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Autor Thema: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 213 InsO möglich?  (Gelesen 2807 mal)

Schulden-Frei-Werden

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Vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 213 InsO möglich?
« am: 31. August 2010, 03:31:47 »

Guten Abend/Morgen,

ich bin wieder hier, da ich dringend Eure Hilfe brauche. Es hat sich in der letzten Zeit einiges geändert und ich hoffe, das ich hier jemanden finde der sich nochmal mit meinem Fall beschäftigt.

Fakten:

- 20 Jahre jung/alt
- Ab Sept. 2 Jahre Abendrealschule, außer Kindergeld kein Einkommen, suche aber.
- Nach der Abendrealschule Ausbildung.
- Nach der Ausbildung wäre das Verfahren ohne pfändbare Beträge vorbei.
- Bislang war auch noch nichts pfändbar (trotz Zeitarbeit 180 Std / Monat)
- Schuldenstand -etwa 4930€ (könnte höchstens 5200€ werden)
- 10-12 Gläubiger
- Regelinsolvenzverfahren, eigentliche Verfahren läuft noch.

Fragen:

Wäre ein Vergleich mit etwa 40-50 % realistisch? Ich muss dazu sagen, das ich einige private Gläubiger habe. 2 davon habe eine unerlaubte Handlung angemeldet und ich habe nicht wiedersprochen.

Hier mal eine Auflistung:

GL 1.) Privater GL, Forderung 1873,46 € - Vergleich 500,00€
GL 2.) Bank, Forderung 596,19 € - Vergleich 100,00€
GL 3.) Rechtsschutz (vom IV bestritten!) Forderung 250,51 - Vergleich 100,00€
GL 4.) Privater GL, unerlaubte Handlung, Forderung 508,99€, Vergleich 250,00€
GL 5.) Abzockerfirma (Urteil liegt vor, aber nicht vom IV bestritten) Forderung 90,00€ - Vergleich 50,00 wenn es unbedingt sein muss
GL 6.) Telefon, Forderung 219,87 Vergleich 80,00€
GL 7.) Privater GL, Forderung 200,00€, Vergleich 100,00€
GL 8.) Privater GL, Forderung 203,90€, Vergleich 100,00€
GL 9.) Privater GL, unerlaubte Handlung angemeldet, Forderung 699,00€, Vergleich 400,00€
GL 10.) Privater GL, Forderung 285€, Vergleich 120,00€


In einem anderen Schulden-Forum meint einer, ich bräuchte 7000,00€. Das ist doch eher ein Witz oder? Die Auflistung wäre 1800,00€ jeder der Gläubiger wäre m.M nach gut bedient im Gegenzug würden sie ja beim Insolvenzverfahren nachweißlich garnichts bekommen.

Was würdet Ihr machen? Reichen insgesamt so 3500,00€ ? Habe mit 1800,00€ Vergleich und 1700,00€ Verfahrenskosten (nach 2-3 Jahren) gerechnet.

Wisst Ihr, ich lese immer das manche 20000 oder 50000€ Schulden haben und da ziemlich locker mit einem Vergleich rauskommen. Warum nicht bei mir wegen "läppischen" ca. 5T €?

Vielleicht könnt Ihr mir ja Mut machen, oder die bittere Wahrheit sagen.

Wäre auf alle Fälle sehr dankbar! 
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Schulden-Frei-Werden

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Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 213 InsO möglich?
« Antwort #1 am: 05. September 2010, 18:19:30 »

reichen 4000€?
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