Hallo Ihr Lieben,
als "Frischling" habe ich einige Fragen an Euch und hoffe auf Antwort:
Zum Stand meines Inso - Verfahrens:
Mein Inso - Verfahren wurde nun endlich zum 03.08.2011 eröffnet.Gutachten etc. wurden von Seiten der Verwalterin erstellt,die Frist zur Forderungsanmeldung ist abgelaufen. Von mir angegeben wurden 16 Gläubiger. Zur Forderungsanmeldung haben nach Fristablauf nun nur 4 Gläubiger geantwortet /angemeldet.
Soeben hatte ich Einsicht in die Akten beim zuständigen Amtsgericht..soweit also alles ok.
Zu mir:
Ich bin verheiratet, ohne Kind, mein Mann ist Vollzeit berufstätig. Ich selbst studiere an der Fernuni Hagen (1.Semester) und arbeite Teilzeit im Erziehungsdienst. Da mein Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, wurde der Stundung der Verfahrenskosten zugestimmt. Der Beschluss liegt vor.Mein Mann hat keinen INSo Antrag gestellt - dieser bezieht sich auf meine Person und auf Verbindlichkeiten einer ehemaligen Selbstständigkeit. Mein Mann wurde im Gutachten als "anteilig unterhaltspflichtig" festgestellt - jedoch zur Ratenabtragung oder sonstiges (laut Gutachten) nicht herbeigezogen. Laut Gutachten besteht Masseunzukänglichkeit.
Nun zu meinen Fragen:
Wir sind als Eheleute beim Finanzamt gemeinsam veranlagt. Meinerseits besteht beim Finanzamt eine minimale Umsatzschuld in 2 stelliger Höhe, die zum Verfahren angemeldet wurde. Die Steuererklärungen werden also immer gemeinsam abgegeben. Steuerklasse IV. Nun mußten wir die letzte Steuererklärung für 2010 der Verwalterin übergeben, da diese kurz vor Eröffnung des Verfahrens eingereicht werden sollte.
Laut unserer Berechnungergab sich eine Erstattung von ca.700,00 €. Bisher erhalte weder ich - noch mein Mann dazu einen Bescheid. Daher die 1.Frage: wird diese Erstattung komplett in die INSO Masse fließen müssen oder besteht ein Anspruch des Ehepartners, der nicht von der Insolvenz betroffen ist, auf die Auszahlung eines Teilbetrages?
Frage 2:
Mein Netto Gehalt beträgt 830,00 € (brutto 1067,00). Ich werde im kommenden Monat Weihnachtsgeld in Höhe von 89 % des Bruttogehaltes erhalten, also Gesamt brutto einmalig 2016,25 € brutto. Steuerklasse IV vermutlich netto ca. 1300,00 - 1400,00 €. Ich weiß um die Gesetzgebung des anteilig unpfändbaren Weihnachtsgeldes von max.500,00 € bzw. dem Anrecht auf 50% des netto Lohnes...aber meine Frage ist nun:
Wie schaut es in meinem Falle aus, wo mein Gehalt ja im Jahresverlauf immer unter der Pfändungsgrenze liegt/lag? Wie rechnet man dann seinen Anspruch aus?
Ich habe zu beiden Fragen bereits merhfach die Gutachterin /bzw. INSO Verwalterin angeschrieben. Diese antwortet mir bisher jedoch nicht und da es in ca. 5 - 6 Wochen Weihnachtsgeld gibt, möchte ich gern vorab wissen, was ich auf dem Lohnstreifen beachten sollte...
Freue mich,wenn jemand antworten kann :-)
Liebe Grüße