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Autor Thema: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren  (Gelesen 2740 mal)

KalleMeier

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Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« am: 15. September 2009, 16:08:46 »

Guten Tag liebes Forum.

Bezug nehmend auf das Thema habe ich folgende Frage (Sollte so ein Thema schon behandelt und beantwortet worden sein, bitte ich vorsorglich um Entschuldigung- ich habe leider nichts gefunden).

Nehmen wie mal an, ich habe eine GmbH, die über einen Online-Shop Waren verkauft.
Der Name meiner Firma ist markenrechtlich geschützt.
Ein Konkurrent hat eine Domain, bei der -bedingt durch den Namen- Verwechslungsgefahr besteht und ähnliche Produkte angeboten wurden.
Durch ein Urteil konnte ich erreichen, dass der Verkauf auf der konkurrierenden Domain eingestellt werden musste.
Der Verurteilte hat die Löschung meiner Marke beantragt und auch Erfolg gehabt.
Die Löschung der Marke st aber noch nichts rechtskräftig, da ich Beschwerde dagegen eingelegt habe und nun das Patentgericht das endgültige Wort hat, was aber noch etwas dauern kann.
Jetzt hat der Verurteilte gegen das Urteil verstossen, indem er anpreist, er werde demnächst Waren aller Art auf seiner Domain verkaufen, er warte aber ab, bis er rechtliche Sicherheit hat. Einige Demo-Shops sind auch zu sehen, verkaufen tut er aber nichts.
Es ist anzunehmen, dass sich der Konkurrent mit anwaltlicher Hilfe zur Wehr setzt.

Ich hoffe, ich habe nicht soviel rechtlichen "Mist" von mir gegeben, aber das musste ich vorab schildern, damit auch meine Anfrage besser nachvollzogen werden kann:-)

Also, die Frage ist folgende.
Da meine Firma mittlerweile im Insolvenzverfahren ist (die Geschäfte führt jetzt der Insolvenzverwalter), ist es überhaupt noch laut ZPO möglich, eine Klage fortzuführen?
Oder anders gefragt: Wenn, und danach sieht es aus, meine Firma nicht mehr auf die Beine kommt, kann ich trotzdem meine Rechte einklagen (zukunftsorientiert)?

Vielleicht mag jemand etwas dazu sagen:-)

VG
Kalle
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Insokalle

Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 15. September 2009, 19:23:56 »

Wem "gehören" denn die Rechte? Wer hat bisher geklagt? Wer wurde verklagt? Sie persönlich oder die GmbH?
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lucca_m

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 16. September 2009, 12:03:42 »

Da der IV nun die Geschäfte weiterführt, haben Sie das Nachsehen. Ihr Konkurrent scheint sich da etwas besser vorberitet zu haben.

Sind Sie ohne Expertenunterstützung in die Insolvenz gegangen? Da kann man im Vorfeld einiges an Bockmist machen. Die eigentliche "Insolvenz" ist ja mit dem Tag der Eröffnung für den Insolventen abgeschlossen. Die eigentliche Arbeit zur Insolvenz ist schon mindestens 12 Monate vorher zu machen. Nur dann hat man eine Existenzsicherheit. Es gibt dann noch eine kurze heiße Phase bis zur ersten Gläubigerversammlung und danach ist in aller Regel der Drops gelutscht.

Inzwíschen hab ich schon Nackenschmerzen vor lauter Kopfschütteln. Wieso tun sich "Unternehemer" so was nur an.

DA gibt es ein so hervorragendes Instrument wie dei deutsche Insolvenzordnung und keiner nutzt es. Stattdessen wird immer nur Insolvenzverwalter eingeschlagen oder man fängt erst an mit den Armen zu wedeln, wenn man sich mitten auf dem See befinden.

...
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KalleMeier

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #3 am: 16. September 2009, 16:12:29 »

@Insokalle
@lucca_m

Recht herzlichen Dank für die Antworten.

Ich versuche, Ihre Fragen so gut und präzise wie möglich zu beantworten.

Die Markenrechte liegen deutschlandweit (noch) bei mir, weil das Patentgericht noch nicht entschieden hat.
Die europäischen Markenrechte hat der Konkurrent noch nicht angegriffen, weil dieser -meiner Vermutung nach- wohl erst auf die Entscheidung des deutschen Patentgerichtes wartet, um seine Chancen auf eine auch Löschung der europäischen Markenrechte besser ausloten zu können.
Man muss dazu sagen, dass zwei Wortmarken geschützt wurden.
1. Die Wortmarke meiner Domain
2. Die Wortmarke seiner Domain (auch wegen der Verwechslungsgefahr)

Geklagt hat die (meine) GmbH gegen den Konkurrenten vor wenigen Jahren, nachdem dieser die einstweilige Verfügung, seinen Online-Shop sofort einzustellen, nicht unterschreiben wollte.
Vor Gericht hat der Konkurrent zwar verloren, darf aber seine Domain behalten und auch in einigen wenigen Bereichen tätig sein, wo er die besseren Rechte hat.

Die Löschung, die er hat vornehmen lassen, bezog sich auf die Wortmarke seiner Domain.
Meine Anwälte meinen, solange es ein rechtsgültiges Urteil gibt, dass er aufgrund der Verwechslungsgefahr keine zu uns konkurrierenden Produkte unter seiner Domain verkaufen darf, gilt die vorläufige Markenlöschung so oder so nicht.
Er hat bis jetzt auch nichts verkauft, sondern ledigich angekündigt, bald verkaufen zu wollen, sobald es ihm die Rechtslage erlaubt.
Die installierten Demo-Shops enthielten zwar konkurrierende Artikel, aber es waren 3 oder 4 und kaufen konnte man auch nichts.
Meine Anwälte sagen trotzdem "egal, auch das Ankündigen stellt ein Verstoss gegen das Urteil dar, da einem Dritten suggeriert wird, dass es die Rechtebesitzende GmbH bald nicht mehr gibt".

Wegen der Kritik an dem Insolvenzverfahren kann ich leider nicht viel entgegen setzen und muss Ihnen wohl recht geben.
Ist einiges blöd gelaufen. Ich hoffe nur, dass es nicht noch Ärger wegen Insolvenzverschleppung etc. gibt.

Sie sind also der Meinung, dass jetzt, da wir uns mitten in der Insolvenzphase befinden, der Konkurrent nur noch abwarten braucht, bis die Sache für uns erledigt ist?
Na ja, vielleicht findet sich ja doch noch ein Investor. Aber ob dieser mögliche Investor den "Laden" übernimmt, wohlwissend, das die Rechte bald Schall und Rauch sind, darf wohl zumindest bezweifelt werden.

Beste Grüße
Kalle
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lucca_m

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #4 am: 16. September 2009, 18:22:06 »

Wenn die REchte bei der GmbH liegen, dann ist es inzwischen Sache des IV den Prozess nahc seinem Ermessen fortzuführen. Vielleicht läßt er sich auch 1000,- bar vom Konkurrenten in die Hand drücken und die Rechte sind verkauft.

Ein anhängiges Verfahren wird, wenn es nichts zur Masse beitragen kann, in der Regel nicht weiter verfolgt.

Sie wollen Ihre Rechte einklagen? Welche Rechte glauben Sie zu besitzen? Wenn Ihnen wirklich was an den Namensrechten liegt, dann kaufen Sie diese vom Insolvenzverwalter ab. Dann können Sie wieder klagen. Nur, was haben Sie konkret davon?

Vielleicht sollten Sie die Insolvenz nutzen und sich mental von dem ganzen Zeug verabschieden und endlich mal die innere Ruhe finden.

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ThoFa

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #5 am: 17. September 2009, 01:41:18 »

Hallo,

ja was denn nun ? Liegen die Markenrechte bei Ihnen und Sie haben geklagt oder liegen die Markenrechte bei der GmbH und die GmbH hat geklagt?

MfG

ThoFa
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KalleMeier

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #6 am: 17. September 2009, 09:20:39 »

Hallo @ThoFa,

die Markenrechte liegen bei der GmbH.
Da ich aber GF der GmbH bin, vermische ich das manchmal ein wenig. Sorry dafür :rougi:

Beste Grüße
Kalle
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KalleMeier

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #7 am: 17. September 2009, 09:30:56 »

Hallo @lucca_m

Danke für die Infos.

Zitat: "Ein anhängiges Verfahren wird, wenn es nichts zur Masse beitragen kann, in der Regel nicht weiter verfolgt."

Der IV ist der Meinung, vom Konkurrenten durch das Verfahren, welches er jetzt in Gang gebracht hat, noch etliche Summen herauszuholen.
Der IV lässt jetzt durch die beauftragten Anwälte wirklich schwere Geschütze gegen den Konkurrenten auffahren.
Wenn ich der Konkurrent wäre, würde ich nach Durchsicht dieser "Geschütze" glatt Panik bekommen. Der Konkurrent wird darin nach meinem Gefühl als glatter Verbrecher dargestellt. Ein Ordnungsmittelantrag wurde auch gegen den Konkurrenten gestellt.

Da der IV selbst Anwalt ist, muss ich, auch wenn es meine GmbH ist, wirklich kritisch sagen, dass mich das Gefühl beschleicht, dass der IV mit den beauftragten Anwälten ein Abkommen hat. Dieses Gefühl bestätigt sich durch die Antworten, die ich bisher bekommen habe, da ich wirklich nicht nachvollziehen kann, was das Ganze bringen soll, außer Ausgabe von weiteren Geldern für Anwälte und Gerichte.

Nun gut, es kann ja auch sein, dass man die Strategie fährt nach dem Motto, wenn meine GmbH den Bach runter geht, dann soll der Konkurrent ebenfalls untergehen. Aber dafür noch Geld aus dem Fenster werfen? Na, ich weiß nicht...

Beste Grüße
Kalle
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lucca_m

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #8 am: 17. September 2009, 12:54:36 »

Es ist nicht mehr "Ihre" GmbH. Eigentlich kann es Ihnen doch jetzt egal sein.
Und zerbrechen Sie sich nicht fremde Köpfe.
Dafür ist es jetzt definitv zu spät.

Das einzige, was Sie jetzt noch tun können, ist Ihren Mitwirkungspflichten nachkommen und den IV bei seinen Bemühungen unterstützen. Aber nicth ohne ein entsprechendes Honorar an Sie....
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KalleMeier

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #9 am: 17. September 2009, 13:30:36 »

Hallo @lucca_m

Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht.
Sich aber gedanklich zu lösen, das geht nicht. Es ist nicht nur eine Frage der Ehre, sondern auch der Respekt gegenüber den Mitarbeitern.

Beste Grüße
Kalle
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lucca_m

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Re: Klagen während oder nach Insolvenzverfahren
« Antwort #10 am: 17. September 2009, 13:52:39 »

Dann frage ich sie mal provokant:
Wo war Ihr Ehrbegriff und Respekt, als Sie die Insovlenz einfach so angemeldet hatten? Da haben Sie auch alles hingeworfen ohne sich der Konsequenzen bewußt zu sein?

Ihren Mitarbeiten ist es jetzt herzlich egal wie Sie sich verhalten. Das wird die Firma auch nicht mehr retten. Und Ehre hat noch keinem die Butter aufs Brot gebracht.

Sei hatten als GF eine Verantwortung. Dieser sind sie aber nicht genügend nachgekommen. Und was ein Marken/Namensrecht-Prozess mit Mitarbeiterrespekt oder Ehre zu tun?
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