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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: 15 Fragen zur PI - meiner Eltern. Brauche Ergänzende Infos  (Gelesen 2979 mal)

Karolina84

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Vorweg möchte ich sagen, dass ich über jegliche Hilfestellung, Ratschläge und Tipps dankbar bin. Ich bin niemand der sagt „macht mal“ sondern ich möchte lediglich mein Wissen zu diesem Thema ergänzen, da es ziemlich wichtig ist und mir um das wohl meiner Eltern geht. Weil Psychisch ist diese Situation nicht mehr tragbar und ich will endlich einen geregelten Ablauf erzielen. Ich bedanke mich im Voraus.

P.S: Die Fragen sind eigentlich kürzer als es aussieht, ich habe es nur sehr ausführlich dargestellt.







Stand der Dinge: verfahren noch nicht eröffnet bzw. beantragt.

Meine Mutter arbeitet bei McDonalds und verdient Netto ca. 850 EUR. Sie hatte nebenbei ein Gewerbe auf Ihrem Namen angemeldet für eine Gaststätte. Die Gaststätte ist Pleite und sie wird das Gewerbe demnächst abmelden.

Mein Vater ist Rentner. Bekommt ca. 580 EUR Rente im Monat. Meine Eltern leben zusammen und ich Wohne noch bei Ihnen. Wohnung ist ca. 80m² und kostet warm 497 EUR im Monat. Meine Eltern haben kein Auto.

Ich bin 24 Jahre Alt, Studentin und besitze ein Auto. Ich kriege Kindergeld was auf das Konto meines Vaters geht.


Während ich im Ausland ein Praktikum gemacht habe ging hier einiges schief, weshalb meine Eltern nun Privatinsolvenz anmelden müssen. Ich habe mich nun mit dem Thema ausführlich beschäftigt und informiert, dennoch sind einige Fragen offen und da ich am Ende kein Böses erwachen will aufgrund einiger Fehler, bräuchte ich Hilfe zu folgenden Fragen.


Frage 1:

Darf meine Mutter die Privatinsolvenz anmelden oder muss sie da noch eine andere Form wählen, weil sie ja ein Gewerbe hatte? Das Gewerbe war nicht Gewinnbringend und wurde nur nebenbei betrieben. Hauptberuflich hat sie bei McDonalds gearbeitet. Also ich denke das fällt unter Privatinsolvenz?

Frage 2:

Bevor man ein Insolvenzverfahren anmelden kann, muss man erstmal beweisen, dass man versucht hat vorher einen Weg zu finden um die Schulden zu bezahlen. Scheitern diese, kann man dann Insolvenz anmelden.

Was ist da erlaubt? Ich meine, meine Mutter und mein Vater zahlen bei verschiedenen Kreditinstituten ca. 50 EUR monatlich Raten. Das können Sie aber nicht weiter. Müssen sie jetzt dem Kreditinstitut einen Ratenvorschlag in höhe von z.B. 5 EUR schicken(was der Gläubiger ja ablehnt) ? Oder muss man da eine gewisse grenze einhalten? Ich meine das alles ist doch nur symbolisch, weil wenn ich die Privatinsolvenz möchte, dann muss ich ja dafür sorgen das die weitere Zurückzahlung scheitert und bin so gezwungen denen ein „inakzeptables“ Angebot zu schicken?

Frage 2.1:

Meine Mutter hatte einen Kredit in Höhe von ca. 50.000 EUR aufgenommen bei einer Brauerei. Reicht es jetzt der Brauerei einfach ein Angebot von monatl. Ratenzahlungen in Höhe von 10 EUR zu schicken, damit sie da eine Ablehnung bekommt oder muss ich da gewisse grenzen einhalten, Richtlinien etc.?

Frage 3:

Was mir am meisten Sorgen macht. Meine Mutter hatte vor kurzem bei einem Kreditinstitut aus dem Fernsehen einen Kredit in Höhe von 2.600 EUR aufgenommen um eine Rechnung zu begleichen(ebenfalls 2600 EUR). Von dem Geld wurde nichts behalten oder verschwendet sondern nachweisbar um die Schulden zu bezahlen(Rechnung ist vorhanden).

Ich habe jetzt Angst, dass es so aussieht als ob es Betrügerische Absicht war kurzfristig einen Kredit zu nehmen und 2 Wochen Später Insolvenz anzumelden. Demnach würde die Privatinsolvenz gar nicht genehmigt. Wie ist da die Rechtslage?

Frage 4:

Sowohl das Konto meiner Mutter als auch das meines Vaters wurden gepfändet. Aufgrund der Tatsache, dass die Einkommen meiner Eltern weit unter der Pfändungsgrenze liegen, habe ich beim Amtsgericht Vollstreckungsschutz beauftragt.

ABER, bis Privatinsolvenz angemeldet werden kann, braucht man ja die „absagen“ aller Gläubiger über gescheiterte Zahlungsversuche, deshalb werden verschiedene Gläubiger versuchen die Konten zu pfänden wenn sie wieder offen sind.

Muss ich dann jedes Mal zum Amtsgericht rennen oder gibt es da einen bestimmten Punkt ab dem die Kontopfändung der Gläubiger keinen Erfolg mehr hat?

Denn es vergeht immer viel zeit und Meine Eltern halten das finanziell nicht durch, schließlich will Miete etc. alles bezahlt werden. Wie kann ich mich dagegen schützen? Kann ich dem Gläubiger bzw. der Rechtsanwalt meiner Eltern einfach schreiben das sie auf dem Wege der Privatinsolvenz sind und deshalb Kontopfändungen zu unterlassen haben oder wie geht das?

Frage 5:

Wenn ich alle Gläubiger anschreibe (ich regle alles für meine Eltern) um eben die Bestätigung für den Insolvenzverwalter zu kriegen das eine Zahlungsvereinbarung gescheitert ist,….was passiert wenn ich dabei einen Schuldner vergesse anzuschreiben und es mir erst hinterher auffällt wo schon die Privatinsolvenz angemeldet wurde, was passiert dann? Muss man denjenigen weiterhin zahlen weil er „übersehen“ wurde?

Ich weiß, so was sollte nicht sein, passiert auch nicht, aber ich will mich nur absichern, da es eine Menge Gläubiger gibt.

Frage 6:

Meine Mutter hatte für die Gaststätte ein Premiere Abo abgeschlossen, welches noch bis November läuft. Kosten betragen monatlich ca. 50 EUR.

Muss ich dieses Premiere Abo auch unter Gläubigern anmelden oder muss das bis zum Vertragsende gezahlt werden und das Insolvenzverfahren schützt nicht davor?

Frage 7:

Der Lohn meine Mutter liegt weit unter der Pfändungsgrenze. Sollte sie aber mal über dem Freibetrag liegen, wird das „überschüssige“ Geld automatisch abgebucht oder muss man das extra überweisen?

Frage 8:

Kann man während der Privatinsolvenz ganz normal über sein Konto verfügen? Sprich Überweisungen, Onlinebanking etc.?

Frage 9:

Meine Eltern sind bei der Citibank und haben dort einen Dispo. Meine Mutter ca. 4000 EUR, mein Vater ca. 1200 EUR, welcher ausgeschöpft ist.

Was soll ich jetzt der Bank anbieten vor dem Insolvenzverfahren? Kann ich denen schreiben, dass der Dispo in Raten abgezahlt werden soll oder wie muss ich da vorgehen?
Frage 10:

Was wenn die Citibank die Konten meiner Eltern kündigt bzw. schließt und sie wollen irgendwo anders ein neues Konto eröffnen, geht das Problemlos?

Frage 11:

meine Mutter hat vor kurzem Ihre Lebensversicherung(wert ca. 8000 EUR) an mich übertragen. Ich zahle monatlich da ein. Darf das gepfändet werden bzw. wie ist die Lage da es erst vor kurzem an mich übertragen wurde?

Frage 12:

Angenommen, meine Eltern kriegen heute von all ihren Gläubigern bescheid, das weitere Zahlungsversuche gescheitert sind und sie noch Heute zum Schuldenberater gehen, wie lange dauert es ungefähr bis man dann tatsächlich in der Privatinsolvenz ist?

Frage 13:

Ich habe in meinem Zimmer einen kleinen LCD-Fernseher (Wert ca. 250 EUR) und eine Musikanlage(Wert ca. 400 EUR) stehen, darf mir das der Insolvenzverwalter wegnehmen obwohl ich nur die Tochter bin, aber bei meinen Eltern wohne? Bzw. muss ich das Nachweisen das die Geräte mir gehören?

Frage 14:

Zähle ich als 24 Jährige Studentin als Unterhaltsberechtigt?


Frage 15:


Ich habe von Rücklastschriftbuchung gelesen. Stimmt es das die Miete für die Wohnung meiner Eltern welche über Lastschrift geht einfach zurückgebucht wird und der TH es kassiert?
Über Lastschrift läuft auch die Krankenversicherung(ca. 130 EUR monatl.) meines Vaters und auch sonstige Dinge wie Rechtsschutz usw. Wenn das jetzt alles zurückgebucht werden würde, dann gäbe das ein unendliches wirwar und vor allem sehr viele Probleme.

Wie können sich meine Eltern davor schützen? Weil das wäre genau das, was ich meinen Eltern durch die Privatinsolvenz ersparen wollte.
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Feuerwald

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Re: 15 Fragen zur PI - meiner Eltern. Brauche Ergänzende Infos
« Antwort #1 am: 20. Januar 2009, 16:27:36 »


Frage 1:

Darf meine Mutter die Privatinsolvenz anmelden oder muss sie da noch eine andere Form wählen, weil sie ja ein Gewerbe hatte? Das Gewerbe war nicht Gewinnbringend und wurde nur nebenbei betrieben. Hauptberuflich hat sie bei McDonalds gearbeitet. Also ich denke das fällt unter Privatinsolvenz?


- eine Privatinsolvenz gibt es im Grund nicht.  Zur Abgrenzung regel-/Verbraucherinsolvenz siehe § 304 InsO.


Frage 2:

Bevor man ein Insolvenzverfahren anmelden kann, muss man erstmal beweisen, dass man versucht hat vorher einen Weg zu finden um die Schulden zu bezahlen. Scheitern diese, kann man dann Insolvenz anmelden.

- ja, der außergerichtliche Einigungsversuch ist im Fall einer Verbraucherinsolvenz obligatorisch. Nicht jedoch im Fall einer Regelinsolvenz.


Müssen sie jetzt dem Kreditinstitut einen Ratenvorschlag in höhe von z.B. 5 EUR schicken(was der Gläubiger ja ablehnt) ? Oder muss man da eine gewisse grenze einhalten? Ich meine das alles ist doch nur symbolisch, weil wenn ich die Privatinsolvenz möchte, dann muss ich ja dafür sorgen das die weitere Zurückzahlung scheitert und bin so gezwungen denen ein „inakzeptables“ Angebot zu schicken?

- man muss einen Plan vorlegen. Der kann auch ein flexibler Nullplan sein. Ein Mindestmaß an Geld ist nicht vorgesehen. I.d.R. wird man einen flexiblen Plan gem. § 850c ZPO mit und ohne Berücksichtigung eines Abtretungsgläubiger mit oder ohne Bonus etc. pp. ... Wissenschaft für sich. 


Frage 2.1:

Meine Mutter hatte einen Kredit in Höhe von ca. 50.000 EUR aufgenommen bei einer Brauerei. Reicht es jetzt der Brauerei einfach ein Angebot von monatl. Ratenzahlungen in Höhe von 10 EUR zu schicken, damit sie da eine Ablehnung bekommt oder muss ich da gewisse grenzen einhalten, Richtlinien etc.?

- wenn Mutter als noch selbständige oder nach Abmeldung  gem. § 304 InsO ein Regelinsolvenzverfahren anstreben kann, muss man gar nichts anbieten. Wozu auch, es wird eh nicht akzeptiert werden. 


Frage 3:

Was mir am meisten Sorgen macht. Meine Mutter hatte vor kurzem bei einem Kreditinstitut aus dem Fernsehen einen Kredit in Höhe von 2.600 EUR aufgenommen um eine Rechnung zu begleichen(ebenfalls 2600 EUR). Von dem Geld wurde nichts behalten oder verschwendet sondern nachweisbar um die Schulden zu bezahlen (Rechnung ist vorhanden).

-  das müsste genauer untersucht werden.



Ich habe jetzt Angst, dass es so aussieht als ob es Betrügerische Absicht war kurzfristig einen Kredit zu nehmen und 2 Wochen Später Insolvenz anzumelden. Demnach würde die Privatinsolvenz gar nicht genehmigt.

- na die muss nicht genehmigt werden. Die muss eröffnet werden. Was gefährlich ist, wäre eine Versagung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin (§ 290 InsO).


Wie ist da die Rechtslage?

- das kann Ihnen hier und jetzt keiner beantworten


Frage 4:

ABER, bis Privatinsolvenz angemeldet werden kann, braucht man ja die „absagen“ aller Gläubiger über gescheiterte Zahlungsversuche, deshalb werden verschiedene Gläubiger versuchen die Konten zu pfänden wenn sie wieder offen sind.

- es braucht nicht die Absage aller Gläubiger. Eine reicht.


Muss ich dann jedes Mal zum Amtsgericht rennen oder gibt es da einen bestimmten Punkt ab dem die Kontopfändung der Gläubiger keinen Erfolg mehr hat?

- bis zur Eröffnung kann und wir gepfändet werden.


Denn es vergeht immer viel zeit und Meine Eltern halten das finanziell nicht durch, schließlich will Miete etc. alles bezahlt werden.

- na viel kann ja nicht gepfändet werden (Lohn ist gering)


Kann ich dem Gläubiger bzw. der Rechtsanwalt meiner Eltern einfach schreiben das sie auf dem Wege der Privatinsolvenz sind und deshalb Kontopfändungen zu unterlassen haben oder wie geht das?

- geht alles, nur ob die sich daran halten .... Schützen kann man sich nicht, nur gut vorbereiten.


Frage 5:

Wenn ich alle Gläubiger anschreibe (ich regle alles für meine Eltern) um eben die Bestätigung für den Insolvenzverwalter zu kriegen das eine Zahlungsvereinbarung gescheitert ist

- das hilft Ihnen nichts, die Bescheinigung muss von einer anerkannten Stelle/Person kommen (wie gesagt nur bei einer Verbraucherinsolvenz)


was passiert wenn ich dabei einen Schuldner vergesse anzuschreiben und es mir erst hinterher auffällt wo schon die Privatinsolvenz angemeldet wurde, was passiert dann?

- die Verzeichnisse sollten gewissenhaft vollständig erstellt werden (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO).


Muss man denjenigen weiterhin zahlen weil er „übersehen“ wurde?

- nein (§ 301 InsO)



Frage 6:

Muss ich dieses Premiere Abo auch unter Gläubigern anmelden oder muss das bis zum Vertragsende gezahlt werden und das Insolvenzverfahren schützt nicht davor?

- der Vertrag wird mit Eröffnung hinfällig, da wird der TH/IV helfen. 


Frage 7:

Der Lohn meine Mutter liegt weit unter der Pfändungsgrenze. Sollte sie aber mal über dem Freibetrag liegen, wird das „überschüssige“ Geld automatisch abgebucht oder muss man das extra überweisen?

- im Insolvenzverfahren oder wegen der Kontopfändung?


Frage 8:

Kann man während der Privatinsolvenz ganz normal über sein Konto verfügen? Sprich Überweisungen, Onlinebanking etc.?

- ja, denn diese werden i.d.R. freigegeben.


Frage 9:

Meine Eltern sind bei der Citibank und haben dort einen Dispo. Meine Mutter ca. 4000 EUR, mein Vater ca. 1200 EUR, welcher ausgeschöpft ist.

- unbedingt umgehend neues Konto eröffnen und die Einkommen umleiten, erst dann sollte man die Bank herantreten.  Es droht sonst eine Aufrechnung !


Was soll ich jetzt der Bank anbieten vor dem Insolvenzverfahren? Kann ich denen schreiben, dass der Dispo in Raten abgezahlt werden soll oder wie muss ich da vorgehen?

- ne ne ne, das wird so nichts.


Frage 10:

Was wenn die Citibank die Konten meiner Eltern kündigt bzw. schließt und sie wollen irgendwo anders ein neues Konto eröffnen, geht das Problemlos?

- problemlos ggf. nicht, die liebe SCHUFA ... dennoch hilft alles nichts, neues Konto muss her. Rechnen Sie mit entsprechenden telefonischen Liebkosungen auch zu Unzeiten  durch die ehrwerte Schitti – die lieben es nicht, wenn ein Kunde mal Fremd geht

Frage 11:

meine Mutter hat vor kurzem Ihre Lebensversicherung(wert ca. 8000 EUR) an mich übertragen. Ich zahle monatlich da ein. Darf das gepfändet werden bzw. wie ist die Lage da es erst vor kurzem an mich übertragen wurde?

- auch das ist ein Punkt der kritisch sein kann.


Frage 12:

Angenommen, meine Eltern kriegen heute von all ihren Gläubigern bescheid, das weitere Zahlungsversuche gescheitert sind und sie noch Heute zum Schuldenberater gehen, wie lange dauert es ungefähr bis man dann tatsächlich in der Privatinsolvenz ist?

- man geht erst zum Schuldnerberater oder Anwalt und dann beginnt man mit dem Gläubiger-Engineering oder lässt es besser den Fachmann machen.


Frage 13:

Ich habe in meinem Zimmer einen kleinen LCD-Fernseher (Wert ca. 250 EUR) und eine Musikanlage(Wert ca. 400 EUR) stehen, darf mir das der Insolvenzverwalter wegnehmen obwohl ich nur die Tochter bin, aber bei meinen Eltern wohne?

- nein.


Frage 14:

Zähle ich als 24 Jährige Studentin als Unterhaltsberechtigt?

- wenn Sie unterhalt erhalten in der Erstausbildung s


Frage 15:

Wie können sich meine Eltern davor schützen? Weil das wäre genau das, was ich meinen Eltern durch die Privatinsolvenz ersparen wollte

- jetzt mache ich erstmal Mittagspause ...


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paps

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Re: 15 Fragen zur PI - meiner Eltern. Brauche Ergänzende Infos
« Antwort #2 am: 20. Januar 2009, 18:17:58 »

zu 15.)
Umstellung auf Überweisung oder Dauerauftrag.

Möglichst sofort.

Mit dem neuen Konto gar nicht erst mit LE anfangen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Karolina84

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Re: 15 Fragen zur PI - meiner Eltern. Brauche Ergänzende Infos
« Antwort #3 am: 29. Januar 2009, 11:29:14 »

@Feuerwald


Erstmal Herzlichen Dank für deine Hilfe! Schön das sich jemand soviel zeit für die Probleme anderer leute nimmt. Danke. :thumbup:

@Paps

ok verstanden.

Auch dir einen Lieben Dank! :thumbup:


Zitat
- na die muss nicht genehmigt werden. Die muss eröffnet werden. Was gefährlich ist, wäre eine Versagung der Restschuldbefreiung im Schlusstermin (§ 290 InsO).

Nur als Beispiel. Angenommen nach den 6 jahren wird die Restschuldbefreiung versagt, was passiert dann? Hat man die ganzen schulden immernoch? Fände ich katastrophal.



nochmals, Danke! Auch wenn sich niemand was davon kaufen kann, aber lobenswert find ich es allemal was ihr hier macht.


LG,

Karo
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paps

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Re: 15 Fragen zur PI - meiner Eltern. Brauche Ergänzende Infos
« Antwort #4 am: 29. Januar 2009, 19:48:04 »

Der erste kritische Punkt ist der Schlußtermin.
Hier können Versagungsanträge gestellt und vom Gericht genehmigt werden.
Zitat von: 290InsO
4.    der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet ...hat

Wird nach Ablauf der Abtretungserklärung über die entgültige RSB entschieden, können nur Versagungsgründe nach §§296,297 InsO geltend gemacht werden.
Im Privatbereich heist das, dass ein Verstoß gegen die Obliegenheiten §295InsO vorliegen muß.
Kommt es dazu, leben die alten Schulden wieder auf incl. der neuangehäuften Kosten und Zinsen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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