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Autor Thema: PI - Lohnpfändung verspätet - Laufzeit Lohnabtretung?  (Gelesen 1692 mal)

Liebling1000

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PI - Lohnpfändung verspätet - Laufzeit Lohnabtretung?
« am: 03. März 2013, 20:45:54 »

Guten Abend! :hi:

Ich habe eine weitere Frage zu den Fristen im Insolvenzverfahren, vielleicht kennt ja jemand die Antwort, würde mich freuen :-)

- Insolvenzeröffnung war am 06. Augsut 2009
- Lohnpfändung ging aber nicht mehr auf das Augustgehalt (Zahlung immer am Ende des Monats)
- Erste Lohnpfändung war auf dem Septembergehalt
 
Jetzt hatte eine Bank eine 2-jährige Lohnabtretung geltend gemacht. Läuft diese bis 5. August 2011 oder bis zu 31. August 2011 ?

Also, ist der Start des Insolvenzverfahrens oder der Startzeitpunkt der ersten Pfändung entscheidend? Immerhin verschiebt sich ja ggf. die Auskehrung für die anderen Gläubiger.

Kann der TH z.B. das Augustgehalt 2011 komplett der Abtretungsbank geben? Wird dann der nächste Abrechnungszeitraum (alle Gläubiger) von 09/2011 bis 08/2011 gehen oder ist der Abrechnungszeitraum ggf. variabel durch den TH handelbar?

Danke und schönen Abend noch!
L.
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mamaspinne

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Re: PI - Lohnpfändung verspätet - Laufzeit Lohnabtretung?
« Antwort #1 am: 04. März 2013, 08:05:00 »

Hallo,
ich versteh die Frage nciht. Willst du da jetzt noch gegen an gehen?? Oder sind die Jahreszahlen falsch?? Soweit ich weiß ist eine Lohnabtretung in der Verbraucherinsolvenz nur in den ersten 2 Jahren der Insolvenz möglich.
Sieh mal hier: http://www.iww.de/ve/archiv/lohnpfaendung-wie-sich-die-insolvenz-auf-das-arbeitseinkommen-des-schuldners-auswirkt-f42885
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Der_Alte

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Re: PI - Lohnpfändung verspätet - Laufzeit Lohnabtretung?
« Antwort #2 am: 04. März 2013, 08:20:51 »

Der Treuhänder gibt gar nichts, sondern dem Abtretungsgläubiger steht ein direkter Anspruch gegen den Drittschuldner (Arbeitgeber) zu.

Und bezüglich des Zeitablaufs steht es bereits im Gesetz (§ 114 InsO): ...für die Zeit vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende des zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens laufenden Kalendermonats bezieht.
Heißt also in diesem Fall Ende August.

Es ist für das Verfahren im Übrigen völig ohne Bedeutung, ob und wie lange ein Abtretungsgläubiger von seinem Recht Gebrauch macht, am Ende werden alle Restschulden von der RSB umfasst.
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Liebling1000

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Re: PI - Lohnpfändung verspätet - Laufzeit Lohnabtretung?
« Antwort #3 am: 04. März 2013, 09:31:43 »

Moin und besten Dank für Eure Antworten!,

Da ich die Forderungen aus dem Schlussverzeichnis frühzeitig befriedigen kann, versuche ich die Handlungen des TH zu antizipieren, Kosten und Gebühren möglichst genau abzuschätzen um dann halt im Zweifel eine Punktlandung hinlegen zu können. Punktlandung heisst, ggf. 1 Jahr eher fertig zu sein und die RSB Einträge 1 Jahr früher aus der Schufa zu haben. Das wird aber sehr sehr knapp....ggf. könnte ich den Gläubigern auch noch ein Angebot machen. Ich war am Freitag beim AG, leider hat der TH noch keine Abrechnung eingereicht. Muss aktuell also etwas spekulieren.

Habe da noch weitere Fragen :-)

Im Oktober 2014, also kurz vor Ende, werde ich ca. 2.200 € Motivationsrabatt bekommen. Verringert der MR die Quote, d.h. läuft das Verfahren dann entsprechend länger? Und sollte das so sein, kann ich/macht es Sinn auf den MR zu verzichten? Will halt schnellstmöglich fertig werden. Vielleicht macht es sogar Sinn einen vergleichbaren Betrag zusätzlich zu zahlen, damit das Gericht genügend Zeit hat noch vor Ende 2014 die RSB zu erteilen?

Kosten geschätzt:
IV Masse 1.030 für TH
Kosten TH  3.700
Gerichtskosten 2.200

Viele ygrüsse,
L.


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