteuerminus aus 2007 zu verrechnen ist. Da wollten mir die doch tatsächlich einreden, sie hätten das Guthaben damals nicht verrechnen können, da die Nachzahlung für 2007 noch nicht fällig gewesen sei (Steuerbescheid nach Betriebsprüfung). Nachdem ich die Damen und Herren dann darauf hingewiesen habe, das die Steuer nicht mit Festsetzung durch das Finanzamt sondern bereits mit Abgabe der berichtigten Umsatzsteuererklärungen für 2007 und 2008 fällig war, war dann auch endlich mal im Ruhe im Karton. Die Deppen.
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