Hallo Schreiner,
na Du hast ja wirklich eine hart zu knackende Nuss.
Von daher hast Du vermutlich bisher auch noch keine Antwort erhalten.
Ist wirklich sehr umfangreich und wahrlich nicht einfach ;-)
Mit wirklich fundiertem Fachwissen kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Bist Du denn schon in der Wohlverhaltensperiode?
Ich habe eine artverwandte Situation.
Ich habe ein Vermächtnis, welches noch nicht zur Erbschaft übertragen wurde.
Bestehend aus 2 Immobilien.
Derzeit gehört es mir noch nicht und die Mieteinnahmen wandern auf ein Treuhandkonto vom Testamentsvollstrecker, welcher sie verwaltet und aus diesen auch die entstehenden Kosten
bezahlt.
Wenn die Immos übertragen sind wird das dann meine IV übernehmen und aus den „Überschüssen“ die Gläubiger bedienen.
Wenn ich mich jetzt nicht entscheiden würde die Immos zu veräußern, hätte ich ein ähnliches Problem wie Du.
Denn für ggf. entstehende Kosten wie z.B. Instandhaltung, Renovierung, Sanierung etc. müsste ich selbst aufkommen, sofern es nicht durch die Rücklagen abgedeckt werden könnte und ruck-zuck würden mir Neuschulden entstehen.
Darum liegt mir viel daran die Immos nach Erbschaftsannahme zu veräußern.
Das ist bereits mit der IV auch so besprochen.
So wie Du Deine Situation schilderst hört sich das sehr ähnlich an.
Mieteinnahmen zuzüglich Nebenkosten kassiert der IVV ein, ich zahle keine Miete an Ihn nur den Abtrag fürs Haus
Davon bezahlt er Wassergeld, Versicherung an den Eigentümer, Müllgebühren, (Instandhaltungskosten nur auf Vorlage von Rechnungen
ohne Montagekosten die ich selber erbringe und bar bezahle und von meinem Einkommen mühsam erspare,
die letzte Rechnung in Höhe von 950€ hat er bis jetzt nicht bezahlt)
Ich kenne mich mit Mietkauf nur sehr sehr wenig aus.
Welche Laufzeit wurde ausgemacht? Gibt es danach noch eine vereinbarte Restsumme?
Ich denke, dass Du die laufenden Kosten die Du weiter unten in Deinem Post erwähnst, weiter an der „Backe“ haben wirst. Zu prüfen wäre allerdings ob davon ein Teil nicht mit den Nebenkosten „verrechnet“ werden kann/muss.
Meine offene Meinung: Klären ob man noch ohne „Nebenwirkungen“ von dem Mietkauf zurücktreten kann (denn augenscheinlich verursacht dieser Erwerb derzeit mehr Kosten als dass die Aussicht auf ein späteres Eigentum frohlockt)
Dann hättest Du „nur“ 6 Jahre lang Miete bezahlt die so „futsch“ wäre, wie bei jedem normalen Mieter auch.
Für eine Person ohne Eigenkapital, aber mit genügend finanziellem Background, mag ein Mietkauf eine gute Alternative zum Erwerb eines Eigenheims sein.
Aber in Anbetracht Deiner Situation halte ich es für sehr risikoreich (wegen der zusätzlichen Kostenbelastung)
Sofern Du das überhaupt willst, kläre mit dem Verkäufer ab ob Du aufgrund der, sich in der Vergangenheit zum negativ hin entwickelten finanziellen Situation, vom Mietkauf zurücktreten kannst.
Vielleicht bin ich hier zu naiv – aber ein Nachteil sollte ihm daraus nicht entstehen können.
Denn das Objekt stünde ihm dann wieder vollumfänglich zu – ggf. auch zum Verkauf.
Entweder Du bleibst dann in der Wohnung – zur gleichen MIETE(ohne kauf) oder Du suchst Dir eine evtl. günstigere Bleibe.
Wie schon gesagt – keine fundierten fachlichen Tipps – aber aus dem Bauch heraus und von Herzen.
lieben Gruß und viel Glück
smallville
P.S. Wegen den Jahren der Inso meldet sich bestimmt noch jemand von den Profis hier.
Denn wenn ich es richtig verstehe hattest/hast Du Firmen (Konkurs) UND Privatinsolvenz.