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Autor Thema: Pfändung trotz Kind im Haushalt  (Gelesen 2604 mal)

Mario1983

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Pfändung trotz Kind im Haushalt
« am: 08. Mai 2013, 13:34:17 »

Hallo,ich hab mal ne frage und hoffe das sie mir hier vielleicht beantwortet wird.

Ich bin seit November 2012 in Privatinsolvenz.Ich wohne mit meiner Freundin und unserem 2 Jährigen Sohn zusammen.
Ich verdiene ca 1100 Euro netto und trotzdem wird mir was wegen Insolvenz abgezogen.

Gilt die Pfändungstabelle nur wenn man alleine wohnt und Unterhalt an die Mutter überweisen muss?

Hoffe mir kann das jemand beantworten.

Danke schon mal im Vorraus


Lg.Mario
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Feuerwald

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Re: Pfändung trotz Kind im Haushalt
« Antwort #1 am: 08. Mai 2013, 13:56:50 »

Gilt die Pfändungstabelle nur wenn man alleine wohnt und Unterhalt an die Mutter überweisen muss?

- nein, da Sie eine unterhaltspflichtige Person haben (Kind), ist diese Person vom Arbeitgeber bei der Berechnung des Pfändungsbetrages zu berücksichtigen. Fragen Sie den Arbeitgeber weshalb dieser denn unpfändbare Beträge abführt. Der Arbeitgeber haftet Ihnen gegenüber, wenn falsch Berechnet wird.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Mario1983

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Re: Pfändung trotz Kind im Haushalt
« Antwort #2 am: 08. Mai 2013, 14:27:21 »

Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte extra die Geburtsurkunde nochmal abgegeben. Trotzdem wurde abgezogen. Werde da nochmal nachhacken. Danke
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HeinoHome

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Re: Pfändung trotz Kind im Haushalt
« Antwort #3 am: 09. Mai 2013, 20:36:32 »

Laut aktueller Gesetzgebung sind sie auch der nicht ehelichen Kindesmutter gegenüber zum Unterhalt verpflichtet für die Dauer von 3 Jahren...
Bei mir wird diese auch in Absprache mit dem TH berücksichtigt.

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/nichteheliche_mutter.htm

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Mario1983

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Re: Pfändung trotz Kind im Haushalt
« Antwort #4 am: 22. Mai 2013, 14:20:46 »

So hab mal bei meiner Arbeit nachgefragt. Es wurde mir gesagt das es daran liegt weil ich nur ein halbes kind auf meiner Lohnsteuerkarte habe. Ich müsste das mit meinem Treuh. klären.

Lg Mario
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Der_Alte

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Re: Pfändung trotz Kind im Haushalt
« Antwort #5 am: 22. Mai 2013, 15:39:17 »

Der Arbeitgeber nacht da einen einfachen Fehler. Ob und wieviele Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte eingetragen sind, ist völlig egal. Da Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben, leisten Sie Naturalunterhalt. Und das berechtigt in voller Höhe zur Berücksichtigung des Kindes als unterhaltsberechtigte Person.
Da Ihr Arbeitgeber falsch berechnet, ist er Ihnen gegenüber zum Ausgleich verpflichtet. Der TH hat damit überhaupt nichts zu tun. Schreiben Sie den Arbeitgeber an und fordern Sie ihn auf, das Kind rückwirkend für die fehlerhaften Abrechnungen und auch zukünftig zu berücksichtigen. Die aufgrund fehlerhaft abgerechneter Pfändungsbeträge an den TH zuviel überwiesenen Beträge muss sich der Arbeitgeber dort wiederholen, das ist nicht Ihr Problem.
Sollte sich der Arbeitgeber weigern, ist das Arbeitsgericht zuständig für die Klärung.
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Mario1983

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Re: Pfändung trotz Kind im Haushalt
« Antwort #6 am: 23. Mai 2013, 04:52:30 »

Danke für die schnelle Antwort. Werde heute nochmal zu meinem Arbeitgeber gehen.

Lg Mario
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