Hallo Forum,
ich suche schon seit geraumer Zeit nach Informationen, zum Thema Nebenerwerb als Freiberufler.
Grundrahmen:
Das Insolvenzverfahren läuft seit Oktober´12. Die TH-Rechnung wurde genehmigt und der Schlussstermin im schriftlichen Verfahren angeordet (§§ 196, 197, 304 Abs. I i.V.m. 5 Abs. 2 InsO). Bis zum August´14 haben alle Beteiligten Gelegenheit schriftlich Stellung zu nehmen. Dieser Termin ist auch der gesonderte Prüftermin nach (§ 177 Abs. 1 InsO).
Diese Woche Akteneinsicht,
Drei von sieben Gläubiger meldeten ihre Forderung an. Einer von Ihnen zog nachträglich die Anmeldung zurück, bzw. setzte die Summe auf Null.
Die TH Kosten konnten aus der Masse bedient werden, über sind noch etwa 160,00 €.
Die Rechtspflegerin sagte das nach dem Prüftermin die Verfahrensaufhebung und RSB-Ankündigung folgt. Auf meine Frage ob ich damit im September rechnen könnte antwortete sie, dass es sich bis Januar ziehen könnte, kommt drauf an wieviele Gläubiger bedient werden müssen und wie die Masse verfügbar ist.
So das war die Situation.
Zu meinen zwei Frage:
Ich habe meine Freizeit genutzt und ein Buch geschrieben, mittlerweile schreibe ich an einem zweiten. Diese möchte ich gerne veröffentlichen. Ich weis das ich im laufenden Verfahren die Tätigkeit freigeben lassen muss, um vom Gewinn zu Profitieren. Und zudem die Gläubiger durch eine Ausgleichzahlung gleichstellen ?muss?.
Mit der Veröffentlichung würde ich bis Anfang kommenden Jahres warten. In der WVP muss der TH die Tätigkeit ja nicht mehr freigeben. Doch fällt auch hierbei üblicherweise eine Ausgleichzahlung an.
Als Autor/Schriftsteller gibt es nun keine brauchbaren Vergleichseinkommen. Auch ist der Arbeitsaufwand nicht genau bezifferbar. Dies ist nur ein Nebenerwerb.
Fragen:
1. Kann man mit dem TH vereinbaren die Ausgleichzahlung anhand der Honorare/Kosten=Gewinn zu berechnen?
2. Währe eine solche Vereinbarung auch im laufenden Verfahren möglich?
Vielen Dank für Eure Meinungen.