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Autor Thema: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau  (Gelesen 6877 mal)

TomPrivat

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PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« am: 28. Januar 2010, 11:38:19 »

Hallo erstmal an alle!! Da ich neu hier bin, möchte ich mich eben mal kurz vorstellen,
Ich bin 32 Jahre alt, verheiratet und habe einen Sohnemann.
Nachdem ich nun schon sehr viel hier erfahren habe, benötige ich mal eure Meinung bzw. Erfahrungswerte.
Zur Sache: Nachdem ich 2007 leider meinen Arbeitsplatz verlohren hatte, sach ich Mitte 2009 keinen anderen Weg mehr als in die PI zu gehen. Mehere Monate bezahlten wir alle Rechnungen, und mussten dann eine längere Zeit mit wirklich wenig Geld zurecht kommen, was nicht ganz einfach war.
Seit August 2008 befinde ich mich nun in der PI, und zwar nur ich, meine Frau hat damit nichts zu tun.
Unsere Finanzielle Situation sieht z.zt. so aus, das ich voll Arbeite, und meine Frau einen 400 Euro Minijob hat.
Mein Treuhändler legte damals fest, das meine Frau nicht als Unterhaltsberechtigte Person mitgerechnet wird, da sie ja einen 400 Euro job hätte. Somit wurde ich laut Tabelle also so eingestufft, als ob ich nur meinem Sohn gegenüber Unterhaltsberechtigt bin.
Mein Verdienst ich nicht gerade der knaller, so das wir eben auf den 400 Euro-Job meiner Frau angewiesen sind.
Nun meine Frage: Ist es wirklich so wie mein Treuhändler sagt, das meine Frau nicht als Unterhaltsberechtige zählt, weil Sie damit angeblich ihren Lebensunterhalt selbst Finanzieren könnte??
Meiner Meinung nach, kann ich mit 400 Euro doch keinen Lebensunterhalt führen.
Wie ist es bei euch? Und wie kann ich mich da, wenn es denn nicht richtig sein sollte, währen, damit meine Frau dazugerechnet wird???
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rookie

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #1 am: 28. Januar 2010, 16:06:56 »

Der Treuhänder kann nicht von sich aus festlegen wer unterhaltsberechtigt ist oder nicht.

Solange diesbezüglich nichts vom Gericht geregelt ist gilt Ihre Frau als unterhaltsberechtigt.

Der Treuhänder kann beim beim Gericht die ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung beantragen wenn er der Meinung ist, dass es so ist....aber solange da nichts beschlossen ist, gilt Ihre Frau, wie schon erläutert, als berechtigt
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TomPrivat

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #2 am: 28. Januar 2010, 18:05:52 »

Hallo rookie!! Erstmal Danke für Deine Antwort!!
Also beschlossen vom Gericht ist in der Sache garnichts. Der TH meinte damals beim erstgespräch nur, das es einige Gerichte so sehen würden, das wenn die Ehefrau 400 Euro verdienen würde( um genau zu sein verdient meine Frau 399 Euro), das Sie dann Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren könnte. Ich bin aber der Auffassung das 400 Euro dafür nicht ausreichen.
Weiß den einer vieleicht was der Lebensunterhalt in Zahlen gesagt bedeutet??
Und gibt es da evtl. ein Gesetz oder so, was ich meinem TH unter der Nase halten kann?? Wie ist der Lebensunterhalt defeniert??
Fragen über Fragen......sorry,aber es regt mich einfach auf wenn ich nicht weiß wie ich es angehen soll :fuchsteufelswild:
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rookie

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #3 am: 29. Januar 2010, 16:21:17 »

Das Gesetz besagt, dass solange kein anderer Bescheid vom Gericht vorliegt die Person als unterhaltsberechtigt gilt.

Was der TH "meint" zu wissen ist vollkommen irrelevant.

Geh mit deinem Verdienst und der unterhaltsberechtigten Personen in die Tabelle.Was dabei rauskommt muss der Arbeitgeber auszahlen.

Sollte DEin TH sich daran hochziehen wollen, muss er das bei Gericht tun.Fertig

Und das weiss Dein TH auch ganz genau....

« Letzte Änderung: 29. Januar 2010, 16:23:01 von rookie »
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Feuerwald

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #4 am: 29. Januar 2010, 17:49:51 »



Unsere Finanzielle Situation sieht z.zt. so aus, das ich voll Arbeite, und meine Frau einen 400 Euro Minijob hat

- was verdienen Sie denn nett im Monat?


Mein Treuhändler legte damals fest, das meine Frau nicht als Unterhaltsberechtigte Person mitgerechnet wird, da sie ja einen 400 Euro job hätte.

- wer führt denn den Pfändungsbetrag ab. Sie oder Ihr Arbeitgeber?

Die Grundlage einer Nichtberücksichtigung ist § 850c Abs. 4 ZPO, demnach hat das Gericht nach billigem Ermessen und im Einzelfall zu entscheiden.  Der TH ist nicht das Gericht.


(4) Hat eine Person, welcher der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt, eigene Einkünfte, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt; soll die Person nur teilweise berücksichtigt werden, so ist Absatz 3 Satz 2 nicht anzuwenden.

BGH, 05.04.2005 - VII ZB 28/05

Die auf Antrag des Gläubigers vom Vollstreckungsgericht gemäß § 850 c Abs. 4 ZPO zu treffende Bestimmung hat unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles und nicht lediglich nach festen Berechnungsgrößen zu erfolgen. Das schließt nicht aus, sich in diesem Rahmen an bestimmten Berechnungsmodellen zu orientieren. Ermessensfehlerhaft ist es lediglich, dieselbe Berechnungsformel unterschiedslos auf verschiedenartige Fallgestaltungen anzuwenden (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/ 04,
http://lexetius.com/2004,3240



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TomPrivat

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #5 am: 29. Januar 2010, 21:33:09 »

Hallo rookie und Feuerwald!!
Also ich verdiene im Monat ca. 1370€ Netto, und den Pfändungsbetrag überweise ich selber an den TH.
Ich habe die Beträge selber überwiesen aus zwei Gründen:
1: Laut Aussage des TH ( meine Frau sei ja nicht unterhaltsberechtigt), man könnte das beim Gericht Prüfen lassen..usw.
Daraufhin,um den ganzen Ärger oder Stress, aus dem Weg zu gehen, habe ich es dann "freiwillig" überwiesen.

2: Mein Arbeitgeber wusste noch nichts von meiner PI. Ich Arbeite in einem Saisonbetrieb, und hatte natürlich Angst das ich nach der Saison nicht mehr eingestellt werde wegen der PI. Mein TH meinte das es unumgänglich sei meinen AG zu informieren, somit habe ich es jetzt meinem AG selber gesagt, und hoffe natürlich das ich nächste Saison noch da bin :sad:

@Feuerwald: Kannst Du mir das von Dir geschriebene mal eben ins "Deutsch" übersetzen?? Ich verstehe nur Bahnhof :cry:
@roockie: Wenn mein TH das so weiß, warum macht er dann so ein spiel darum??
Ich hab irgendwie immer das Gefühl das ich immer in jedes Fettnäpfchen treten muß :fuchsteufelswild:

 
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Feuerwald

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #6 am: 29. Januar 2010, 22:37:51 »

selbst wenn man Ihre Frau mal raus lässt, Sie schreiben Sie haben "einen Sohnemann".  Bei 1.370,- Euro müsste der Pfändungsbetrag doch ohnehin schon fast bei Null liegen (7 oder 10 Euro). Da lohnt es sich nicht wirklich einen "Krieg" für anzufangen, auch wenn man im Recht ist.

 

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TomPrivat

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #7 am: 30. Januar 2010, 08:12:22 »

@Feuerwald: Soweit sind Ihre Aussagen ganz Richtig, weil es eben nur diese kleine Summe war, habe ich auch immer schön bezahlt.
Nun kommt aber der Springende Punkt warum ich jetzt etwas anders Denke.
Da ich ja in einem Saisonbetrieb arbeite, dort auch erhebliche Überstunden ansammle,werden diese ja am ende der Saison ausgezahlt. Dazu kommt dann noch die Urlaubsabtretung ( incl.Urlaubsgeld) und mein Normaler Lohn.
Da ich dieses ja im vorfeld wusste, habe ich meinen TH Wahrheitsgemäß darüber informiert, und Ihn gefragt was davon am Ende zu Pfänden sei. Er sagte mir damals das Überstundengeld wird zu 50% angerechnet, das Urlaubsgeld (Abgeltung) nicht.Somit rechnete ich mir also alles aus, und kam dann auf einen Pfändbaren Betrag von ca.250€.
Jetzt wo die Abrechnung da ist, bekomme ich einen anruf vom TH das ich ca.780€ abtteten muss, anstatt 250€.Auf einmal sagt er das die Urlaubsabtretung voll angerechnet wird, obwohl er es im vorfeld anders gesagt hat. Diese 780€ sind bemessen an eine Uterhaltsberechtigte person, also ohne Ehefrau. Mit Ehefrau würden aber "nur" 420€ anfallen.
Versteht mich jetzt bitte nicht falsch, aber 780€ würden uns verdammt weh tun.Da haben wir mal etwas auf der Hochen Kannte, was schon seit jahren nicht mehr war, und nun sowas, obwohl ich mich ja im vorfeld beim TH informiert habe.
Daraus ergibt sich jetzt natürlich das ich,wenn es so sein sollte, alles daran setzten werde das meine Frau berücksichtigt wird.
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Feuerwald

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #8 am: 30. Januar 2010, 12:26:28 »

Auf einmal sagt er das die Urlaubsabtretung voll angerechnet wird, obwohl er es im vorfeld anders gesagt hat.

-> man muss zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung unterscheiden. Urlaubsgeld ist unpfändbar. Die Abgeltung kann hingegen wie Arbeitseinkommen gesehen werden und der Pfändung unterliegen. 



Daraus ergibt sich jetzt natürlich das ich, wenn es so sein sollte, alles daran setzten werde das meine Frau berücksichtigt wird.

-> vielleicht machen Sie dem TH klar, dass es keine eindeutige Rechtssprechung zur Frage gibt, ab wann eine Person nicht mehr zu berücksichtigen ist und Sie angesichts Ihrer wirtschaftlichen Gesamtsituation sehr wohl davon ausgehen, dass Sie Ihrer Frau zum Unterhalt nicht nur verpflichtet sind sondern diesen auch tatsächlich zu leisten haben. Bzgl. des Einkommens Ihrer Frau würde ich mal genau hinsehen, ob damit nicht evtl. Werbungskosten (Anfahrt, Kosten, Aufwand, Kinderbetreuung usw.) verbunden sind, die das tatsächliche 400 Euro Einkommen noch schmälern. Will der TH dann immer noch Herrgott spielen und meinen dazu befähigt zusein, die dem Gericht obliegende Entscheidung selbst treffen zu können, sollten Sie den TH auffordern einen entsprechenden Antrag beim Gericht zu stellen. Und wenn das nicht wirkt, muss man halt einen Schritt weiter gehen.

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Re: PI und 400 Euro Minijob der Ehefrau
« Antwort #9 am: 31. Januar 2010, 17:51:47 »

Also, ich habe jetzt den Breif vom TH erhalten in dem er mir schreibt, und mich auffordert, den nun Pfändbaren Betrag binnen einer Frist von 10 Tagen zu zahlen. Berechnet wurde ich ,wie erwartet, auf nur eine Unterhaltsberechtigete Person.

Ich habe jetzt vor dem TH eine Mail zu schicken, indem ich das von euch erfahrene schildern werde. Besonderen Dank hierfür an Dich Feuerwald, in deinem letzen Posting stehen ein paar sehr gute Sachen drinn, die ich gut übernehmen kann.

Außerdem habe ich vor, den Betrag schonmal zu überweisen, auf der Berechnungsgrundlage von 2 Unterhaltsberechtigen Personen.
Was haltet ihr davon, ist es so angebracht...oder würdet ihr anders vorgehen?
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