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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Tod des Mannes  (Gelesen 2572 mal)

Sonnefilou

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Tod des Mannes
« am: 06. Oktober 2013, 12:10:12 »

Also ich habe gleich mehrere Fragen

Mein Mann und ich haben beide ein Insolvenzverfahren am laufen,.also Antrag wurde zum Ende 2009 gestellt also läuft schon eine Zeit.
Also es waren 2 getrennte Verfahren , wir waren da noch nicht verheiratet.

Ich habe zwischenzeitlich auch mal ne größere Summe bekommen von meiner Schwester die mich ausbezahlen musste , wegen unserem Elternhaus.
Wir waren damals beim TH der uns betreut der hat mir erklärt das zur Schuldentilgung her genommen wird.

Ansonsten hatten wir nie irgendeinen Kontakt mit Ihm, mein Mann hat gemeldet das ich zum 1.1 2012  Erwerbsminderungsrente bekomme.

Im August 2012 haben wir geheiratet.
Mein Mann hat sich immer um alles gekümmert ich weiß von allen Dingen ja nix.
Nun ist mein Mann am 18.9 2013 völlig unerwartet verstorben und ich bin mit allem total überfordert.

Ich war auch seit 3 Wochen nicht in meiner Wohnung , aber mein Schwager hat einige Dinge gefunden.
Unter anderem eine LV , da ist num meine Frage, wenn es zu einer Zahlung kommt , fließt das in seine Insolvenzmasse oder bekomme ich das ausbezahlt , bzw sein Sohn muss ja dann auch einen Teil bekommen.
Und kann man dann davon erst mal die Beerdigungskosten bezahlen , denn das müßte ich  mir ja auch erst mal leihen.
Ich weiß ja auch nicht in wie weit ich dann jetzt auch noch für seine Schulden aufkommen muss.

Wollte ja den TH schon informieren nur der zuständige war nicht da, denn der ursprüngliche ist nicht mehr zuständig, davon war mir auch nix bekannt.

Ich bitte dieses Durcheinander zu entschuldigen ist alles chaotisch , und  auch eventuelle Fehler.
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Insokalle

Re: Tod des Mannes
« Antwort #1 am: 06. Oktober 2013, 16:18:28 »

Zunächst möchte ich mein Beileid aussprechen. Trotz der Probleme und anstehenden Aufgaben sollten Sie beizeiten alle Papiere sichten und ggf. sortieren. Bei einem Schritt sind schon dabei, den Tod Ihres Mannes sollten Sie zügig seinem TH und seinem Insolvenzgericht mitteilen.
Dann müssten Sie klären, in welchem Verfahrensstand Ihre beiden Insolvenzverfahren sind.
Was steht in dem Lebensversicherungsvertrag hinsichtlich Art und Form einer eventuellen Bezugsberechtigung?

Die Thematik wurde im Forum gelegentlich erörtert. Lesen Sie sich etwas ein.

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Der_Alte

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Re: Tod des Mannes
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2013, 16:23:49 »

Zunächst einmal mein Beileid.

Informieren Sie so schnell als möglich schriftlich den Treuhänder Ihres verstorbenen Mannes und das Insolvenzgericht. Das laufende Verfahren wird dann als Nachlassinsolvenzverfahren weitergeführt (BGH 21.2.08, IX ZB 62/05). Damit obliegt es dem Treuhänder, den Nachlass wie z.B. die Lebensversicherung, zu verwerten. Von der Insolvenzmasse sind nach meiner Kenntnis auch die Bestattungskosten zu zahlen. Hier sollten Sie Kontakt mit dem Treuhänder aufnehmen.

Im Nachlassinsolvenzverfahren wird alles, was sonst zu vereben wäre, zur Befriedigung der Gläubiger eingesetzt. Insoweit hat auch der Sohn Ihres verstorbenene Mannes nichts mehr zu erben.
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Insokalle

Re: Tod des Mannes
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2013, 19:13:31 »

Eine LV gehört nicht zur Masse eines (verstorbenen) Schuldners , wenn ein unwiderrufliches Bezugsrecht insolvenzfest zugunsten einer dritten Person eingeräumt wurde. Davon kann man fast ausgehen, weil Bezugsrechte regelmäßig eingeräumt werden. Bevor man sich in Spekulationen verliert, müssen die Verträge geprüft werden.

Nur ein lfd. Verfahren wird als Nachlassinsolvenzverfahren fortgeführt. Nach Aufhebung ist dies nicht möglich. Der Stand der Insolvenzverfahren ist daher wichtig. Da die Verfahren schon ein paar Jahre laufen, könnten sie schon aufgehoben sein.
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Sonnefilou

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Re: Tod des Mannes
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2013, 20:36:09 »

Also ich habe ein Schreiben vom Gericht gefunden.
Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung

Ich denke das mein  Mann genau das gleiche Schreiben mit gleichem Datum hat, da ja  alles zur gleichen Zeit gelaufen ist.
Dieses habe ich bzw hat mein Schwager allerding noch nicht finden können.

Ich denke aber das ich spätestens am Mittwoch endlich nach Hause gehe und dann selbst durchforsten werde.
Ich habe so viel zu tun mit Einkommesnsteuererklärung und muss ja nun auch die Witwenrente beantragen, denn mit meiner kleinen EM -Rente kann ich nicht auskommen.
Bin halt duch meinen Innenknöchelbruch sehr behindert das ist auch der Grund das ich seit der KH Entlassung nicht zu Hause war.

Werde nun Morgen erst mal beim TH anrufen und melden das mein Mann verstorben ist und wie ich mich verhalten soll bzw muss

Und dann bei der Vers anrufen ob da überhaupt etwas zu erwarten ist und wer dort als begünstigter eingesetzt wurde, denn diese Vers ist ja schon viele Jahre beitragsfrei, wurde aber 1985 schon abgeschlossen.

ich danke erst mal recht Herzlich für die Antworten wenn ich näheres weiß und noch Fragen habe melde ich mich gerne noch mal.

Und ganz ehrlich , toll das es so ein Forum gibt und vor allem wie schnell man da Antworten bekommt, Super Klasse  :thumbup:
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Insokalle

Re: Tod des Mannes
« Antwort #5 am: 07. Oktober 2013, 09:03:27 »

Das hört sich schon nach einem guten Plan an.
Falls sich die Frage nach dem Ausschlagen des Erbes stellen sollte, bedenken Sie die Frist von 6 Wochen.
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