Tom, Auch hier muss mal weiter gedacht werden, denn was Sie sagen, ist schlicht weg "unvollständig"
"Ob er dafür Masse hat, würde Ihn nicht die Bohne interessieren"
JEIN Dem Verwalter ist es tatsächlich am Ende egal, aber Sie vergessen den Schuldner!!!
Der Verwalter ist, und das ist unstrittig, verpflichtet zut Abgabe der Steuererklärung. ABER, nicht aus seinen eigenen privaten Mitteln. Wenn also keine ausreichende Masse vorhanden ist, stellt sich die Frage, ob er die aus der Erstellung entstehenden Kosten, als Auslagen geltend machen kann. Hierfür ist es erforderlich nachzuweisen, dass das Finanzamt auf die Erstellung der Steuererklärung besteht trotz der Kenntnis, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist. Der Verwalter muss vom Finanzamt eine Erklärung abfordern, wonach das Finanzamt mitteilt, ob auf die Erstellung der Erklärung bestanden wird. In der Praxis sieht es leider so aus, dass die Verwalter auf dieses Schreiben noch nicht einmal eine Antwort bekommen. Was ist die Folge? Wir sind uns einig, unabhängig davon, bleibt die Pflicht ja beim Verwalter. Macht der Schuldner jetzt nichts, so wie Sie es hier empfehlen, ergeht ein Schätzungsbescheid. Im Verbraucherinslvenzverfahren betrifft dieser ja zu 99% den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung mit der Folge, dass die Schätzung eine Tabellenforderung darstellt. Soweit nicht schlimm? Falsch! Denn was viele nicht wissen ist, dass nach Beendigung des Insolvenzverfahrens, dass Finanzamt in einem solchen Fall (TROTZ ERTEILUNG RSB) mit zukünftigen Guthaben noch aufrechnen kann. DESWEGEN sollte dem Schuldner empfohlen werden (von delegieren war nirgens die Rede, ich hatte geschrieben "nahe gelegt werden") die Steuererklärung zu erstellen. Wenn er es trotz dieses Hintergrundes dann nicht macht, macht er nichts falsch, soweit korrekt. Sein zukünftiges Problem ist dann eben aber, dass er über zukünftige Steuererstattungsguthaben nicht verfügen kann.
Insofern dürfte es wohl nicht die richtige "Beratung" sein zu sagen "Ich würde mir da als Schuldner echt keinen Kopf machen, schon gar kein Geld investieren"
Das würde ich nur so sehen, wenn sicher ist, dass auch zukünftig keinesfalls mit Guthaben aus Steuererklärungen zu rechnen ist. Dann kann es in der Tat dem Schuldner egal sein. Zugegeben, dass wird der häufigste Fall sein, aber pauschal o.g. Aussage zu treffen, halte ich für kühn.