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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Steuer rückzahlung bei zusammen veranlagung!!??  (Gelesen 2638 mal)

tjballi

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Steuer rückzahlung bei zusammen veranlagung!!??
« am: 23. Januar 2009, 10:42:56 »

Hallo alle mit einander,
da mir hier viel wissen vermittelt wurde, richte ich mich noch mal an euch in der Hoffnung das mir jemand aufklärt bzw. hilft.
Also die Sache ist wie folgt, IV läuft noch also seit Nov 2007 und ich habe die Steuererklärung vom 2006 erst letzten Oktober bzw. November eingereicht. Ich bin verheiratet und meine Frau hat auch Arbeit und wir haben beide Steuerkl. IV also zusammen veranlagt. Da wir nichts vom Finanzamt gehört haben, haben wir heute da angerufen und uns wurde mitgeteilt dass die bescheide (eins für TH eins für uns) beide an dem TH, dieser hat uns nicht benachrichtigt, dass er eine Rückzahlung von über 900,-€ ausgezahlt bekommt. Eine weitere Sache der TH hat mir noch keine Aufstellung mit dem was er aus dem erlös der verbleibenden Ware und Einrichtung des Ladens und was noch an Schulden verbleiben. ist das so rechtens das er die komplette summe der Rückzahlung erhält? Meine Frau hat nirgends mit unterschrieben und hat nichts mit meiner Selbstständigkeit zutun gehabt, außerdem ist das vom Jahr 2006, das Geschäft hatte ich erst ab 15.12.2006 geführt. Kann einer die Situation nachvollziehen bzw. erklären? Ich wäre euch sehr Dankbar. Den in meinen Augen darf der TH eigentlich nur einen Anteil einbehalten und das von meiner Frau an sie auszahlen oder sehe ich das falsch? wenn es der fall ist wie kann ich gegenüber dem TH das argumentieren.

Nochmals Vielen Dank
Gespeichert
 

paps

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Re: Steuer rückzahlung bei zusammen veranlagung!!??
« Antwort #1 am: 23. Januar 2009, 19:32:51 »

Hat Ihre Frau Steuern bezahlt?
Hat Sie, über die Freibeträge hinaus, Werbungskosten?

Wenn ja, dann hätte das FA eine Aufteilung der Erstattung vornehmen müssen und  den Teil Ihrer frau auch an diese auszahlen müssen.

Ihre Frau kann
a) das Finanzamt auffordern den Bescheid an Sie zu erstellen, die Erstattung aufzuteilen und den fälligen Betrag an Sie auszuzahlen.
    Sollte das FA das abwimmeln wollen, gehen Sie an den Amtsvorsteher.
b) Vom Finanzamt eine getrennte Berechnung verlangen und mit dieser den zuviel einbehaltenen Teil vom Insolvenzgericht und vom Th
     zurückfordern.


Zu Ihrem Problem.
Ihnen gegenüber ist der IV nicht dazu verpflichtet Auskunft über die Verwertung zu geben.
Sie können aber beim Gericht Akteneinsicht nehmen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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