Ich habe meinen IV vor 4 Tagen wegen der Schule angeschrieben, ob ich das machen darf.
-> Sie haben den IV darum nicht um Erlaubnis zu fragen! Das war keine gute Idee und führt nur zu Verwirrung.
Falls er "nein" schreibt oder schreibt, das es ein Versagungsgrund ist (da ich ja demnächst bis Sept. Vollzeit 4 Schicht bei Zeitarbeit arbeiten kann, und da 30-40€ pfändbar ist) dann hab ich ein gewaltiges Problem.
-> Sie haben Ihr Leben zu gestalten. Dazugehört eine Erstausbildung. Die Obliegenheiten nach § 295 InsO gelten zudem erst in der WVP. Wegen der gestundeten Verfahrenskosten önnte allenfalls das Gericht mal anfragen. Wie man darauf eingeht, kommt dann!
Mich nimmt kein Ausbildungsbetrieb, ich bin zulange aus der Schule Habe mir fest vorgenommen, mich richtig auf den Hintern zu sitzen und richtig zu lernen, einen gescheiten Abschluss zu machen, und dann kann ich auch eine gute Ausbildung anfangen, da bin ich mir sicher.
-> dann tun Sie das!
Die Abendrealschule ist die allerletzte Möglichkeit, einen beruflichen, erfolgreichen Weg zu schaffen, andernfalls werde ich immer an Hartz4 und Zeitarbeit gebunden sein und ich würde gerne noch etwas erreichen.
-> genau das ist und sollte Ihre Argumentation sein. Sie müssen sich berufliche Perspektiven schaffen, um überhaupt den Gläubigern in absehbarer Zeit etwas an Geld geben zu können.
Mir geht es selber sehr an die Nerven.
-> Sie sollte das Wochenende den PC abschalten. Gehen Sie raus. Denken Sie über die Zukunft nach. Machen Sie Pläne. Haben Sie Spass. Vergessen Sie für 2-3 Tage das Thema IV und RSB und irgendwelche Ängste vor Versagungsanträgen. Ich möchte Sie diese 2-3 Tage hier nicht mehr lesen! Am Montag sehn wir dann weiter. So, nun raus, Luft schnappen, Kopf freimachen ...