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Autor Thema: Nießbrauchrecht  (Gelesen 3120 mal)

sommerwind

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Nießbrauchrecht
« am: 21. Januar 2008, 15:40:19 »

ich habe erfahren, daß man auf einem Objekt (Eigenheim) für die Kinder ein Nießbrauch-
recht eintragen lassen kann, damit es nicht zur Zwangsvollstreckung kommt.

Haus ist ganz durch Grundschulden belastet.

Stimmt das oder nicht, wer kennt sich aus ?
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smallville

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Re: Nießbrauchrecht
« Antwort #1 am: 22. Januar 2008, 05:32:08 »

Kann es sein, dass Du Wohnrecht auf Lebenszeit meinst?
(Vielleicht ist das auch das Gleiche ?!!)

Mit der Maßnahme von Wohnrecht kannst Du das Objekt nur für eventuelle Gläubiger unattraktiv machen.
Eine Zwangsversteigerung kann man m.E. nicht verhindern, wenn der Gläubiger es partout will.

Aber das Wohnrecht könnte z.B. bei einem Einfamilien/Zweifamilienhaus auf jeden Fall das Interesse schmälern.

Allerdings kenne ich mich rechtlich nicht genug aus, um zu Beurteilen ob man das nach Belastung (Grundschuld) überhaupt noch tun darf.
Hier ggf. einen Fachanwalt befragen - oder hier meldet sich noch jemand dazu  :wink:

lg
smallville
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Zazi

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Re: Nießbrauchrecht
« Antwort #2 am: 04. April 2012, 12:17:58 »

Hallo Leute!  :Welcome:

Ja das Nießbrauchrecht berechtigt tatsächlich zur uneingeschränkten Nutzung der Immobilie. Man kann die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. In deinem Fall ist es interessant zu wissen, dass das der Nießbrauchberechtigte alle Kosten tragen muss, die als Eigentümer auf ihn zukommen. Das ist ein Unterschied zum Wohnrecht. Beim Nießbrauchrecht hat man die Möglichkeit die Immobilie auch vermieten. Beim Wohnrecht räumt man ausschließlich sich selbst die Nutzung ein. Zusätzlich kann das Nießbrauchrecht zu erheblichen Ersparungen bei der Schenkungssteuer führen!
Ich meine also, dass du der Zwangsvollstreckung durch das Nießbrauchrecht entgehen kannst. Ich bin aber leider kein Fachmann  :wink: Du solltest also vielleicht ein Gespräch mit einem Anwalt in Erwägung ziehen? Vielleicht wirst du hierdurch schlauer: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/immobilienrecht/niessbrauchrecht
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Insokalle

Re: Nießbrauchrecht
« Antwort #3 am: 04. April 2012, 16:19:02 »

ZV ist trotzdem möglich
falls das nach über 4 Jahren noch interessiert
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