Hallo,
mein Mann und ich hatten beide unser Inso Eröffnung im Okt 2010, ich habe bereits meinen Schlusstermin hinter mir und bin in der WVP. Läuft soweit alles "gut".
Bei meinem Mann zieht es sich hin, obwohl er weniger Gläubiger hatte, warum sagt uns niemand.
Nun haben wir Ärger mit einer Versicherung, es sind 4 einzelne Verträge beim selben Versicherer VN ist immer mein Mann.
Durch die Insolvenzpfändungen ist das Geld natürlich knapp und das Auto, dass zur Berufstätigkeit benötigt wird musste zum TÜV und vorher standen einige Reparaturen an. Die Vers.beiträge waren nicht mehr tragbar, in einem Schreiben bat ich darum die Verträge einige Zeit ruhend zu stellen so das keine weiteren Beiträge anfallen und wir die ausstehenden Beiträge in Raten zurück zahlen können. Danach sollten die Verträge wieder weiterlaufen.
Dies wurde abgelehnt, die Begründung hatte keine Logik, denn es wurde gesagt das bei aktiven Verträgen und Nichtzahlung ja kein Versicherungsschutz besteht. "Ach ne" deswegen bat ich ja auch darum die Verträge ruhend zu stellen. Nun ja das ist halt eine Kulanz Entscheidung und die Vers wollte eben lieber unkulant sein, ich hatte übrigens die Insolvenz und TÜV Geschicht usw offen geschildert.
Nun bekamen wir eine Mahnung bzw 4 Mahnungen mit jeweils identsichen RA Forderungen aufgeschlagen (finde ich schon mal unfassbar anstatt die Summe zusammenzufassen.) Verträge laufen weiter, sollen auch weiter bezahlt werden, Versschutz besteht aber erst wieder wenn alles bezahlt ist. Super sehr kontraproduktiv.
Die Forderung ist also nach Eröffnung aber vor Schlusstermin entstanden, das hilft aber auch nicht, ich denke die Forderung ist auf jeden Fall extra einforderbar im Zweifelsfalle, oder?
Nun überlege ich, mit Hinweis auf die Insolvenz, ein Drittel der Summe als Sofortüberweisung anzubieten und die Verträge fristlos zu kündigen.
Meint ihr damit könnte ich Erfolg haben?
Mal angenommen ich oder die Versicherung entschließt sich nun zu kündigen, wir können die Summe nicht bezahlen, würde ja ein normaler Mahnlauf beginnen, wie auch immer dieser RA diesen führen möchte, einklagen oder MB dann VB. Da das Gehalt meines Mannes ja logischweise die nächsten Jahre schon gepfändet wird, würde dieser neue Gläubiger doch frühestens nach Ablauf der WVP sein Gehalt erneut pfänden lassen, oder?
Worauf ich hinaus will: ich hoffe, dass so ein Vorschlag eher angenommen wird, so nach dem Motto nimm jetzt ein Drittel und gib Ruhe, oder nimm alles, aber wenn dann frühestens in 6 Jahren...
Eigentlich wollten wir die Versicherungen behalten, denn wenn wir jetzt kündigen haben wir richtig draufgezahlt, aber nun gut das wäre dann halt ein weiterer Nachteil unserer Insolvenz, den es mental abzuhaken gilt.
Hat schon mal jemand Erfahrungen in einem ähnlichen Fall gesammelt?
Viele Grüße Planlos