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Autor Thema: Insolvenzantrag  (Gelesen 2577 mal)

frankbl

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Insolvenzantrag
« am: 14. Juli 2008, 15:40:08 »

Guten Tag,
ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann:
Es ist eine etwas verzwickte Situation:

Ich war als Dienstleister selbststsändig.
Ich bin seit letztem Jahr arbeitslos und Hartz 4 Empfänger.

Ich schiebe seit jahren Schulden beim Finanazamt und letztes Jahr hat das F-amt dann Insolvenz beantragt.
Nicht wissend das ich Antrag auf "Restschuldbefreiung" stellen muss wurde das abgelehnt und ich hab dem F-amt mittlerweile einen Titel unterschrieben.
Da es mir aber mit den Schulden nicht weiterhilft und Ich ja auch momentan kein Geld verdiene, frage ich mich ob ich die Insolvenz nicht selbst nochmal stellen kann ?

Desweiteren hab ich grad die Möglichkeit mich beruflich neu zu orientieren/verändern und mit Hilfe von Freunden könnte ich ein Ladengeschäft /einzelhandel eröffnen.
Kleiner Laden mit wenig miete (800,00) und wenig Grundbestand an Ware.
Jetzt bin ich aber unsicher und habe die befürchtung das mir mein laden dann unter dem Hintern weggenommen werden kann.

Soll/Kann ich die Insolvenz beantragen und gleichzeitig den Laden machen /eröffnen ?
Gruß und danke Frank
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Feuerwald

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Re: Insolvenzantrag
« Antwort #1 am: 14. Juli 2008, 17:03:46 »


einen Eingenantrag kann man schon stellen.
Ob und wann der richtige Zeitpunkt für ein neues Gewerbe ist, lässt sich pauschal nicht sagen.
Kurz vor dem Eröffnungsantrag würde ich eher davor abraten. 

Unklar ist auch, ob Sie derzeit als ehemaliger Selbständiger das Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Regelinsolvenzverfahren anstreben müssten.  Zur Abgrenzung siehe § 304 InsO.




 
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paps

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Re: Insolvenzantrag
« Antwort #2 am: 14. Juli 2008, 19:17:19 »

Nchtrag...
Nicht wissend das ich Antrag auf "Restschuldbefreiung" stellen muss wurde das abgelehnt .....Da es mir aber mit den Schulden nicht weiterhilft und Ich ja auch momentan kein Geld verdiene, frage ich mich ob ich die Insolvenz nicht selbst nochmal stellen kann ?

Wurden Sie denn nicht dazu belehrt, dass Sie einen Eigenantrag stellen können?
Wenn nein, sollten Sie der Ablehnung widersprechen, sofern das noch möglich ist.

Wurden Sie ordnungsgemäß belehrt, dann können Sie einen Eigenantrag jetzt nur stellen, wenn ein Neugläubiger dazugekommen ist.

Siehe:
06.07.2006 - IX ZB 263/05 BGH   
Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrages, wenn Antrag in früherem Verfahren nicht rechtzeitig gestellt wurde ; InsO § 20 Abs. 2, § 287 Abs. 1
Hat der ordnungsgemäß belehrte Schuldner in einem früheren Insolvenzverfahren den Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung nicht rechtzeitig gestellt, führt die Präklusion des früheren Antrages zur Unzulässigkeit eines erneuten Restschuldbefreiungsantrags, wenn kein neuer Gläubiger hinzugekommen ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Feuerwald

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Re: Insolvenzantrag
« Antwort #3 am: 14. Juli 2008, 19:44:16 »

ich vermute mal,
der Eröffnungsantrag vom FA wurde mangels Masse abgelehnt.
Dann ist ein erneuter Eigenantrag mit RSB und Stundung möglich.
 
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frankbl

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Re: Insolvenzantrag
« Antwort #4 am: 14. Juli 2008, 20:40:33 »

Es ist das Verbraucherinsolvenzverfahren, wenn ich das richtig deute.
Bin einzelne Privatperson und nur als Dienstleister und Händler tätig gewesn.

Richtig es wurde mangels Masse abgewiesen. Und ich ging davon aus das es damit nicht mehr weiter ging.
Es sind mittlerweile aber auch neue Schulden bei meinem Wohnungsvermieter dazugekommen, incl drohende Räumumgsklage und Kosten dessen Anwalts.

Ist es denn sinnig erst  den Antrag zu stellen ?
oder erst den Laden eröffnen ?
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frankbl

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Re: Insolvenzantrag
« Antwort #5 am: 14. Juli 2008, 21:09:08 »

Und der Laden soll ein Aquaristikladen werden
hauptsächlich mit selbst erzüchteten Fischen und  Pflanzen die Aquarien dafür hab ich schon,  da ich seit jahren züchte.
 Es muss also nicht viel angeschafft werden
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