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Autor Thema: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?  (Gelesen 4957 mal)

Wilson

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Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« am: 17. September 2009, 20:20:10 »

Hallo zusammen,
nachdem ich vor mehreren Wochen einen Termin bei der Kripo wahrnehmen musste, allerdings außer Angaben zur Person keine Aussage gemacht habe, ist nun heute per Post der Strafbefehl des Amtsgerichtes gekommen.
Geahndet wurde :
1.) Vergehen des Bankrotts nach § 283 Abs. 1 Ziff.7b StGB (bei Einzelunternehmer Insolvenzverschleppung? oder ist das rechtlich was anderes?)
2.) jeweils ein Vergehen (insgesamt 9!) des Betruges nach § 263 StGB
kurz zum Hintergrund; bei meiner damligen Geschäftstätigkeit bin ich durch meiner Meinung nach  Falschberatung des Steuerberaters in eine tiefe Steuerschuld gerutscht. Durch aus einem Sanierungsgewinn entstandenen Steuerfälligkeiten, die durch das FA erst nach zähen Verhandlungen bei einem persönlichen Termin mit dem Steuerberater auf dem FA beim dortigen Abteilungsleiter zugesagtem Erlaß (leider nur mündlich) bin ich in einen Liquiditätsengpass gerutscht. Dies führte dann zu einer starken finanziellen Einschränkung im alltäglichen Geschäftsverkehr, weil die Steuerschuld (Einkommensteuer) immer wieder vom FA auf Vorsteuerüberhänge verrechnet wurde. Es häuften sich Lieferantenschulden an, die letzte Bilanz konnte nicht mehr erstellt werden, weil der Steuerberater halt auch nur arbeitet wenn er Geld kriegt, bzw. die letzte Bilanz bezahlt ist. Auf der anderen Seite wurden aber auch Verbindlichkeiten stückweise und zum Teil auch komplett (locker 140T€)abgetragen. (zum Vergleich, angemeldete Forderungen beim 1. Termin waren ca. 100T€) Nun sind halt auch ein paar Lieferanten mit kleineren Rechnungen auf der Strecke geblieben weil die Hosen dann einfach zu kurz wurden um alle zu bedienen. Im Februar 2008 wurde dann wieder vom FA ein Vorsteuerüberhang mit EK Steuerschuld verrechnet, jetzt wurden plötzlich von der Bank ohne Vorwarnung  bereits per Lastschrift bezahlte größere Rechnungen zurückgebucht, und so war ich von jetzt auf sofort absolut zahlungsunfähig. Ich konnte von da an nichts mehr bedienen, habe umgehend Rat bei der Handwerkskammer gesucht, meinen Betrieb eingestellt und dann einen Antrag auf Eröffnung des IV beim zuständigen IG gestellt.
So, und nun bin ich Straftäter oder was? Ich denke ohne Anwalt gehts jetzt wohl nicht mehr weiter.
Wie ist nun der richtige Weg um weiter zu verfahren?
lg Wilson
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turboschneemann

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Re: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« Antwort #1 am: 18. September 2009, 00:19:50 »

Bankrot durch nicht Billanzierung , und den verdacht des Betruges § 263, ist in diesen Fall mit
einen Erheblichen Strafe zu rechnen !!
Wenn Sie möchten kann ich Ihnen vielleicht behilflich sein.
Wie können wir in Kontakt kommen? Nur soviel ich bin Prof.für uA Wirtschaft/Insilvenzrecht.
Bei einen Strafbefehl muss geprüft werden ob es sinn hat in Berugung zu gehen. Es kann
durch aus möglich sein das dieses nach Hinten los gehen kann. Dann können Sie nicht mehr
mit einen Geldstrafe rechnen sondern eher mit eine Freiheitstrafe zwischen ein bis max.2 Jahre
aug Bewährung aber nur dann wenn Sie nicht Vorbstraft sind.
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Turboschneemann
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lucca_m

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Re: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« Antwort #2 am: 18. September 2009, 08:28:41 »

Wenn Sie Paps, Feuerwald, ThoFa, Insokalle und andere, die schon mehr als 500 qualifizierte Beiträge verfasst haben, kontaktieren, kann Ihnen auch geholfen werden.

Turboschnemann macht seinem Namen alle Ehre: Turboschnell im Anbieten von Dienstleistungen, aber wenns heiß wird ...

Solche Postings mag ich irgendwie nicht.
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Dauerstress

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Re: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« Antwort #3 am: 18. September 2009, 08:51:28 »

Hallo Wilson,

wenn ich mich nicht irre, hast du zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Grundsätzlich kann ich dir da nur raten, such dir einen Anwalt. Hier im Forum können wir dir nicht wirklich helfen, zumindest nicht in Sachen Strafbefehl, denn die ganzen Umstände müssten erst mal genau geprüft werden und für eine Beurteilung sind entsprechende Rechtskenntnisse nötig.

In Sachen Insolvenz stimme ich lucca_m voll zu. Da haben wir hier im Forum eine ganze Reihe angagierte Mitglieder, die ihr Wissen in unzähligen Postings bereits unter Beweis gestellt haben, wozu luca_m übrigens auch zu gehört. Da kann man auch einfach mal per PN Kontakt aufnehmen und Details besprechen  :wink: Was ich nicht ganz verstanden habe, die Insolvenz ist beantragt, das Verfahren läuft, das Gewerbe ist eingestellt, abgemendet, hast du bis zum Liquiditätsengpass Gewinne erwirtschaftet? Wie ist da der Stand der Dinge?
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foxtra

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Re: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« Antwort #4 am: 18. September 2009, 08:53:10 »



Solche Postings mag ich irgendwie nicht.

Ich auch nicht, vor allen Dingen, wenn ein "Profi" so viel Rechtschreibfehler in einem so kurzen Text unterbringt...  :lollol:
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lucca_m

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Re: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« Antwort #5 am: 18. September 2009, 10:00:38 »

ziu Wilson:

Sie sind ja nun schon seit mehr als einem Jahr hier im Forum angemeldet. Trotz zahlreicher Postings und vernünftiger Antworten habe s´sie es zum Supergau kommen lassen. Wie kann so etwas passieren?

Ein Grund, warum man sich bei den meisten Problemstellungen nicth einzig und allein auf ein Forum verlassen kann. Professionelle Hilfe, dabei meine ich effektive und lösungsorientierte Hilfe kann nur im persönlichen Dialog und damit situationsbedingt geleistet werden.

Pauschale Aussgen wie sie im Forum zu finden sind, können bestenfalls Teilbereiche lösen oder eine starke Orientierungshilfe geben.

Nur die ganze Problematik ist mal wieder mehr als die Summer ihrer Teilbereiche....
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Insokalle

Re: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« Antwort #6 am: 18. September 2009, 11:17:39 »

Die Verurteilung betrifft keine Insolvenzverschleppung, sondern erfolgte vielmehr deshalb, weil Sie es unterlassen haben, entgegen dem Handelsrecht Bilanzen aufzustellen.
Außerdem gerät durch die Verurteilung die Restschuldbefreiung in Gefahr, §§ 290, 297 InsO.

Man kann dem Hinweis des dauergestressten Administrators nur zustimmen.
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ThoFa

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Re: Strafbefehl vom Amtsgericht, wie gehts nun weiter?
« Antwort #7 am: 18. September 2009, 18:13:33 »

Hallo,

ab zum Anwalt, der sich damit auskennt, aber schnell. Nunmehr ist die Zeit für Experimente bei Ihnen ausgelaufen, wenn Sie das nicht aus der Welt bekommen, ist Ihre RSB futsch.

MfG

ThoFa
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