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Autor Thema: Pfändung und Einziehungsverfügung  (Gelesen 1999 mal)

modri

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Pfändung und Einziehungsverfügung
« am: 17. November 2008, 17:48:12 »

Hallo,

ich bin dabei Insolvens anzumelden .ich denke ich habe das schon mal erwähnt :gruebel:
meine Frage ist :
ich habe mit einen Glübiger Bezirksregierung Köln ein Ratenzahlung vereinbart.
nach dem Antrag muss ich die Raten weiterhin bezahlen ?
 es sind mehr wie 30 Gläubiger aber ich habe mich mit einen einen Ratenzahlung sonst häten sie meien Auto Still gelegt.
ABER AUF DER ANDERE SEITE SIND DIE ANDEREN GLÄUBIGER dadurch  BENACHTEILIGT.
was mache ich :gruebel: :gruebel: :gruebel:
Danke an alle
Gespeichert
 

paps

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Re: Pfändung und Einziehungsverfügung
« Antwort #1 am: 17. November 2008, 18:56:36 »

Die Ratenvereinbarung dürfte mit Insolvenz hinfällig werden.

Denkbar ist, das vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Verfahren angemeldet wird, um die Forderung doch noch frei zu bekommen.
Eine Aufrechnung durch einen Sozialleistungsträger ist ja derzeit nicht gegeben.

Eine Stillegung des Autos hätte wegen der Erwerbstätigkeit sowieso angefochten werden können.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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