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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv  (Gelesen 5125 mal)

bloedername

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PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« am: 07. September 2009, 11:45:03 »

hallo erstmal und vielen dank für dieses wundervolle forum !!

nun habe ich eine frage die mir auch die suche nicht beantworten konnte. ich will versuchen mich kurz zu fassen :

am 17.08. wurde das insolvenzferfahren eröffnet. die bank sperrte das konto (wie ich gelesen habe ist das normal), am nächsten tag folgte die aufhebung durch den treuhänder. also zur bank (karte ist ja gesperrt) und wollte geld abheben. die nette dame sagte mir, es liegt noch eine pfändung auf dem konto. also gabs kein geld. ich muss dazu erklären, es ist eine pfändung aus 2007 die vom gläubiger ruhend gestellt wurde. also zum AG und einen beschluß nach §850 ZPO beantragt, beschluß liegt auch der bank mittlerweilen vor.
bank gab das geld aus nebentätigkeit frei, das restliche guthaben wurde mir jedoch nicht ausgezahlt. habe dummerweise noch etwa 800,- euro auf dem konto liegen an die ich jetzt nicht komme. das geld stammt teilweise von ebay und auch von sparsamkeit. haben dort ein paar sachen versteigert weil eine größere autoreparatur ansteht und wir die nicht so ohne weiteres bezahlen könnten. schlagt mich ruhig, war eine saublöde idee....

letzte woche habe ich mit dem gläubiger telefoniert. er sagt, er weiß von der insolvenz und hat aber keinen auftrag zu weiteren vollstreckung gegeben. d.h. von ihm aus bleibt die pfändung ruhend. also hat die bank die pfändung wieder aktiviert. der gläubiger wird aber nicht (wie es sich die bank wünscht) die pfändung aufheben.

nun meine frage : was tun? ich bekomme die 800,- euro nicht, kann das auto bald stehen lassen (ist übrigens vom TH freigegeben) und komme dann auch nicht mehr zu meinem nebenjob. bekomme auch noch ALGII, allerdings ist diesen monat noch keine auszahlung vorgenommen worden.

vielen dank schonmal für eure hilfe.........
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juergengrisu

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Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #1 am: 07. September 2009, 16:46:49 »

Hi  :hi:

Herzlich Willkommen bei uns
Mit Eröffnung des INSOLVENZverfahrens sind SÄMTLICHE Zwangsvollstreckungen einzustellen!
melden sie das Sofort dem Treuhänder oder dem Insolvenzgericht die werden sich dann kümmern

beste grüße von Juergengrisu
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bloedername

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Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #2 am: 07. September 2009, 18:16:40 »

danke für die antwort.

ich weiß daß alle zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzustellen sind. es handelt sich hierbei aber um eine pfändung aus dem jahre 2007. diese bleibt aufrecht erhalten. so wurde mir gesagt.

mfg
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juergengrisu

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Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #3 am: 07. September 2009, 19:16:07 »

Hi :hi:
ist das bestimmt ein Insolvenzgläubiger oder?
wenn ja hat der auch die Pfändung einzustellen... fragen sie doch einfach mal ihren TH....

viel Erfolg und gutes gelingen wünscht
Juergengrisu
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bloedername

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Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #4 am: 07. September 2009, 19:34:53 »

mit dem TH habe ich bereits gesprochen. er sagt, die pfändung darf auf dem konto verbleiben eben weil schon aus dem jahre 2007. die pfändung war aber bis jetzt durch den gläubiger ruhend gestellt worden. DIE BANK hat diese pfändung sozusagen wieder reanimiert. im schreiben der bank steht folgendes drin: "es liegen pfändungen vor (eben diese eine ruhende). über bestehende und künftige kontoguthaben kann derzeit wegen öffentlich-rechtlicher verstrickungen nicht verfügt werden."

und ja, es ist ein insolvenzgläubiger.

mfg
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Insokalle

Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #5 am: 07. September 2009, 20:12:44 »

So sehe ich es auch. Die bisher gegebenen Antworten gehen weit am Thema vorbei, da die Pfändung eben schon längst in grauer Vorzeit erfolgte. Der Gläubiger kann somit Rechte an dem Guthaben geltend machen, sog. Absonderungsrecht, §§ 50 ff InsO.
Bei Bankguthaben stellt sich trotzdem die Frage, ob das Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen ist. Denn die Pfändung könnte nach § 88 InsO unwirksam werden, das hängt aber wiederum vom Zeitpunkt der Gutschriften auf dem Konto ab.

Letztlich ist es für den Schuldner egal. Da das Verfahren wohl noch nicht aufgehoben ist, gehört das restliche Guthaben m.E. zur Neumasse. Wenn es nicht an den Gläubiger zu zahlen ist, dann an den IV in die Masse.
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bloedername

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Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #6 am: 07. September 2009, 20:36:43 »

ich habe ja auch einen gerichtsbeschluß der besagt, daß die bank an den gläubiger nicht leisten darf. auszahlen müssen sie mir lt. gerichtsbeschluß nur meinen lohn.

beim TH war ich letzte woche. das geld war z.t. bereits vor insolvenzeröffnung auf dem konto, zum anderen teil kam es erst nach insolvenzeröffnung. die entsprechenden kontoauszüge habe ich dem TH vorgelegt und auch die herkunft der buchungen erklärt. er sagte: kein problem. das können sie machen.
nur leider kann ich eben nix machen. die euronen sind tiefgefroren und die karre wird mmer schlimmer.........

mfg
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Insokalle

Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #7 am: 08. September 2009, 18:31:25 »

beim TH war ich letzte woche. das geld war z.t. bereits vor insolvenzeröffnung auf dem konto, zum anderen teil kam es erst nach insolvenzeröffnung. die entsprechenden kontoauszüge habe ich dem TH vorgelegt und auch die herkunft der buchungen erklärt. er sagte: kein problem. das können sie machen.

Was heißt das? Will der IV die Kohle nicht haben?
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bloedername

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Re: PI --> ruhende Pfändung wieder aktiv
« Antwort #8 am: 08. September 2009, 20:56:35 »

nein, will er nicht. hab ich zwar erwartet, er sagte: die gesamten einkünfte liegen trotzdem noch unterm selbstbehalt.

mit der bank habe ich heute auch telefoniert. da tut sich was. ich werde berichten........
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