also, diese Frist von 4 Wochen ist völlig banane, denn es steht in keinem Gesetz, dass man eine Frist von 4 Wochen ein zu halten hat. Wir sagen auch zwar den Kunden sie haben vier Wochen Zeit alles auszufüllen und alles wieder abzugeben, aber rechtlich vertretbar ist das ganze nicht, wenn ein Kunde länger als 4 Wochen braucht um den ANtrag auszufüllen und die nötigen Unterlagen zu erbringen. Die Frist wird deswegen genutzt, weil ein Bedürftiger schon innerhalb von etwa 4 Wochen es hinkriegen sollte die entsprechenden Unterlagen auszufüllen und die nötigen NAchweise zu erbringen. Sonst muss man davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig ist. Wenn du abgelehnt wirst, weil du deiner Mitwirkungspflicht nicht nach kommst, ist es was anderes.
Die Informationen zu deinen PKW´s sind Informationen zu deinem Vermögen und somit eins der wichtigsten Vorraussetzungen um einen Antrag entsprechend bearbeiten zu können. Wenn du Vermögen hast oder einer der BG Mitglieder, welches das Schonvermögen übersteigt, dann musst du dieses erst verwerten. Wen du das nicht nachweisen willst, machst du dich nur verdächtig und würdest auch einen Ablehnungsbescheid erhalten.
Den Personalausweis muss man immer vorzeigen, wenn man Leistungen beantragt, ich denke das sollte logisch sein
. Und den Fahrzeugbrief muss man vorzeigen um die Angabe in der Anlage VM zu unterstreichen. Sprich beweisen.
Einkommensteuernachweis ist dafür da um zu prüfen ob du kürzlich eine Steuererstattung erhalten hast, siehe Vermögen bzw Einkommen.
Bei uns ist es üblich, dass die Antragssteller einen Termin mit dem SB vereinbaren und dann den Antrag abgeben. ICh denke das es fast überall gleich ist, denn der Kunde kann nur anhand der BG Nummer zugeordnet werden zum SB. Und wenn du deinen Antrag zu schickst, hast du noch keine aktuelle BG Nummer und somit ist eine Zuordnung nicht möglich. So ist es bei uns.
Warum du deine Telekom Rechnung einreichst, ist mir Schleierhaft. Das Jobcenter zahlt nicht deine Telefonkosten.
Da ihr Wohngeld bekommt, gehe ich davon aus, dass dies ebenfalls ein Grund für eine Ablehnung ist, denn Wohngeld schliesst einen ALG2 Antrag aus. Ihr könntet noch KiZu beantragen.
Und ehrlich gesagt, was mich echt sauer macht, da läuft es nicht so, wie du es dir wünscht und das ganze ist noch dein eigenes Verschulden (Mitwirkungspflichten)und du rennst sofort zum Anwalt :fuchsteufelswild:. Und wer kommt für die Kosten auf??? Warscheinlich der Steuerzahler. Sowas regt mich echt auf. Unsere Kunden machen das auch ständig. Es läuft nicht so, weil irgendwas verschlampt wurde und schon wird zum Anwalt gerannt. Und zahlen muss der Staat. Ich will die Sb´s nicht von Fehlern frei sprechen, aber bei dir, bist du eindeutig selbst Schuld, dass du einen Ablehnungsbescheid erhalten hast. Ein einfacher Widerspruch hätte erstmal gereicht!!!
Nix für ungut!