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Autor Thema: und noch eine Frage zum P-Konto  (Gelesen 2972 mal)

Sweetshark

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und noch eine Frage zum P-Konto
« am: 25. Dezember 2012, 12:10:54 »

Wenn jetzt mein Mann und ich jeder ein neues Konto einrichten und unser Gehalt umleiten und dann diese Konten in P-Konten umwandeln lassen. Woher weiß die Bank, wie hoch bei uns der Pfändungsfreie Betrag ist?

Wir sind ja beide für unsere beiden Kinder unterhaltspflichtig, somit ist ja auch mehr "geschützt" als bei jemanden, der keiner weiteren Person unterhaltspflichtig ist, oder?
Und ist dies dann der gleiche Betrag, der auch in der PI der pfändungsfreie Betrag ist?
Da wir beide in der PKV (ich 30%, mein Mann zu 50% und die Kinder jeweils zu 20%) sind, wird dieser Betrag ja auch noch vom netto abgezogen, richtig? Und der Kinderbeitrag wird dann bei einem von uns abgezogen, oder?

Danke und Entschuldigung für die vielen Fragen!
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Der_Alte

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Re: und noch eine Frage zum P-Konto
« Antwort #1 am: 25. Dezember 2012, 13:04:35 »

Die Schuldnerberatung z.B. stellt Ihnen eine passende Bescheinigung aus.
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Sweetshark

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Re: und noch eine Frage zum P-Konto
« Antwort #2 am: 25. Dezember 2012, 20:38:27 »

Danke für die Info! Kann man eigentlich auch "Mehrbedarf" geltend machen, wenn man ein schwerbehindertes Kind hat?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: und noch eine Frage zum P-Konto
« Antwort #3 am: 25. Dezember 2012, 20:59:40 »

ja...im anderen Beitrag von ihnen habe ich einen Link dazu gepostet
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Sweetshark

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Re: und noch eine Frage zum P-Konto
« Antwort #4 am: 25. Dezember 2012, 21:33:37 »

Sorry, konnte die Links jetzt erst öffnen und mir anschauen. Danke nochmal dafür!

Aber da ist die Rede von "Geldleistungen" aufgrund Behinderung. Darunter könnte das Pflegegeld, welches wir für unseren Sohn erhalten fallen. Aber was ist mir den Kosten, die wir ansonsten aufgrund der Behinderung haben.
z.B. erhöhter Wasserverbrauch, weil wir mehr waschen müssen oder erhöhter Spritverbrauch um zu den Ärzten und Therapien zu kommen? Er braucht auch spezielle Kleidung, weil er nur bestimmte Stoffe auf der Haut ertragen kann etc.
Das Pflegegeld ist ja kein finanzieller Ausgleich, sondern eine Aufwandsentschädigung dafür, dass wir ihn selber pflegen.

Der Stuerfreibetrag i.H.v. 3.700€ plus 900€ Pflegeaufwand ist seit langem auf der Steuerkarte meines Mannes eingetragen. Kann verlangst werden, dass wir das rückgängig machen, damit der Lohnsteuerjahresausgleich höher ausfällt? Denn den bekommt der TH ja komplett, hingegen bei einer Eintragung unser Netto nur höher ausfällt und somit mehr monatlich gepfändet werden kann...
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Der_Alte

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Re: und noch eine Frage zum P-Konto
« Antwort #5 am: 25. Dezember 2012, 21:56:56 »

Man kann hinsichtlich der Behinderung des Kindes - dazu muss man aber Belege haben - einen Antrag nach § 850 f ZPO beim Gericht stellen, dass diese Mehrkosten bei der Berechnung des pfändbaren Anteils Berücksichtigung finden.
Pflegegeld selbst ist nicht pfändbar, da es keine Leistung für die Eltern, sondern für das Kind ist.

Was bei P-Konto über den Grundfreibetrag hinaus geht kann man sich vom Gericht nach § 850 l ZPO zusätzlich freistellen lassn, zum einen das Pflegegeld und zum anderen feststellen lassen, dass ansonsten nur bereits an anderer Stelle (Arbeitgeber) gepfändetes Geld eingeht und dieses ebenfalls freistellen lassen.

Ich würde mir über das Thema aber nicht so viele Gedanken machen. Wenn Sie irgendwann aufhören, die Banken zu bezahlen, wird erst einmal mindestens zwei Monate lang nur erinnert. Erst wenn zwei aufeinander folgende Raten nicht bezahlt sind, kann die Bank kündigen. Das passiert aber eher im vierten als im dritten Monat. Dann kommt ein fröhliches Schreiben vom Inkassobüro mit Zahlungsaufforderungen und irgendwann nach vielleicht einem halben Jahr ein Mahnbescheid. Dem widerspricht man schlicht. Dann kommt als nächstes wieder das Inkassobüro und schreibt hilflose Schreiben, die man ignorieren kann. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Schuldnerberatung die Bank angeschrieben hat, passiert in der Regel gar nichts mehr, weil die Bank die Mühe scheut, einen Prozeß zu führen.
Ich habe mich über 18 Monate so gerettet ohne Pfändung.
Gehaltsabtretungen braucht man als Beamter nur fürchten, wenn es eine notarielle Beglaubigung gibt. Das haben die meisten Banken nicht. Und selbst wenn eine vorliegt, betrifft es das Konto nicht.

Insofern ist ein P-Konto erst einmal nicht erforderlich; im Notfall der Kontopfändung hat man vier Tage Zeit, alles nachzuholen.
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Insokalle

Re: und noch eine Frage zum P-Konto
« Antwort #6 am: 27. Dezember 2012, 10:18:36 »

Mit dem P-Konto sehe ich es auch so. Wie schnell letztlich Pfändungen erfolgen, hängt vom Gläubiger ab aber es wird schon etwas dauern. Zur Umstellung auf ein P-Konto hat man nicht vier Tage, es sind vier Wochen. Trotzdem sollte man sich sein Vorgehen zügig überlegen.

Das Thema Pflegegeld sollte unbedingt bei der Schuldnerberatung angesprochen werden.
Es ist wohl kein pfändbares Einkommen bei der zu pflegenden Person.
ME ist es aber pfändbares Einkommen bei den Pflegern.
Insofern sollte vielleicht ein Blick auf die Zahlungsströme geworfen werden.
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Sweetshark

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Re: und noch eine Frage zum P-Konto
« Antwort #7 am: 28. Dezember 2012, 15:56:26 »

Danke für die Infos.
Bezüglich des Pflegegelds habe ich gerade nochmal nachgeschaut. Das ist nicht pfändbar. Puhh, dass wäre auch echt gemein, weil wir es wirklich für unseren Sohn nutzen...
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