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Autor Thema: Geschäfts- u. Privatinsolvenz  (Gelesen 3249 mal)

sommerwind

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Geschäfts- u. Privatinsolvenz
« am: 26. November 2007, 14:40:46 »

wir waren letzte Woche bei einer Wirtschaftskanzlei.  Dort wurde uns mitgeteilt, daß wir für das Geschäft (Handwerk) und
Privat Insolvenz machen sollen.  Ich muß zugeben, daß wir so aus unseren Schulden nicht mehr rauskommen.  Der herr meinte,
unser Sohn solle ein Geschäft anmelden und mein Mann dort Geschäftsführer werden.  Auch das Privathaus könne u. U.  noch gerettet werden (in 2 bis 3 Jahren) ich kann mir das allerdings nicht vorstellen.  Alles weitere werden beim nächsten Termin
besprochen (2 Wochen) ich bin mit meinen Nerven fix und fertig und weiss nicht wie es weitergehen soll.
Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen ?
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Feuerwald

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Re: Geschäfts- u. Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 26. November 2007, 15:01:23 »

"daß wir für das Geschäft (Handwerk) und Privat Insolvenz machen sollen"

Da kann nicht viel zu sagen.

Wer ist wir ?
Welche Rechtsform hat das Handwerksunternehmen ?

Gruss
Feuerwald



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sommerwind

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Re: Geschäfts- u. Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 26. November 2007, 15:55:24 »


Hallo Feuerwald

wir, das sind mein Mann u.   ich.   Firma Einzelunternehmen

Gruß Sommerwind
« Letzte Änderung: 26. November 2007, 15:56:57 von sommerwind »
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Feuerwald

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Re: Geschäfts- u. Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 27. November 2007, 16:10:20 »

Als Einzelunternehmer kommt nur ein Insolvenzverfahren in betracht, das sog. Regelinsolvenzverfahren. Es wird dabei nicht zischen "Geschäft" und "Privat" unterscheiden.

Wenn dazu bspw. der Ehepartner (ohne Unternehmereigenschaft / ohne eigenen Gewerbeschein) ebenso ein Insolvenzverfahren anstreben, weil er gebürgt hat oder mitverpflichtet ist, kommt für den Ehepartner dann das Verbraucherinsolvenzverfahren in Betracht.

Denkbar ist immer auch eine Weiterführung des Gewerbes im Insolvenzverfahren oder ein erneutes Gewerbe im Insolvenzverfahren.

Es muss nicht immer der Sohnemann dann für den Gewerbeschein hinhalten, Das ist m.E. auch nur dann geeignet, wenn der Sohnemann sich tatsächlich in den Betrieb und als Geschäftsführer mit entsprechenden Kenntnis einbringt.  Also Strohmann würde ich einen  Sohn nicht missbrauchen.

Zum Haus lässt sich wenige sagen. Es kommt wie so oft drauf an.

Gruss
Feuerwald

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