Wo kommen wir denn hin, wenn der Arbeitgeber für seine Pflichten auch noch vom Schuldner bezahlt werden soll. Gerade im öffentlichen Dienst ist ein solches Verhalten völlig daneben.
@Patricia:
Kaum im Forum und schon so viele Beiträge, die nicht ansatzweise von Ahnung zeugen. So jemanden hatten wir vor wenigen Tagen erst - mal wieder ein Identitätswechsel?
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@Der Alte: Erst lesen dann schreiben. Übrigens hochinteressant wie hier die scheinbaren Kompetenzen durch Beleidigungen verstärkt werden sollen.
(Ein Job ist mehr wert als ein paar Euro Kosten!)
Im Netz zu finden: (Aug. 2011)
Aufwandsersatz bei Lohnpfändung gleich im Arbeitsvertrag regeln
Eigentlich hat der Arbeitgeber ja gar nichts mit der Schuldenangelegenheit zwischen dem Arbeitnehmer und dem Gläubiger zu tun - und würde sich sicherlich gerne heraushalten. Das Gesetz zwingt ihn aber zur Mitwirkung. So entstehen für ihn durch die Lohnpfändung Arbeitsaufwand und Kosten. Ist dieses nicht im Arbeitsvertrag geregelt, darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dafür nichts in Rechnung stellen. Das kann leicht die Stimmung beeinträchtigen. Denn der Arbeitnehmer belastet hier den Arbeitgeber durch seine privaten Probleme mit Kosten. Um schlechte Stimmung bei einer möglichen Lohnpfändung zu vermeiden, sollte ein Zusatz im Arbeitsvertrag stehen.
Beispiel: Für die Bearbeitung einer Lohnpfändung wird dem Arbeitnehmer 1,5 Prozent der Pfandsumme als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
Wird die Lohnabtretung nicht ausgeschlossen, sollte auch diese in die Klausel mit aufgenommen werden.
Im Falle einer Lohnpfändung empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber keine Märchen zu erzählen. Kommt später heraus, dass der Arbeitnehmer gelogen hat, stört dies das Vertrauensverhältnis. Besser ist es, entweder die Gründe für die Lohnpfändung als Privatsache zu behandeln oder die Gründe glaubwürdig darzustellen.