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Autor Thema: P Konto und Insolvenz  (Gelesen 5301 mal)

zamorra

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P Konto und Insolvenz
« am: 08. August 2012, 17:53:28 »

Wie löst Ihr dieses Problem mit dem P Konto?

Ich habe das Forum durchgeblättert und bin da auf einige Irritationen gestoßen. Es handelt sich bei dem Problem „ Übertrag auf den nächsten Monat“.

Folgendes Problem stellt sich mir?
Ich bekomme immer am Monatsende mein Geld (zunächst Lohn und dann Rente). Der Zahlungseingang ist zwischen dem 27. und 30 des Monats.

P Konto Eröffnung September.
Ab Oktober soll nun Miete, Strom, Fahrkarte, Telefon usw. abgebucht werden.

Geldeingang 29.09.12 und bleibt komplett drauf (für Oktober), da hiervon alle Daueraufträge im Oktober bedient werden müssen, Rest für den Lebensunterhalt.
Geldeingang 29.10.12 und bleibt wiederum komplett drauf (für November), da hiervon alle Daueraufträge im November bedient werden müssen, Rest für den Lebensunterhalt usw. usw.

Obwohl der Geldeingang (Lohn oder Rente) Monatsgebunden ist (z.B. Rente 29.09.12 für September) kann man auf den Gedanken kommen, dass das Geld für September wird - erst im Oktober verbraucht -  dann evtl. mit dem Geldeingang 29.10.12 (gebraucht für November) zusammengerechnet wird, sodass hier gepfändet werden kann, obwohl der einzelne Geldeingang unter der Pfändungsgrenze liegt.

Ich hoffe, dass war nicht so sehr unverständlich oder kompliziert ausgedrückt.
Geldeingang jeweils am Monatsende, Abbuchungen am folgenden Monatsanfang.
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Der_Alte

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #1 am: 08. August 2012, 21:18:56 »

In der Insolvenz braucht man kein P-Konto, das kann man nach der Eröffnung des Verfahrens wieder in ein normales Guthabenkonto umwandeln.
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zamorra

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #2 am: 09. August 2012, 18:44:25 »

Danke und Ups
dann habe ich hier vieles gelesen und falsch interpretiert. Muss wohl am Alter liegen (62 Jahre)
Damit ich das diesmal richtig verstehe:
- In der Insolvenz kann es keine Kontopfändung geben?
- Was macht den Der TH und wie berechnet er was ich zahlen muss
- Pfändungstabelle greift ab Januar nicht da unter 1.400 € Rente (Vereiratet, Ehefrau ohne Einkünfte)
Gruß
Zamorra :gruebel:
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Der_Alte

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #3 am: 10. August 2012, 19:00:51 »

Es darf grundsätzlich niemand mehr pfänden.

Der Treuhänder ist nicht an Ihrem Bankkonto interessiert; Millionen, die darauf lägen, könnte er trotz P-Konto ohnehin umbuchen lassen (Insolvenzbeschlag)

Wenn bei Ihnen nichts zu pfänden ist von der Rente, dann ist das so. Da wird sich der Treuhänder einfach mit abfinden.
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Insokalle

Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #4 am: 10. August 2012, 20:02:51 »

Neugläubiger können und dürfen das Konto pfänden.
Aber solange das nicht der Fall ist, sollte es an sich kein Problem geben.
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tomwr

Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #5 am: 15. August 2012, 23:41:56 »

In der Insolvenz braucht man kein P-Konto, das kann man nach der Eröffnung des Verfahrens wieder in ein normales Guthabenkonto umwandeln.
Das würde ich so pauschal nicht sagen.
Generell bietet das P-Konto Schutz vor Pfändungen UND vor Insolvenzbeschlag von eventuell dort eingehenden Beträgen bzw. befreit von der Verpflichtung von eventuellen Pfändungsschutzanträgen für nicht wiederkehrende Einkünfte etc.

Letztlich ist der Insolvenzbeschlag "technisch" mit einer Pfändung gleichzusetzen.
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Claus123

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #6 am: 16. August 2012, 08:53:00 »

Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB

Ich würde aus taktischen Gründen kein P-Konto wählen,bzw. habe mein Konto während der Insolvenz nicht in ein P-Konto umwandeln lassen.Es gibt ja auch ein Leben nach der Inso und nach der Löschung aller negativen Schufa-Einträge.Und im Leben nach der Inso ist das P-Konto eher ein Klotz am Bein.Meint auch meine Bankberaterin (Sparkasse).
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RA Cologne

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #7 am: 16. August 2012, 17:50:11 »

Im Ergebnis möchte ich mich Claus anschließen - es ist vorteilhafter, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen als ein bestehendes Konto auf ein P-Konto umzustellen:

Die Vorteile eines neuen Kontos sind:

1. In der Tat kann es später passieren, dass Banken vom P-Konto erfahren werden. Der Schufa Eintrag über das P-Konto wird zwar - wie die übrigen Einträge - getilgt werden, ein interner Vermerk kann dennoch verbleiben und auch an andere Institute gelangen.

2. Im Insolvenzverfahren sind Sie vor Pfändungen geschützt. Dies betrifft alle Pfändungen wegen Ihrer Insolvenzschulden.

3. Falls Sie mehr Einkünfte als den unpfändbaren Betrag haben, können Sie über die volle Summe verfügen, bis Sie eine Lösung Ihrer Schuldenfrage gefunden haben.

4. Auch wenn Ihre Einkünfte darunter liegen, entfällt der Aufwand wegen der Überträge in den nächsten Monat.


Sicher bietet auch das P-Konto einige Vortele:

1. Im Insolvenzvrfahren sind Sie vor Vollstreckungen in den unpfändbaren Teil Ihrer Einkünfte geschützt, falls Neuschulden entstanden sind.

2. Sie müssen keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung befürchten.


Wägen Sie deshalb ab. M. E. überwiegen die Argumente für ein neues Konto bei einer anderen Bank.


Gruß
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KRAUS Anwaltskanzlei

www.anwalt-kg.de
 

Claus123

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #8 am: 17. August 2012, 08:57:39 »

Klasse Ausführung
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Feuerwald

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #9 am: 17. August 2012, 12:16:53 »

Und im Leben nach der Inso ist das P-Konto eher ein Klotz am Bein. Meint auch meine Bankberaterin (Sparkasse).


Das "P" spürt man nicht. Das "P" sieht man nicht. Das "P" sollte den Bürger nur unbürokratischen vor Pfändungen schützen und die Gerichte nebst Sozialkassen entlasten. Aber das geht in Deutschland eben nicht. 

Im Grund bekönnte man jedes Konto einer natürlichen Person mit einem automatischen P-Schutz versehen werden. Geht eine Pfändung ein, wird der P-Schutz ausgelöst und gut ist es. 

Es ist eben typisch Deutsch, für alles bedarf es eines Antrags und wirklich Seelenfrieden finden wir erst, wenn auch der letzte Mitbürger in irgendeiner Negativ-Liste aufgeführt ist. 

Das P-Kontenmodell soll übrigens erweitert werden:

Auch bei Arbeitsverträgen soll zukünftig unterscheiden werden zwischen N-Arbeitsverträgen und P-Arbeitsverträgen.  N steht dabei vermutlich für Normal?

Geht bei einem Arbeitgeber als Drittschuldner eine Lohnpfändung ein, so ist der Lohn umgehend auszukehren. 

Pfändungsschutz gibt es dann nur noch bei P-Arbeitsverträgen und nur noch bis zum Sockelbetrag i.H.v. 1.029 Euro.

Wer einen erweiterten Pfändunkschutz will, muss dann  bei einer 305Stelle oder einer der Vorschrift nach zum Stempeln berechtigten Person eine P-Arbeitsvertrags-Erweiterungs-Bescheinigung (PAEB) herbeischaffen oder sich durch die Nichtzuständigkeitsabteilungen der Gerichte und Vollstreckungsstellen quälen.

Freilich wird sich ein P-Arbeitsvertrag für das Lohnniveau auswirken und ist  in Arbeitszeugnissen mit einem großen roten "P" für die Nachwelt  erkennbar zu machen. 

Gleichsam sind die gesetzliche Rentenkassen gehalten, Rückstellungen aus solchen P-Arbeitsverträgen auf das gesetzliche Existenzminimum zu beschränken. Die Träger der gesetzlichen Sozialkassen werden ermächtigt ein zentrales PA-Register zum erfassen aller P-Arbeitsverträge einzurichten. 

Selbstverständlich sind auch alle Lohnabrechnungen mit dem roten "P" zu versehen. Das wird zukünftig den Beratungsaufwand der Sparkassen- und Bankfachberater  e r h e b l i c h  erleichtern. Vorteil: Die SCHUFA Abfrage wird überflüssig.  Das ist spart Strom und schont die Umwelt.

Jedem Bürger steht leider nur ein (!) P-Arbeitsvertrag zu. Mehrarbeit lohnt sich also nicht.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

tomwr

Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #10 am: 19. August 2012, 20:34:41 »

Nur weil mein kein Freund des P-Kontos ist, muss man es aber auch nicht ins Lächerliche ziehen.
Oder war das ein Frustbeitrag ?
 :wink:

Und auf die Meinung eines Bankberaters würde ich nicht all zu viel geben.
Wer Rentnern zweifelhafte Anlageformen "offeriert" ist nicht unbedingt als neutral einzustufen.

« Letzte Änderung: 19. August 2012, 20:39:31 von tomwr »
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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #11 am: 19. August 2012, 21:21:40 »

Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB

Ich würde aus taktischen Gründen kein P-Konto wählen,bzw. habe mein Konto während der Insolvenz nicht in ein P-Konto umwandeln lassen.Es gibt ja auch ein Leben nach der Inso und nach der Löschung aller negativen Schufa-Einträge.Und im Leben nach der Inso ist das P-Konto eher ein Klotz am Bein.Meint auch meine Bankberaterin (Sparkasse).

Bankberater sind nur ihrem Arbeitgeber gegenüber  verpflichtet. Diesen Glauben vom guten Bankenberater gehört in die "Mottenkiste".
Nicht das P-Konto ist ein Klotz, sondern die Einstellung zum P-Konto und das besonders in Kreisen von Bankern und der Hochfinanz. Aus meiner Sicht sind die meisten alle nur "Bagaluten".

Und wenn der Gesetzgeber nicht das P-Konto als Verpflichtung für alle Banken eingeführt hätte, dann hätte auch die Bankberaterin der Sparkasse freundlich abgewunken.

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Claus123

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #12 am: 20. August 2012, 08:57:09 »

....ja dann hatte ich ja doch irgendwo recht mit meiner Aussage...
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Die_Anderen_waren_es

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Re: P Konto und Insolvenz
« Antwort #13 am: 20. August 2012, 15:44:11 »

RA Cologne:   "2. Sie müssen keine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung befürchten."

Das ist ja mal eine gewagte Aussage. Keine EV mehr bei P-Konto!!!! Klasse....das spart ja richtig viel Papier  :lollol:
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