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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Personensuchmaschine peoplecheck.de stellt Privatinsolvenz samt AZ auf google!  (Gelesen 10181 mal)

Herbstblatt1

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Ich habe mich heute mal wieder selbst mit Vor- und Zunamen "gegoogelt" und musste zu meiner Verwunderung festellen, dass meine Privatinsolvenz samt Aktenzeichen auf Platz 1(!) der Suchergebnisse von "google.com" zu finden ist. Veröffentlicht von der Personensuchmaschine "peoplecheck.de".

Um ehrlich zu sein - ich bin schockiert! Mir ist schon klar, dass man beim Insolvenzgericht nachschauen kann. Aber meine Privatinsolvenz wurde 2012 eröffnet (bin jetzt in der Wohlverhaltensphase), mein Name erschien die ganze Zeit über nirgends und jetzt das! Klickt man auf berechtigtes Interesse werden einem die Daten (kostenpflichtig) zum Abruf angeboten.

Ist das wirklich rechtens, oder kann ich dagegen vorgehen?

*Edit* - Der Anbieter gibt folgenden Hinweis für Betroffene:

"Peoplecheck bemüht sich, die Veröffentlichung und Übermittlung von Insolvenzverfahren so neutral und "unschädigend" wie möglich zu gestalten. Daher erwähnen wir in der normalen Suchfunktion nicht das Wort "Insolvenz" oder ähnliches. Zur Beschreibung der Informationen verwenden wir neutral wertende Begriffe, welche keinen direkten Hinweis auf ein Negativmerkmal geben.
 
Selten kommt es vor, dass im Google-Index die Wörter "Insolvenz" zu ihrem Namen auftauchen. Wenn dies der Fall sein sollte, nutzen Sie bitte das Google Removal Tool und wählen Sie aus, dass "Snippet und Cache" veraltet sind."


Ich probiere das jetzt und werde berichten.
« Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 14:25:25 von Herbstblatt1 »
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HausH


 :hi:

jepp kann das bestätigen, bei mir wird das auch angezeigt, Name, Geb. Datum und Wohnort, dazu die Verfahrensnummer.

Mich würde auch interessieren ob dies rechtens ist.

gruß HausH
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Der_Alte

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Ob man das rechtlich stoppen kann bin ich mir unschlüssig. Ich gebe der Seite, so wie sie aufgebaut ist, aber keine lange Lebensdauer. Da man die wesentlichen Auskünfte kostenlos bekommt (Name, Wohnort und Aktenzeichen), kann man sich die Inhalte auch selbst erschließen und braucht keine 6 € plus X berappen.

Wer Lust hat sich damit zu befassen kann ja den für Brandenburg zuständigen Datenschutzbeauftragten anschreiben. Die zum Thema "Insolvenz" zitierte Aussage könnte dem Spuk schnell ein Ende bereiten.
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Herbstblatt1

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Ob man das rechtlich stoppen kann bin ich mir unschlüssig. Ich gebe der Seite, so wie sie aufgebaut ist, aber keine lange Lebensdauer. Da man die wesentlichen Auskünfte kostenlos bekommt (Name, Wohnort und Aktenzeichen), kann man sich die Inhalte auch selbst erschließen und braucht keine 6 € plus X berappen.

Das erschütternde daran ist, es wird ja nicht ohne Grund (Mobbing, üble Nachrede usw.) permanent von Politikern, Verbraucherschutzorganisationen, Medien etc. gepredigt, dass man nicht zu leichtsinnig mit seinen persönlichen Daten im Internet umgehen sollte. Ich habe dies in eigenem Interesse (keine sozialen Netzwerke usw.) schon lange vor meiner Insolvenz immer befolgt. Und plötzlich genügt die alleinige Eingabe meines Vor- u. Zunamens auf google und man bekommt die Beschlüsse zu meinem Verfahren mit wenigen Klicks auf dem Silbertablett serviert.

Ich fühle mich seit gestern wirklich schlecht und muss das erst noch verdauen. Denn es macht imho einen gewaltigen Unterschied, ob man mit zielgerichteter Suche in den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen gefunden wird, oder aus purer Langeweile von 'Hinz und Kunz' auf google und sich dann bloßgestellt fühlen muss. Auf die Reaktionen aus meinem Umfeld in nächster Zeit bin ich jetzt schon gespannt.

Zitat
Wer Lust hat sich damit zu befassen kann ja den für Brandenburg zuständigen Datenschutzbeauftragten anschreiben. Die zum Thema "Insolvenz" zitierte Aussage könnte dem Spuk schnell ein Ende bereiten.
Ich überlege mir diesen Schritt momentan, allerdings hat sich der Betreiber dieser Webseite natürlich schon mit verschiedensten rechtlichen Hinweisen 'abgesichert'. http://peoplecheck.de/insolvenzen.html

Google entfernt Suchergebnisse leider fast ausschliesslich in nachweislich begründeten Fällen von eindeutigen Rechtsverstößen, scheint also keine Option zu sein.

Falls jemand noch einen Tipp hat, bitte ich hier zu posten oder mir eine persönliche Nachricht zukommen zu lassen.

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HausH


 :hi:

auf der Internetseite Insolvenzbekanntmachungen bekommt man die Daten kostenlos, wer sich also damit auskennt wird sich auf peopelcheck nicht einlassen.Es reicht übrigens Name, Bundesland und Stadt aus, dann erhält man die nötigen informationen.

Aber mal ehrlich, wer will wissen ob der Nachbar Herr Meyer noch drei Jahre in der Insolvenz ist?

Wenn es hilft, ich kann heute sicher genau so gut schlafen wie gestern  :wow:

gruß von HausH
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Der_Alte

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Zitat
Wer Lust hat sich damit zu befassen kann ja den für Brandenburg zuständigen Datenschutzbeauftragten anschreiben. Die zum Thema "Insolvenz" zitierte Aussage könnte dem Spuk schnell ein Ende bereiten.
Ich überlege mir diesen Schritt momentan, allerdings hat sich der Betreiber dieser Webseite natürlich schon mit verschiedensten rechtlichen Hinweisen 'abgesichert'. http://peoplecheck.de/insolvenzen.html
Der Betreiber dieser angeblichen Wirtschaftsauskunft gibt doch selbst den Hinweis, da er die Stellungnahme des dortigen Landesdatenschutzbeauftragten abdruckt. Und da heißt es im Text: "Dies ist regelmäßig z.B. bei Insolvenzen nicht gegeben."
Also kennt der Betreiber das Risiko. Und wenn der LD seine Meinung nicht geändert hat, wird er sich die Sache mit Interesse ansehen und seine Konsequenzen daraus ziehen. Entweder läßt er es (mit Auflagen) zu oder er verbietet es für Verbraucherinsolvenzen - oder sogar komplett.
Das muss man abwarten, aber man muss den Landesdatenschutzbeauftragten erst mal auf die Fährte bringen.

Ich hab damit kein Problem, mein Name hat soviel Suchanfragen, da kommen auf den ersten Google-Seiten ganz andere Inhalte.
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tomwr


Ich habe mich heute mal wieder selbst mit Vor- und Zunamen "gegoogelt" und musste zu meiner Verwunderung festellen, dass meine Privatinsolvenz samt Aktenzeichen auf Platz 1(!) der Suchergebnisse von "google.com" zu finden ist. Veröffentlicht von der Personensuchmaschine "peoplecheck.de".

Glückwunsch  :hi:

Nee - Spaß beiseite. Bei mir kommt so ein Eintrag nicht mit dem Namen.
Zumindest nicht auf der ersten Seite von Google.
Vielleicht liegt es auch daran, dass ich kein Facebook Account habe.  :juchu:

Rechtlich abgesichert haben sich die Burschen nicht.
Die genannten Urteile gelten für Wirtschaftsauskunfteien, die entsprechende Informationen speichern dürfen. Diese sind in aller Regel aber auch nicht so abrufbar sondern im Allgemeinen nur für Mitglieder, die ein berechtigtes Interesse an einem Vertragsabschluss o.ä. voraussetzen.

§2 InsoBekV spricht da eine eindeutige Sprache:

Zitat
§ 2 Datensicherheit, Schutz vor Missbrauch
(1) Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die Daten

1.  bei der elektronischen Übermittlung von dem Insolvenzgericht oder dem Insolvenzverwalter an die für die Veröffentlichung zuständige Stelle mindestens fortgeschritten elektronisch signiert werden,
2.  während der Veröffentlichung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben,
3.  spätestens nach dem Ablauf von zwei Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung nur noch abgerufen werden können, wenn die Abfrage den Sitz des Insolvenzgerichts und mindestens eine der folgenden Angaben enthält:

    a)  den Familiennamen,
    b)  die Firma,
    c)  den Sitz oder Wohnsitz des Schuldners,
    d)  das Aktenzeichen des Insolvenzgerichts oder
    e)  Registernummer und Sitz des Registergerichts.

Die Angaben nach Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a bis e können unvollständig sein, sofern sie Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Als Ergebnis der Abfrage nach Absatz 1 Satz 2 darf zunächst nur eine Übersicht über die ermittelten Datensätze übermittelt werden, die nur die vollständigen Daten nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a bis e enthalten darf. Die übrigen nach der Insolvenzordnung zu veröffentlichenden Daten dürfen erst übermittelt werden, wenn der Nutzer den entsprechenden Datensatz aus der Übersicht ausgewählt hat.

Die Abfrage ist nur mit dem betreffenden Insolvenzgericht zulässig und zwar aus Datenschutzgründen.
Wenn die Insolvenz also ohne den Sitz des Insolvenzgerichts die Informationen liefert, wäre dies aus meiner Sicht unzulässig und klagewürdig. Ein bischen schwierig ist die Lage möglicherweise, wenn Wohnsitz des Schuldners und Sitz des Insolvenzgerichts gleichlautend sind. Also Heiko Müller Hamburg - wobei man aber auch argumentieren könnte, dass nur die Angabe der Stadt keine eindeutige Bezeichnung des Insolvenzgerichts ist.

Also wer Lust hat und betroffen ist - ich würde klagen ohne wenn und aber. Allein schon aus Prinzip.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2014, 18:42:22 von tomwr »
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tomwr


Jetzt habe ich auf Seite 2 in Google doch einen Link entdeckt.
Das riecht nach einer Abmahnung.  :whistle:
« Letzte Änderung: 22. Februar 2014, 19:37:41 von tomwr »
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Herbstblatt1

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@tomwr

Der Webseitenbetreiber ist der Auffassung, dass §2 InsoBekV für privatwirtschaftliche Auskünfte keine rechtliche Grundlage ist. http://peoplecheck.de/insolvenzen.html Rechtliche Grundlagen letzter Absatz:

"Keine rechtliche Grundlage für privatwirtschaftliche Auskünfte ist die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (Link). Diese Verordnung regelt lediglich die Veröffentlichung auf dem länderübergreifenden Insolvenzportal Insolvenzbekanntmachungen.de . Für Privatunternehmen sind die Regeln im Bundesdatenschutzgesetz einschlägig."

@Der_Alte

Mit meinem Namen gibt es nur diesen einen Treffer, und rückt meine Person somit für JEDEN der mich sucht in ein schlechtes Licht.

Angeblich lässt sich mit der Schaltfläche "Inhalte entfernen" zumindest der Suchtreffer auf google und weiteren Suchmaschinen sperren. Ich habe das jetzt mal beantragt.
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tomwr


"Keine rechtliche Grundlage für privatwirtschaftliche Auskünfte ist die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (Link). Diese Verordnung regelt lediglich die Veröffentlichung auf dem länderübergreifenden Insolvenzportal Insolvenzbekanntmachungen.de . Für Privatunternehmen sind die Regeln im Bundesdatenschutzgesetz einschlägig."

Diese Auffassung teile ich nicht. Das ist zunächst mal nur eine Meinung des Unternehmens und nicht rechtsverbindlich. Zu entscheiden haben das letztlich Gerichte. Also ich habe für sowas immer ein paar hundet EUR übrig.

Zitat
§ 1 InsoBekV Grundsatz
Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet haben den Anforderungen dieser Verordnung zu entsprechen. Die Veröffentlichung darf nur die personenbezogenen Daten enthalten, die nach der Insolvenzordnung oder nach anderen Gesetzen, die eine öffentliche Bekanntmachung in Insolvenzverfahren vorsehen, bekannt zu machen sind.

Das bedeutet, diese Verordnung gilt für sämtliche öffentliche Bekanntmachungen im Internet, sei es durch eine zentrale Stelle als auch durch private Unternehmen.
« Letzte Änderung: 22. Februar 2014, 21:45:35 von tomwr »
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Marie67

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Hallo,

ich bin auch sehr verärgert über diese Einträge. Ich habe kein Problem, daß jemand in den Insolvenzbekanntmachungen nach meinem Namen sucht.

Hier geht es darum, daß jemand nur meinen Namen in Google eingeben muss und als 1. Link ein Hinweis auf Insolvenz kommt.

Also jeder der nur nach Telefonnummer oder Wohnort sucht bekommt es auf dem Tablett serviert. Egal ob Lehrer oder Freunde der Kinder oder Kontakte die man beruflich hat.  :girl:

Ich habe ebenfalls kein Facebook Account oder ähnliches und jetzt das.

Das ist mehr als unverschämt !

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KarlPaul


Meine Insolvenz ist denen entgangen.
Sie zeigen aber noch eine alte Geschäftsführung von mir von von mehr als 15 Jahren an.
Gibt es alles schon lange nicht mehr.
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tomwr


Schaun wir mal was der Datenschutzbeauftragte und die Verbraucherzentrale von Brandenburg zu dem Internetauftritt meinen.
Ist schon in der Post.
 :coffee:
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Herbstblatt1

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Die Seite auf der die Insolvenzbeschlüsse abrufbar sind, war gestern einige Stunden nicht erreichbar.

Einzige Änderung: Man muss jetzt (s)einen Namen, eMail und Abrufgrund angeben, und bekommt nen Code zugeschickt. Nach Eingabe des Codes ist weiterhin alles schön sichtbar. Mein Eintrag bei google wurde auch nicht entfernt.
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sashsash

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Mein Eintrag bei google wurde auch nicht entfernt.

Diese Einträge kann auch nur Google entfernen.
Ein Löschungsantrag (wenn dieser angenommen wird, was sehr unwahrscheinlich ist) kann Monate dauern, bis das Ergebniss aus der Liste genommen wird.
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Insokalle


Einzige Änderung: Man muss jetzt (s)einen Namen, eMail und Abrufgrund angeben, und bekommt nen Code zugeschickt. Nach Eingabe des Codes ist weiterhin alles schön sichtbar. Mein Eintrag bei google wurde auch nicht entfernt.

Ja, das habe ich auch gesehen. Ich habe einige Namen aus den amtlichen Veröffentlichungen genommen aber keine negative Anzeige bekommen. Ob das so datenschutzrechtlich ausreicht, kann sein, weiß ich aber nicht.
Jedenfalls, wenn die so agieren wie die Schufa, wäre das wohl nicht zu beanstanden.

Außerdem scheint mir das hier zu stimmen
Zitat
"Keine rechtliche Grundlage für privatwirtschaftliche Auskünfte ist die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (Link). Diese Verordnung regelt lediglich die Veröffentlichung auf dem länderübergreifenden Insolvenzportal Insolvenzbekanntmachungen.de . Für Privatunternehmen sind die Regeln im Bundesdatenschutzgesetz einschlägig."

Man kann es schon an § 2 InsoBekV erkennen. Wer mag, kann sich auch noch die Eingangsformel und § 9 Abs. 2 InsO ansehen. Dann wird deutlich, dass die InsoBekV eine nähere Ausgestaltung der amtlichen Veröffentlichungen ist. Dieses komische Register hier ist also mit ziemlicher Sicherheit nach den Datenschutzgesetzten zu beurteilen.

Öffentliche Anzeigen von lfd. Insolvenzverfahren auf irgendwelchen Seiten scheinen mir zumindest dann sehr bedenklich, wenn sie in der amtlichen Veröffentlichung gelöscht sind.
In anderen Fällen weiß ich nicht, ob sich ein Rechtsstreit lohnen könnte.
So oder so, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann schon zeitlich lange in den amtlichen Bekanntmachungen stehen, s. § 3 InsOBekV.


« Letzte Änderung: 25. Februar 2014, 17:29:45 von Insokalle »
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Marie67

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Hallo,

aber etwas scheint sich getan zu haben. Wenn ich jetzt meinen Namen Google,
dann erscheint zwar ein Link mit Hinweis auf Peoplecheck mit meinem Namen, aber sonst nichts.

Ich bin darüber sehr froh  :thumbup:
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Herbstblatt1

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@ Marie67

Du kannst den Suchtreffer in google komplett entfernen lassen. Ich bin so vorgegangen:

Zuerst bei peoplecheck auf "Inhalte entfernen", Name & eMail eingeben, die beiden Häkchen darunter reinsetzen. Den Link in der Mail die du kriegst bestätigen.
 
Danach zu google und das "Snippet & Cache Entfernungs-Tool" suchen. Um es zu verwenden musst du dich bei google einloggen. Dann die Adresse von peoplecheck reinkopieren (erste Adresse wo man den Abruf beantragt, nicht die Seite mit den Beschlüssen selbst).  Damit wird die Entfernung des Treffers beantragt.
 
Nach einigen Stunden entfernt google deinen Link zu peoplecheck. Wenn du bei dem Tool eingeloggt bist kannst du den Status deines Auftrags überprüfen.
« Letzte Änderung: 26. Februar 2014, 11:59:37 von Herbstblatt1 »
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tomwr



Außerdem scheint mir das hier zu stimmen
Zitat
"Keine rechtliche Grundlage für privatwirtschaftliche Auskünfte ist die Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (Link). Diese Verordnung regelt lediglich die Veröffentlichung auf dem länderübergreifenden Insolvenzportal Insolvenzbekanntmachungen.de . Für Privatunternehmen sind die Regeln im Bundesdatenschutzgesetz einschlägig."

Man kann es schon an § 2 InsoBekV erkennen. Wer mag, kann sich auch noch die Eingangsformel und § 9 Abs. 2 InsO ansehen. Dann wird deutlich, dass die InsoBekV eine nähere Ausgestaltung der amtlichen Veröffentlichungen ist. Dieses komische Register hier ist also mit ziemlicher Sicherheit nach den Datenschutzgesetzten zu beurteilen.

Die Frage ist, ob es überhaupt für Dritte zulässig ist, konkrete Insolvenzbeschlüsse zu veröffentlichen oder abrufbereit zu halten. §9 InsO spricht von EINER (!) zentralen und länderübergreifenden Stelle. Die InsoBekV regelt das Verfahren WIE Insolvenzdaten zu veröffentlichen sind und vor allem, welche Schutzmechanismen für den Abruf der nicht mehr aktuellen Beschlüsse einzuhalten ist. Wenn eine privatrechtliches Unternehmen die Beschlüsse abrufbereit hält, muss es m.E. die gleichen Regeln einhalten (z.B. erst Auswahl des Insolvenzgerichtes plus zusätzliche Daten nach a) bis e) der InsoBekV §2 Abs.1 S.1 Nr.3).

Das Portal gibt sich ja aber selbst den Touch einer Wirtschaftsauskunftei und führt die Datensätze aus den Insolvenzverfahren mit anderen Daten in einer neuen Datenbank zusammen. Für diese Tätigkeit ist §29 BDSG einschlägig (Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung). Nach Abs.2 muss ein glaubhaftes Interesse dargelegt werden. Daran mangelt es dem Portal. Auch wenn sie jetzt etwas neu umgestellt haben, reicht die Prozedere für eine Glaubhaftmachung sicherlich in dieser Form nicht aus.

Im Übrigen geben Wirtschaftsauskunfteien Informationen über das Bestehen und den Stand eines Insolvenzverfahrens, in aller Regel aber keine Kopien von einzelnen Insolvenzbeschlüssen. Das ist nochmal ein ganz anderes Kaliber.

Vermutlich wurde bei denen schon was beanstandet bzw. köchelt da was. Sonst hätten die nicht flux eine Umstellung ihrer Seite vorgenommen. Ich halte die Angabe nur des Namen und der Emailadresse des Abrufers noch immer für unzulässig bzw. unzureichend. Warten wirs mal ab.
« Letzte Änderung: 27. Februar 2014, 00:39:51 von tomwr »
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tomwr


Ich habe mittlerweile Rückmeldung von der Verbraucherzentrale Brandenburg erhalten sowie vom Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg. Die VZ war schon informiert und hat das Portal aufgrund von anderen Beschwerden im Auge, wartet aber erstmal eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten ab.

Der Datenschutzbeauftrage (oder besser DIE) schrieb mir, dass sie täglich eine Vielzahl gleichlautender Beschwerden erhält und das Portal peoplecheck aktuell einer datenschutzrechtlichen Prüfung unterzieht. Das soll sowohl rechtliche als auch technisch-organisatorische Aspekte einschließen.

Wer betroffen ist, sollte am Besten den Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg am Besten per Brief anschreiben und sich beschweren, um den Druck auf das Portal zu erhöhen.
http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.233960.de
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