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Autor Thema: Tipp für alle, die das Verfahren noch vor sich haben  (Gelesen 2219 mal)

kessi77

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Tipp für alle, die das Verfahren noch vor sich haben
« am: 14. August 2012, 23:28:45 »

Hallo zusammen,

mein Regelinsolvenzverfahren wurde im Dezember 2009 eröffnet und ich befinde mich nun seit knapp 8 Wochen in der Wohlverhaltsphase.

Aus meinen bisherigen Erfahrungen möchte ich Euch nur dringend empfehlen: geht auf jeden Fall zu jedem anberaumten Gerichtstermin !!!

In meinem Fall wurde zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Schreiben eines Gläubigers vorgelegt, mit dem er mir eine unerlaubte Handlung vorwarf. Diesem  Vorwurf der unerlaubten Handlung konnte ich nur durch Erscheinen vor Gericht widersprechen und habe es auch getan. Wäre ich nicht anwesend gewesen, hätte das Gericht diesen Vorwurf ohne Prüfung akzeptiert und die Forderung dieses Gläubigers wäre automatisch nicht von der Restschuldbefreiung betroffen.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens habe ich mit diesem Gläubiger korrespondiert bzw. angeforderte Unterlagen zugesandt. Ich habe nichts von ihm mehr gehört. Um seine Forderung auf Nichterteilung der Restschuldbefreiung für seine Belange durchzusetzen, hätte es nun einer Klage seinerseits bedurft und ich habe damit gerechnet.

Nun kam es vor einigen Wochen zum Schlusstermin mit Ankündigung der Restschuldbefreiung, der ja die "normale" Wohlverhaltensphase folgt. Auch zu diesem Termin war ich anwesend. Die Richterin war sehr erstaunt über meine Anwesenheit (das machen wohl nicht so viele) und begegnete mir sehr freundlich. Ich fragte nach dem besagten Gläubiger und seiner Forderung, die Restschuldbefreiung für seine Forderung nicht zu erteilen. Die Richterin sagte, dass die Sache doch erledigt sei, da "ich" doch den Einwand zurückgezogen hätte. Ich versicherte ihr, dass ich das nicht getan hätte. Sie durchforstete die Unterlagen und stellte fest, dass der Gläubiger seinen Antrag zurückgezogen habe und das hier ein Fehler in den Gerichtsakten vorliege. Nur durch meine persönliche Anwesenheit konnte ich das Missverständnis aufklären und es wurde die Restschuldbefreiung für sämtliche Forderungen angekündigt.

Bitte nehmt daher meinen Rat zu Herzen und geht zu jedem Termin. Trotz des Aufwands, den die Richterin durch meine Anwesenheit hatte, dauerte der Termin nur knappe 6 Minuten und hat mich 12.000 € näher an meine Restschuldbefreiung gebracht. :handshake:

 

kessi77
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Insokalle

Re: Tipp für alle, die das Verfahren noch vor sich haben
« Antwort #1 am: 15. August 2012, 19:52:28 »

An sich sollte das ohnehin jeder wissen und oft gibt es dazu auch entsprechende Hinweise, die man lesen sollte.

Noch zwei Anmerkungen
Kleinverfahren werden meistens im schriftlichen Verfahren abgehandelt. Da gibt es keinen Gerichtstermin, zu dem man hingehen kann. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen innerhalb der angegebenen Fristen.

Bestreitet ein Schuldner das Merkmal der unerlaubten Handlung, kann der Gläubiger Feststellungsklage erheben. Diese Klage ist nicht an eine Frist gebunden, BGH.
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