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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung  (Gelesen 9241 mal)

horstkevin

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nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« am: 24. August 2012, 21:14:46 »

Hallo zusammen,

ich bin seit Juni 2011 im eröffneten IK Verfahren, meine Frau seit diesem Monat. Diese Woche hatten wir das Erstgespräch bei ihrem TH.
Der meinte, dass er das Verfahren erst abschliessen kann, wenn die Steuererklärung für 2011 gemacht wurde. Ich sollte mich doch mit meinem TH auseinandersetzen um diese
Erklärung zügig zu machen. Beide TH's müssten ja dann auch unterschreiben um die letztendlich abgeben zu können. Auf den Hinweis meinerseits, dass die Erklärung im eröffneten Verfahren normalerweise Sache des TH ist ging er nicht näher ein. Also habe ich danach bei meinem TH angerufen, den Sachverhalt geschildert und gefragt, wie wir am besten vorzugehen haben. Mein TH meinte allerdings, das würde er seit Jahren schon nicht mehr machen und das FA würde das auch gar nicht mehr fordern, dass er mit unterschreibt. Ich sollte die Erklärung somit doch bitte selber machen. Da mein Verfahren kurz vorm Abschluss steht habe ich das erstmal geschluckt und versuche mich nun selber.
Dabei gibt es eine Frage wo ich immer noch nicht sicher bin, wie es richtigerweise einzutragen habe. Für einen Steuerberater fehlt und absolut das Geld.

Also, ich war bis April 2011 nebenberuflich tätig. Aus dieser Zeit sind unbezahlte Lieferantenrechnungen, die selbstverständlich mit zur Tabelle angemeldet wurden. Diese Rechnungen kann ich in meiner EÜR nach meinem Verständnis nicht gegen die Einnahmen buchen, so dass eigentlich ein Gewinn entstehen würde, den ich zu versteuern hätte. Wenn ich die gegenbuchen könnte würde ein derber Verlust entstehen und das FA müsste mir bzw. meinem TH eine ganze Menge Geld erstatten. So wie ich es momentan verstehe, müsste ich dem FA allerdings eine ganze Menge nachzahlen. Da diese Schulden allerdings vor dem Insolvenzantrag entstanden sind, sollten sie ja von der RSB erfasst sein. Das FA hatte auch schon eine geschätzen Betrag zur Tabelle gemeldet, sich seitdem aber nicht mehr bei meinem TH bzw. bei mir gemeldet.

Meine Frage ist, wie ich die nicht bezahlten Rechnungen korrekt steuerlich eintragen muss ? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand mit einem Rat zu Seite stehen würde. Auch über Vorschläge von Adressen die mir das beantworten könnten würde ich mich sehr freuen. Wie gesagt, für einen Steuerberater fehlt uns leider das Geld.

Vielen Dank im voraus!
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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #1 am: 24. August 2012, 22:39:31 »

Ich google mich den ganzen Tag schon tot und daemlich und finde irgendwie nichts, was meine Frage beantworten könnte. Ich habe in einem anderen Forum vor einiger Zeit mal den Hinweis auf Bilanzierung erhalten, aber dazu brauche ich definitv einen Steuerberater  :cry:
Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, wie das meinem TH so egal sein kann. Wenn das gegenbuchbar wäre würde lt. Steuerprogramm eine Erstattung von ~ 8.000 EUR zu erwarten sein, in dem ungünstigen Fall würde die Nachzahlung ~6.000 EUR betragen.  :shock:
Ich sollte evtl. in der Tat warten bis mein Verfahren abgeschlossen ist und mich dann um einen Steuerberater bemühen. In der WVP würde die Erstattung ja dann auf mein Konto gehen, wenn keine Nachverteilung angeordnet würde und da meine Frau kein Einkommen hat und sich das Ihr TH "schnappen" könnte. Liege ich da richtig ?
Je mehr man sich mit dem ganzen Käse beschäftigt, desto "interessanter" wird es  :gruebel:
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tomwr

Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #2 am: 24. August 2012, 23:32:44 »

Also den Fall hatte ich auch.
Meines Wissens nach darf man Eingangsrechnungen nicht steuerlich geltend machen, wenn sie nicht bezahlt wurden. Das hat mir mein Steuerberater damals vor allem im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug erklärt.
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hurts

Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #3 am: 26. August 2012, 12:22:47 »

Du scheinst absolut null Kenntnisse zur Erstellung einer Buchhaltung / Jahresabschluss / Steuererklärung zu haben.

Da macht es keinen Sinn diese selber zu erstellen.

Also die Belege dem IV zur Verfügung stellen und ihn bitten die Steuererklärungen selber fertigen zu lassen, bzw. das finanzamt schätzen zu lassen.
Oder doch einen sachkundigen Dritten beauftragen.

Um Deine Frage trotzdem zu beantworten,
im Rahmen Deiner mutmaßlich geringfügigen Selbstädigkeit wirst Du nur eine
"EÜR" machen müssen. Dies ist eine vereinfachte Gewinnermittlung.
Hier zählt das Zufluss/Abflussprinzip.
Das heisst nur das was Du wirklich vereinnahmt und bezahlt hast zählt.
Guck mal : http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmenüberschussrechnung
Also kannst Du die unbezahlten Eingangsrechnungen auch nicht gewinnmindernd buchen.

Die ist lediglich meine persönliche Meinung.
Stellt keine steuerliche Beratung dar und kann sie auf keinen Fall ersetzen!




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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #4 am: 26. August 2012, 12:41:37 »

Du scheinst absolut null Kenntnisse zur Erstellung einer Buchhaltung / Jahresabschluss / Steuererklärung zu haben.

Naja, ich habe über mehrere Jahre eine EÜR gemacht und hatte keinerlei Problem damit.
Allerdings habe ich da auch keinerlei unbezahlte Rechnungen gehabt.
Mir ist durchaus klar, dass bei der EÜR nur das zählt was auch wirklich bezahlt/Eingenommen wurde und genau deswegen habe ich ja nach Hilfe gesucht ob es speziell im Insolvenzfall nicht doch eine Möglichkeit gibt die mir nicht bekannt ist.
Ich werde mich jetzt im ersten Schritt mal mit dem FA unterhalten.
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hurts

Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #5 am: 26. August 2012, 12:46:10 »

entschuldige - ich wollte Dir damit nicht zu nahe treten.

Halte die Beurteilung von im Wirtschaftsjahr nicht bezahlten Eingangs / Ausgangsrechnungen
schon als essentielle Kenntnis.

Die Besonderheit wäre ggf. , dass wenn sie z.Bsp.als Bilanzierer gebucht werden ,
die Gefahr besteht mit RSB Steuern wieder zurückzahlen zu müssen.

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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #6 am: 26. August 2012, 12:48:57 »

kein Problem, fühlte mich nicht angegriffen  :wink:
Vielen Dank erstmal für Deine Hilfe!
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Pauli

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #7 am: 27. August 2012, 15:25:33 »

Also bei "Ist-Besteuerung" dürfen die unbezahlten Rechnungen nicht mit in die Steuererklärung -
Bei der "Soll-Verstuerung" schon.
Da mußt Du dich bei Deinem ex-Steuerberater erkundigen, wie für Dich die Buchhaltung
erstellt wurde.
Das wird bei Geschäftsgründung festgelegt und dann meist auch nicht mehr geändert.
Außerdem ist das FA meines Wissens verplichtet Dir zu helfen, wenn Du Deine Unterlagen zusammen hast!
Vielleicht einfach mal anrufen und nachfragen.
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Insokalle

Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #8 am: 27. August 2012, 16:44:15 »

Ist- und Sollversteuerung sind Begriffe der Umsatzsteuer. Sie nicht den Vorsteuerabzug. Dort ist es letztlich eh egal, weil das FA den sog. Vorsteuerberichtigungsanspruch vornimmt. Es betrifft die Frage, wann die Umsatzsteuer der Ausgangsrechnungen an das FA zu erklären und abzuführen ist.

Die Frage betraf aber die EÜR, eine Art der Gewinnermittlung, die bei der Berechnung der ESt benötigt wird.
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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #9 am: 29. August 2012, 12:06:12 »

sodele, nach zig Telefonaten bin ich jetzt etwas schlauer.
Es ist lt. Finanzamt und Steuerberater in der Tat absolut nicht möglich in der EÜR nicht bezahlte Rechnungen zu buchen.
Um diese Posten dennoch abzubilden müsste die Gewinnermittlungsart auf Bilanzierung umgestellt werden.
Dort kann dann ein Verlustvortrag vorgenommen werden. Dies würde aber ggf. bedeuten, dass diese nach Erteilung der RSB als Gewinn steuerlich geltend gemacht werden müssten.
Also so, wie Hurts schon geschrieben hat. Ein dickes Danke nochmal in diese Richtung !
Da ich dann nach der RSB evtl. neue Schulden an der Backe hätte und die Erstellung einer Bilanz auch nicht ganz billig ist, habe ich nun die Steuererklärung mit der EÜR gemacht und die Unterlagen zu meinem TH geschickt.
Bei FA und TH habe mich abgesichert, dass diese neuen Schulden, da vor Insolvenzeröffnung, zur Tabelle nachgemeldet werden und mit in die RSB fallen.
Das einzige Problem ist nun, dass mein TH vor ein paar Tagen den Schlussbericht ans Gericht geschickt hat.
Kann mir jemand sagen, was geschieht wenn das FA die Forderungshöhe vor dem Schlusstermin korrigiert bzw. was würde im schlimmsten Fall geschehen, wenn der Schlusstermin stattgefunden hat und das FA noch nicht korrigiert hat ?

Dake im voraus für die Mühen !
« Letzte Änderung: 29. August 2012, 12:13:08 von horstkevin »
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koelner84

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #10 am: 29. August 2012, 12:58:22 »

Ohje, da hattest du ja richtig streß.
Ein Freund hat genau das gleiche Problem, werd dem das mal so sagen.

Eigene Meinung:
Denke das das Gericht die nun höhere Forderung akzeptiert und sich evnt. dann nur die Quote in der Verteilung ändert.
Fände das am logichsten.

Wie gesagt ist nur meine Meinung dazu, wenn falsch bitte korrigieren!
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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #11 am: 29. August 2012, 13:18:51 »

Meine Befürchtungen gehen eher in die Richtung, Verschiebung des Schlusstermins oder aber im Falle, dass das FA erst nach dem Schlusstermin versucht zu korrigieren, dass mir der Vorwurf der Falschangabe von Verbindlichkeiten gemacht wird was die RSB gefährden könnte.
Ich habe mir diesbezgl. eigentlich nichts vorzuwerfen, da ich bei Insolvenzeröffnung genau die Schulden aufgezählt habe, dich ich zu diesem Zeitpunkt hatte. Das die Steuererklärung 14 Monate später genau diese Konsequenzen hat, konnte ich damals absolut nicht wissen.
Aber evtl. sehen das die Gläubiger ja anders.
Vermtl. mache ich mir aber wieder umsonst einen Kopf  :coffee:

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koelner84

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #12 am: 29. August 2012, 13:31:18 »

Diese Möglichkeit der Verschiebung gäbe es wohl auch noch. Hoffe für dich dann mal das das Finanzamt GANZ schnell die Forderung korrigiert und das alles reibungslos abläuft.

Das sich die anderen Gläubiger echofieren glaube ich weniger, weil die höhere Forderung ja einen ganz polausiblen, nachvollziehbaren und begründeten hintergrund hat.

...
Vermtl. mache ich mir aber wieder umsonst einen Kopf  :coffee:

Das habe ich bis jetzt auch schon oft an mir festgestellt.
Neige auch dazu mir riesen Sorgen zu machen um Themen die sich dan als absolut harmlos darstellen.
Willkommen im Club.  :handshake:
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tomwr

Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #13 am: 29. August 2012, 20:25:36 »

Das einzige Problem ist nun, dass mein TH vor ein paar Tagen den Schlussbericht ans Gericht geschickt hat.
Kann mir jemand sagen, was geschieht wenn das FA die Forderungshöhe vor dem Schlusstermin korrigiert bzw. was würde im schlimmsten Fall geschehen, wenn der Schlusstermin stattgefunden hat und das FA noch nicht korrigiert hat ?

Also passieren wird da nichts. Schließlich ist eine nicht abgegebene Steuererklärung ja keine schriftliche falsche Angabe um einen Vermögensvorteil zu erwirken. Das FA hätte ja auch mehr Druck machen können. Schlimmstensfalls könntest Du einwenden, dass die Verzögerung nicht schuldhaft war. Wer sich aus Unkenntnis an eine Steuererklärung nicht wagt (zumal es im Verfahren Aufgabe des IV ist), kann meiner Meinung nach nicht schuldhaft seine Mitwirkungspflichten verletzen.

Wie ich das FA kenne, kommt die Forderung vermutlich zu spät. Nach dem Abhalten des Schlusstermin und auch im Schlusstermin selbst ist eine Forderungsanmeldung nicht mehr möglich. Selbst wenn sie vorher eine nachträgliche Anmeldung vornehmen, müsste das FA die Kosten für einen zusätzlichen Prüfungstermin übernehmen. Und bedient werden sie vermutlich mit einer Quote von maximal 5% (typische Durchschnittsquote in Insolvenzverfahren). Also unterm Strich wird das FA durch die unterlassene Forderungsanmeldung sicher nicht viel ärmer.
 :wink:

Zitat
Eine nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldete Forderung nimmt an der Schlussverteilung nicht mehr teil.
http://lexetius.com/2007,615
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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #14 am: 29. August 2012, 20:47:43 »

Danke an Euch beiden für die netten Worte  :thumbup:
Ich habe vorhin nochmal mit meinem TH gesprochen und der meinte auch, ich sollte mir keine Sorgen machen und manche Dinge etwas "gelassener" angehen  :whistle:
Ich warte dann einfach mal ab was geschieht.  :coffee:
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Insokalle

Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #15 am: 30. August 2012, 11:49:04 »

1. Die Frage nach Versagung der RSB wird man getrost vernachlässigen können, da wird nichts passieren.

2. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat das FA schon eine Forderung als Schätzung angemeldet. Das ist an sich nicht weiter tragisch, denn auch die fällt unter die RSB. Aber in der WVP kann das FA aufrechnen. Wenn die Schätzung überzogen ist, was oft genug der Fall ist, dann sieht der Schuldner in der WVP womöglich keine Erstattung. Es kann also durchaus Sinn machen, die Erklärung für die Vorjahre einzureichen, wenn sich die Steuerforderung dadurch reduziert.
Sind Verluste angefallen, kann ein Verlustvortrag entstehen, der später ausgenutzt werden kann.
Da die Erklärungen anscheinend fertig sind, würde ich mir überlegen, ob ich sie nicht schnell einreiche und das FA um möglichst zeitige Bearbeitung bitte, damit die Tabelle vor dem Schlusstermin korrigiert wird.

3. Die ganz große Überraschung vom FA kommt sowieso erst nach Erteilung der RSB.

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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #16 am: 30. August 2012, 12:00:13 »

Vielen Dank für die Antwort :thumbup:
Die Unterlagen sind bereits von meinem TH unterschrieben und nun postalisch auf dem Weg zum FA. Die zuständige Bearbeiterin dort ist informiert und hat zugesagt das ganze schnell zu bearbeiten. Das mit der Aufrechnung innerhalb der WVP war mir bekannt. Mit meiner normalen jährlichen Erstattung als Angestellter sollte meine Schuld damit am Ende fast abgegolten sein. Erklärungen aus anderen Jahren sind nicht mehr offen. Von daher sollte das eigentlich einigermassen glatt über die Bühne gehen.

Allerdings würden mich Details zu


3. Die ganz große Überraschung vom FA kommt sowieso erst nach Erteilung der RSB.

interessieren. Was kann mich denn da erwarten ?
« Letzte Änderung: 30. August 2012, 12:02:37 von horstkevin »
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Insokalle

Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #17 am: 30. August 2012, 14:44:34 »

Suchen Sie unter dem Stichwort Sanierungsgewinn.
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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #18 am: 30. August 2012, 15:30:20 »

Vielen Dank für den Hinweis. Wenn man weiß wonach man suchen muss, findet man auf einmal zig pasende Threads die mir vorher schon geholfen hätten  :biggrin:
Da ich den vermeintlichen "Gewinn", also die "erlassenen" Schulden (in meinem Fall die nicht bezahlten Lieferantenrechnungen) ja in der EÜR nicht gewinnmildernd mit angeben kann und somit die Zahllast ans FA erst zu Stande kommt sollte mich diesbezgl. nach der RSB hoffentlich nichts mehr erwarten.
Das war ja der Hauptgrund warum ich nicht von der EÜR auf Bilanzierung und somit Verlustvortrag gewechselt bin.
« Letzte Änderung: 30. August 2012, 15:36:29 von horstkevin »
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horstkevin

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Re: nicht bezahlte Lieferantenrechnungen und Steuererklärung
« Antwort #19 am: 30. August 2012, 15:35:06 »

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