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Autor Thema: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz  (Gelesen 7046 mal)

NRWEssen1990

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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« am: 04. Oktober 2013, 17:05:15 »

Guten Tag,

Durch meine Dummheit habe ich mich damals Verschuldet bin nun aber seit April 2013 in der Insolvenz.
Ich habe hier grade meinen Brief vom 'Amtsgericht Essen wo auch steht das zum 16.04.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet ist.

Zu meinem Problem:
Ich habe vor über einem Monat eine Überweisung vom Inkasso Becker Wuppertal bekommen von 0,01 EUR.
Im Verwendungszweck stand das ich mich Melden sollte was Ich auch getan habe.
Am Telefon sagte mir dann eine Frau im Unhöfflichen Ton ich solle Sofort das Geld Überweisen, sonst Sperren wir Ihr Konto und dann bekommen Sie keins mehr in Deutschland.
Ich sagte der Frau das ich in der Insolvenz bin und direkt nach dem Wort Insolvenz hat Sie sofort aufgelegt ohne was zu sagen.
Im Endeffekt habe ich auch nicht mehr zurück gerufen oder so.

Nun kam heute ein Brief ins Haus geflattert vom Amtsgericht Essen ( Pfändungs und Überwerweisungsbeschluss in der Zwangsvollstrreckungssache )
In diesem Brief wurde:

Teilhauptforderung = 130,00 EUr angekreutzt
Drittschuldner = Sparkasse Essen xxxxxxxx,xxxxxxxxx,xxxxxxxx
Forderung aus Anspruch = D ( an Kreditinstitut )

Und im Brief steht eben indirekt das von meinem Bankkonto das Geld eingezogen werden soll.

Das wurde auch alles mit Siegel und unterschrift vom Amtsgericht Essen abgezeichnet.

Nun habe ich im Internet geschaut , wo viele geschriebe nhaben auf meinem Konto muss ein Betrag stehen der Eingezogen werden soll u.s.w.
Fakt ist ich kann mein Konto ganz Normal benutzen und auch Geld abhollen ( habe es vor nicht einmal 10 Minuten getestet )

Ich habe aber kein Pfändungsschutzkonto beantragt ! Mir wurde vom Treuhänder gesagt das sobald ich in der Insolvenz bin dieses nicht mehr nötig ist.

Nun mache ich mir aber doch schon Sorgen.
Kann mir jemand Helfen und sagen was zu tun ist?
Muss ich einen Anwalt einschalten ?? Oder soll ich mein Konto lieber leer räumen ??



Liebe Grüße
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paps

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2013, 17:15:22 »

Ist die Forderung eine Insolvenzforderung?

 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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NRWEssen1990

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2013, 17:17:52 »

Also ich muss da mal nachfragen.
Was meinen sie mit Insolvenzforderung ?

Also ich habe keine Weiteren Schulden gemacht in der Zeit wo ich in der Insolvenz bin. Inkasso Becker Wuppertal hat sich schon letztes Jahr bei mir gemeldet wo ich bei der Schuldnerberatung war.
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HausH

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2013, 17:30:23 »

Hallo,

mach blos dein Konto leer und wandel es in ein PKonto um. Wenn dein Geld erst mal weg ist kriegst du es nicht mehr wieder, egal ob sie es dürfen oder nicht. Bei mir hatte die Citibank kurz vor der Insolvenz auch mein Sparkonto geleert, haben sie einfach gemacht und soweit ich es weiß hat mein IV nichts dagegen gemacht.

Ich bin heute in der WVP und habe immer noch ein Pkonto, kostet  bei der Postbank 17,70 € im Vierteljahr, kannst du dann aber steuerlich absetzen. Mach ich auch, da ich meine Steuerguthaben auch nicht wieder bekomme :wow:

gruß von HausH
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NRWEssen1990

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #4 am: 04. Oktober 2013, 17:33:36 »

Na super,
Ich dachte wenn ich Automatisch in der Insolvenz bin ist mein Konto auch geschützt.
Weil... Eigentlich ist ja alles beim Gericht hinterlegt.
Ich bin zur Zeit in der Ausbildung und bekomme eh unter 900 EUr im Monat.
Naja Dann werde ich es wohl leer machen müssen.
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HausH

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #5 am: 04. Oktober 2013, 17:45:44 »

hallo ich nochnmal,

soweit ich es weiß hast du einen wirklichen Pfändungsschutz nur durch das Pkonto, dafür ist es ja gemacht worden. Wenn du keinen hast für den du Unterhaltspflichtig bist, dann können Sie eh erst etwas pfänden wenn du über 1049,99 € verdienst. Und da bist du ja noch nicht mit deinem einkommen. Leg dein Geld unters Kopfkissen, ist wohl das beste :wow:

gruß von HausH


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NRWEssen1990

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #6 am: 04. Oktober 2013, 18:09:52 »

Ich werde am Montag zur Bank gehen.
Heute geht es ja nicht mehr unbd Morgen haben die ja zu.
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Der_Alte

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #7 am: 04. Oktober 2013, 20:23:49 »

1. Sollten Sie Ihrem Treuhänder schreiben, dass ein Insolvenzgläubiger (so heißen die Gläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben oder hätten anmelden können) entgegen § 89 InsO vollstreckt.
2. Wenn Sie zur Bank gehen nehmen Sie den Eröffnungsbeschluss und die Forderungstabelle mit. Damit können Sie auch der Bank gegenüber nachweisen, dass dort ein Insolvenzgläubiger unzulässig vollstreckt. Kehrt die Bank trotz dieses Wissen Guthaben an den Gläubiger aus, macht sie sich haftbar.
3. Lassen Sie sich eine Kopie des PFÜB geben und schreiben Sie das Gericht, dass den PFÜB erlassen hat, an und teilen mit, dass Sie im laufenden Insolvenzverfahren sind und daher ein Vollstreckungsverbot besteht. Das Gericht wird dann den PFÜB zurücknehmen.
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NRWEssen1990

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #8 am: 04. Oktober 2013, 20:52:06 »

Ich war vorhin nochmal Blitzschnell bei der Bank.
Habe dort mein Anliegen vorgetragen. Die Mitarbeiterin hat darauf hin im System nachgeschaut und meinte es sei kein Brief in denn letzten Tagen vom Gericht oder einem Gerichtsvollzieher eingegangen.
Sie meinte hier liegen nur vom Gericht ein Brief ( 5 Monate alt ) über ein Insolvenz Eröffnungsverfahren und vom Treuhänder über Freischaltung des Kontos.
Ich habe ihr dann auch gesagt das ich ein bisschen Angst habe das mein Geld eingezogen wird. Sie meinte darauf hin nur.. Ich müsste mir keine sorgen machen weil wenn die Abteilung meine Kontodaten aufruft die für Pfändungen zuständig sind sehen sie das ich in der Insolvenz bin.
Ob das stimmt lass ich mal dahin gestellt.

Werde mich am Montag auf jedenfall um alles Kümmern :)
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waldi

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #9 am: 06. Oktober 2013, 09:28:40 »

Mal eine Frage:
Dieser Brief vom Amtsgericht Essen (Pfändungs und Überweisungsbeschluss in der Zwangsvollstreckungssache),
 ist der wirklich echt?

Mich würde es nicht verwundern, wenn's 'lediglich' ein Einschüchterungsschreiben vom Inkasso-Büro ist, welches gemäß seiner Gestaltung einem amtlichen Schreiben nachempfunden werden soll.
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Insokalle

Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #10 am: 06. Oktober 2013, 10:52:10 »

Ohne den Brief gesehen zu haben, würde ich sagen, der ist echt. Es kommt schon vor, dass Inkassos einen Cent auf ein Konto eines Schuldners überweisen, um festzustellen, ob dieses Konto noch existiert. Wenn der Cent nicht zurückkommt, wird das Konto gepfändet. Womöglich kannte das Inkasso hier die zwischenzeitliche Verfahrenseröffnung nicht oder es hat es nicht interessiert.

Bei Punkt 2 oben habe ich Bedenken. Es ist nicht Aufgabe der Bank, rechtliche Prüfungen vorzunehmen. Sie kann sich daher ebenso gegenüber dem pfändenden Gläubiger haftbar machen, wenn sie die Auszahlung nicht durchführt. Vielmehr ist der Schuldner oder der IV gefragt, sich gegen die Pfändung zu wehren. Rechtlich zB mit einer Erinnerung (§ 766 ZPO), weil die Pfändung gegen das Pfändungsverbot verstößt.
Zuständig könnte das Insolvenzgericht sein. Aber ich würde gleichzeitig wie vorgeschlagen auch das den PfüB erlassene Gericht anschreiben.

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NRWEssen1990

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #11 am: 06. Oktober 2013, 16:58:20 »

Wie gesagt ich werde heute im laufe des Abends noch zum Bankschalter und meine 800 EUR vom Konto räumen.
Ist zwar Scheiße weil noch DSL abgebucht wird aber geht ja nicht anders.
Ihr sagt ja selber wenn ich das Geld drauf lasse ist es Weg.

Und der Brief ist Echt. Habe Ihn in einem Gelben Briefumschlag bekommen und musste Unterschrift beim Postbeamten leisten.
Siegel und Unterschriften vom Gericht sind auch drauf.

Finde es trotzdem Traurig das wenn ein Richter denn Brief unterschreibt man nicht sehen kann das ich in der Insolvenz bin
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Der_Alte

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #12 am: 06. Oktober 2013, 18:49:09 »

Wenn der PFÜB bei der Bank liegt darf die Bank nach meiner MEinung auch das aktuelle Guthaben nicht mehr auszahlen. Reden Sie mit der Bank über die unzulässige Pfändung und dass Sie dagegen an gehen werden. Notfalls kann man auch auf die Schnelle ein P-Konto einrichten. Dann ist das Geld sicher und die DSL-Rechnung wird auch bezahlt.

Wenn Ihnen der PFÜB zugestellt wurde, dann können Sie heute noch per Fax (gibt es notfalls als Faxdienst im Internet) Erinnerung beim ausstellenden Gericht einlegen. Morgen früh dann gleich dort anrufen und versuchen, mit dem Rechtspfleger Kontakt aufzunehmen. Möglicherweise klärt sich der ganze Spuk schon über diesen Anruf.
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NRWEssen1990

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Re: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss trotz Insolvenz
« Antwort #13 am: 06. Oktober 2013, 19:09:46 »

Also damals hat die Sparkasse nach Information das ich in der Insolvenz bin mein Konto gesperrt.
Danach hat mein Treuhänder das an die Bank geschickt:
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