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Autor Thema: leidiges Thema KFZ bei Regelinsolvenz, ist trotzdem kompliziert.....  (Gelesen 1861 mal)

sammydeluxe

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Hi,
nur ganz kurz:
Habe bereits die Eröffnung durch das Amtsgericht hinter mir, Treuhänder war schon bei mir persönlich und am Freitag ist der erste Berichtstermin bei Gericht.

Jetzt zum Fall:

Ich habe ein Auto, bzw. es ist auf meine Frau zugelassen, allerdings gehört dieses Fahrzeug meinem Bruder ! ER hat uns damals ein Darlehen gewährt und wir dürfen bis zur Abzahlung des Betrages das Auto auf eigene Kosten nutzen. Bezahlung des Darlehens soll erst dann erfolgen, wenn wir wieder in einer besseren finanziellen Lage sind, so haben wir es im Vertrag festgehalten. Zur Sicherheit (Sicherheitsübereignung) haben wir ihm den original Brief gegeben.
Wir mussten meinen Bruder als Gläubiger mit in die Gläubigerliste aufnehmen laut Insolvenzverwalter.
Das haben wir auch getan.
So, jetzt geht es darum, das das Fahrzeug wahnsinnig viele Mängel hat und wir gerne ein anderes auch kostengünstigeres Fahrzeug hätten. Mit meinem Bruder wäre das kein Problem aber die Frage ist, ob es erlaubt ist, das mein Bruder das Auto jetzt im Verfahren welches ja noch nicht abgeschlossen ist, das Auto verkaufen und uns ein neues kaufen dürfte ? Ist ein wenig kompliziert.
Ich habe Angst, das es als neue Schulden gelten würde und somit die Restschuldbefreiung versagt würde. Der Insolvenzverwalter sagte mir nur, das ich persönlich erst wieder etwas ansparen dürfte und mir davon ein Fahrzeug kaufen könne, wenn das Verfahren abgeschlossen und ich in der Wohlverhaltensphase wäre. Das soll noch ungefähr ein halbes Jahr dauern laut Insoverwalter. Aber so lange hält das Auto wahrscheinlich nicht mehr....

Habt Ihr da Antworten auf meine Fragen ? Hoffe das ihr mein Durcheinander verstanden habt... ansonsten bitte nochmal nachfragen !
Vielen Dank
Sammydeluxe
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paps

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Re: leidiges Thema KFZ bei Regelinsolvenz, ist trotzdem kompliziert.....
« Antwort #1 am: 14. April 2011, 20:43:54 »

Scheinbar gibt es bisher ja keine Zuordnungsprobleme bezüglich des Eigentums.
Insofern kann Ihr Bruder als Eigentümer des PKW im laufenden Verfahren von seinen Sichrheiten gebrauch machen und den PKW verwerten.
Die Restkosten meldet er dann zu Tabelle als ausgefallene Kosten des gewährten Kredites.

Einen neuen Kredit bei Ihrem Bruder aufzunehmen wäre kein Problem, da Neuschulden nicht zur Versagung führen können.
Sie sollten aber den PKW durch ihren Bruder kaufen lassen und dann eine erneute Nutzungsvereinbarung treffen.
 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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